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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!►Studienbestätigunggehört an Universitäten zu den Studienunterlagen (wie auch das Studienblatt)und beweist, dass die/der <strong>Studieren</strong>de zugelassen bzw. zur Fortsetzung gemeldetist. Sie enthält die wesentlichen Daten der/des <strong>Studieren</strong>den (Name,Matrikelnummer etc.) und dient zur Vorlage bei diversen Ämtern und Behörden(Finanzamt, Studienbeihilfebehörde, Krankenkasse etc.).►Studieneingangs- und Orientierungsphaseist an Universitäten das Angebot von Lehrveranstaltungen aus den dasjeweilige Diplom- oder Bachelorstudium besonders kennzeichnenden Fächern,das der Information und der Orientierung der Studienanfängerinnen undStudienanfänger dient. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase kann auseiner oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen, die sich über mindestens einhalbes Semester erstrecken. Innerhalb dieses Zeitraums müssen mindestens zweiPrüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zweiPrüfungstermine anzusetzen sind. Diese Prüfungen dürfen nur einmal wiederholtwerden. In der Satzung kann eine weitere Prüfungswiederholung vorgesehenwerden. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen derStudieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung derweiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der imCurriculum vorgesehenen Bachelor- oder Diplomarbeiten.►Studienwechsel, schädlicher (bei Stipendienbezug)Bei Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfebeziehern kann sich einStudienwechsel schädlich auf den Weiterbezug einer Studienbeihilfe auswirken.Die Regelungen für einen Studienwechsel sind daher unbedingt zu beachten.Für <strong>Studieren</strong>de, die ihr Studium öfter als zweimal oder nach dem dritteninskribierten Semester wechseln, besteht grundsätzlich kein Anspruch aufStudienbeihilfe (Ausnahme z.B. zwingend herbeigeführter Studienwechsel,Aufnahme des Doktoratsstudiums etc.).Ein verspäteter (d.h. nach dem dritten Semester erfolgender) Studienwechselführt zum vorübergehenden Anspruchsverlust auf Studienbeihilfe. Aus demVorstudium anerkannte Studienleistungen können die Wartezeit auf einen neuenAnspruch auf Studienbeihilfe verkürzen.86

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