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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Dabei wird zwischen so genannten Freizeitfahrten und Regelfahrtenunterschieden.Freizeitfahrtendienst:ermöglicht Menschen <strong>mit</strong> einer dauerhaften schweren Gehbehinderung amsozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dadurch wird eine aktiveFreizeitgestaltung innerhalb der Stadt Wien unterstützt.Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst inAnspruch genommen werden; diese Fahrten sind <strong>mit</strong> der Krankenkasseabzurechnen.Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes durch den Fonds Soziales Wien isteine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.Nähere Informationen über Voraussetzungen und Antragstellung sind unterhttp://behinderung.fsw.at/mobilitaet/freizeitfahrtendienst/abrufbar.Regelfahrtendienst:der Fahrtendienst bzw. Fahrtkostenersatz ermöglicht Menschen <strong>mit</strong><strong>Behinderung</strong>, regelmäßig z.B. zu einer Einrichtung der Tagesstruktur, zurSchule (sofern nicht die MA 56) Kostenträger ist), zum Kindergarten zu fahren.Näheres unterhttp://behinderung.fsw.at/mobilitaet/regelfahrtendienst.htmlFahrten zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte (Erwachsenenbildung)werden nicht im Rahmen des Fahrtendienstes angeboten. Diese Fahrten werdendurch die Sozialversicherungsträger oder im Rahmen der persönlichen Assistenzam Arbeitsplatz vom Bundessozialamt gefördert.Angebot und Kosten der Fahrtendienste sind in den einzelnenHochschulstandorten sehr unterschiedlich. Informationen dazu erhält manjeweils in der Sozialabteilung des Magistrats am Studienort.Informationen zum Fahrtendienst in Wien findet man auch unterhttp://www.service4u.at/fahrtendiensteIn der Landeshauptstadt Linz wird zudem ein barrierefreier Taxidienstangeboten.42

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