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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!b) um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit für blinde oder hochgradigsehbehinderte <strong>Studieren</strong>de sowie <strong>Studieren</strong>de, die gehörlos oder hochgradigschwerhörig oder überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesensind, ein Cochleaimplantat tragen, in Dialysebehandlung stehen oder anzystischer Fibrose leiden.Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfea) um € 160,- monatlich für blinde, hochgradig sehbehinderte oder überwiegendauf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene <strong>Studieren</strong>de, bzw.b) um € 420,- monatlich für <strong>Studieren</strong>de, die gehörlos oder hochgradigschwerhörig sind oder ein Cochleaimplantat tragen.Für <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> erhöht sich die Altersgrenze bei Beginn desStudiums generell von 30 auf 35 Jahre.Die Stipendienstellen in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz sindbehindertengerecht gestaltet und <strong>mit</strong> Lift erreichbar. Selbstverständlich könnenauch telefonisch Termine <strong>mit</strong> der zuständigen Stipendienstelle außerhalb derParteienverkehrszeiten vereinbart werden. Anträge können auch per Post, perFax oder auf elektronischem Weg gestellt werden.►Studienbeitrag (an Universitäten und Privatuniversitäten)Ordentliche <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates zahlen nur dann einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro fürjedes Semester, wenn sie die vorgeschriebene Studienzeit eines Bachelor- oderMasterstudiums, eines Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnittes einesDiplomstudiums um mehr als zwei Semester überschreiten. Dies gilt auch fürordentliche <strong>Studieren</strong>de, denen Österreich auf Grund eines sonstigenvölkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zugewähren hat wie österreichischen Staatsangehörigen.Der Studienbeitrag erhöht sich bei der Entrichtung innerhalb der Nachfrist um10vH.Ordentliche <strong>Studieren</strong>de aus Drittstaaten <strong>mit</strong> dem Aufenthaltstitel als„Aufenthaltsbewilligung <strong>Studieren</strong>de“ haben einen Studienbeitrag von 726,72Euro pro Semester zu entrichten.Ordentlichen <strong>Studieren</strong>den, die unter die Personengruppenverordnung fallenoder einen anderen Aufenthaltstitel als jenen „Aufenthaltsbewilligung<strong>Studieren</strong>de“ haben, wird empfohlen, sich an der jeweiligen Universität, an dersie das Studium betreiben (wollen), zu informieren.83

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