Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!versicherungsanstalt oder der AUVA kontaktiert werden. Dort erfolgt eineBeratung über Möglichkeiten der Finanzierung.Neben der klassischen beruflichen Rehabilitation erstreckt sich das Angebot desBBRZ auch auf den Bereich der Prävention, Intensivrehabilitation und dergesundheitsbezogenen Organisationsberatung.KontaktBerufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) Grillparzerstraße 50, 4021 Linzwww.bbrz.atAuskünfte sind über folgende Hotline-Nummern erhältlich:Wien, Niederösterreich, Burgenland: Oberösterreich und Salzburg:0800 206 400 0800 206 800Steiermark und Kärnten:Tirol und Vorarlberg:0800 206 300 0512 365 603►Berufsreifeprüfunghat absolute Gleichstellung zur AHS-Matura (Allgemeinbildende HöhereSchule) oder BHS-Matura (Berufsbildende Höhere Schule). Dies wurde durchdas „Bundesgesetz zur Berufsreifeprüfung“ festgelegt.Die Absolventinnen und Absolventen haben alle Möglichkeiten wie dieAbsolventinnen und Absolventen einer AHS- oder BHS-Matura; im Gegensatzerwirbt man <strong>mit</strong> der Studienberechtigungsprüfung nur eine Zulassung füreinen Studienbereich.Am Arbeitsmarkt haben Bewerberinnen und Bewerber durch die dualeAusbildung sehr gute Chancen, da die fachlichen Kompetenzen von vielenUnternehmen geschätzt werden.Derzeit sind folgende Berufsgruppen bzw. Ausbildungen zur Berufsreifeprüfungzugelassen:Abschluss• einer Lehrabschlussprüfung (Lap)• Land- und fortwirtschaftliche Facharbeiterprüfung (Fap)• einer mindestens dreijährigen berufsbildenden <strong>mit</strong>tleren (Fach-)Schule• einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Gesundheits- undKrankenpflege22