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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!sowie gegenüber <strong>Studieren</strong>den vor Abschluss der Ausbildungsverträgetransparent und publik zu machen.Über Fachhochschulen, die keine Studienbeiträge einheben gibt esInformationen unter www.fhk.ac.at oder bei den Institutionen direkt.►Studienbeitrag (an Pädagogischen Hochschulen)<strong>Studieren</strong>de an Pädagogischen Hochschulen, welche die österreichischeStaatsbürgerschaft besitzen, EU-Bürger sind oder denen Österreich auf Grundeines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zugewähren hat wie inländischen <strong>Studieren</strong>den, haben, wenn sie die vorgeseheneStudienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten,keinen Studienbeitrag zu entrichten.<strong>Studieren</strong>de, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben für jedes Semestereines Erststudiums einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 zu entrichten.Der Studienbeitrag erhöht sich bei Entrichtung innerhalb der Nachfrist um 10 %.Bei mehreren Studien, auch an mehreren Pädagogischen Hochschulen, ist derStudienbeitrag nur einmal zu entrichten.►StudienberechtigungsprüfungDie Studienberechtigungsprüfung (kurz: SBP) ver<strong>mit</strong>telt eine eingeschränkteStudienberechtigung für Studien an Universitäten, Hochschulen,Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglichtjeweils nur den Zugang zu jener Ausbildungsform (Studienrichtung,Fachhochschulrichtung, Pädagogischen Hochschule oder Kolleg), für die sieabgelegt wird.Dadurch ist ein möglicher späterer Studienwechsel eingeschränkt. EineBerufsberechtigung besteht nach Abschluss in der Regel nicht, das heißt, dieSBP verschafft keine un<strong>mit</strong>telbaren beruflichen Aufstiegschancen.Detailinformationen über Zulassungsvoraussetzungen und abzulegendePrüfungen sind an jener Institution erhältlich, an der die Ausbildung absolviertwerden soll.85

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