Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!<strong>Studieren</strong>de, die zu mehreren Studien (auch an mehreren Universitäten)zugelassen sind, müssen den Studienbeitrag nur einmal bezahlen.Auch außerordentliche <strong>Studieren</strong>de haben einen Studienbeitrag in der Höhe von363,36 Euro pro Semester zu entrichten.Es gelten die gesetzlichen Erlassgründe sowie gegebenenfalls weitereuniversitäre Erlassgründe.Die Erlass- sowie Rückerstattungsgründe können auf den jeweiligen Homepagesder Universitäten abgefragt werden.Die generelle Befreiung vom Studienbeitrag gilt für ordentliche <strong>Studieren</strong>de, dieeine Staatsangehörigkeit eines der am wenigsten entwickelten Länder gemäßStudienbeitragsverordnung besitzen. Der <strong>Studieren</strong>denbeitrag (=ÖH-Beitrag)muss jedoch jedenfalls entrichtet werden. Dies gilt für <strong>Studieren</strong>de aus:Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Benin,Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kap Verde, Kiribati, Komoren, Kongo -Demokratische Republik, Laos - Demokratische Volksrepublik, Lesotho,Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik,Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé undPrincipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania - VereinigteRepublik, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu,Zentralafrikanische Republik.Das Studium an Privatuniversitäten in Österreich kostet zwischen € 100,- proSemester bis zu € 59.985,- für ein komplettes Bachelor-Programm.►Studienbeitrag (an Fachhochschulen)An Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen sind die Erhalterberechtigt, Studienbeiträge in der Höhe von € 363,36 je Semester einzuheben.Dort, wo Studienbeiträge verlangt werden, müssen internationale <strong>Studieren</strong>dedie Studienbeiträge in derselben Höhe entrichten wie inländische <strong>Studieren</strong>de.Genauere Informationen erteilen die FH-Studiengänge.Für die allfällige Refundierung bereits bezahlter Studienbeiträge im FH-Sektorgibt es keine einheitlichen Regelungen. <strong>Studieren</strong>de haben die Möglichkeit, sichauf privatrechtlichem Wege <strong>mit</strong> den Erhaltern von FH-Studiengängen über eineRefundierung zu einigen. AQ Austria empfiehlt den Erhaltern von FH-Studiengängen im Sinne der Interessen der <strong>Studieren</strong>den, eine kulanteVorgangsweise zu wählen und die Bedingungen für die Rückerstattung derStudienbeiträge festzulegen und diese gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern84