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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!der Prüfung der oder dem <strong>Studieren</strong>den bekannt zu geben. Wurde die Prüfungnegativ beurteilt, sind die Gründe dafür der oder dem <strong>Studieren</strong>den zu erläutern.(3) Wenn die Beurteilungsunterlagen (insbesondere Gutachten, Korrekturenschriftlicher Prüfungen und Prüfungsarbeiten) den <strong>Studieren</strong>den nichtausgehändigt werden, ist sicherzustellen, dass diese mindestens sechs Monate abder Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden.(4) Die Prüferin oder der Prüfer oder die oder der Vorsitzende desPrüfungssenats hat für den geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen und dasPrüfungsprotokoll zu führen. In das Protokoll sind der Prüfungsgegenstand,der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Prüferin oder des Prüfers oderdie Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, die Namen der oder des<strong>Studieren</strong>den, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe fürdie negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisseaufzunehmen. Die Gründe für die negative Beurteilung sind der oder dem<strong>Studieren</strong>den auf Antrag schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen. Das Prüfungsprotokoll istmindestens ein Jahr ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren.(5) Der oder dem <strong>Studieren</strong>den ist Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und indie Prüfungsprotokolle zu gewähren, wenn sie oder er dies innerhalb von sechsMonaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangt. Die oder der <strong>Studieren</strong>de istberechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen.►Erasmus (European Action Scheme for the Mobility ofUniversity Students): Sonderzuschüsse für <strong>Studieren</strong>de undLehrende <strong>mit</strong> besonderen BedürfnissenUm die bestehenden Erasmus-Stipendien für• <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> besonderen Bedürfnissen (Studienaufenthalt/Praktikum)• <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> Kind (Studienaufenthalt/Praktikum)• Personal <strong>mit</strong> besonderen Bedürfnissen,die am Lebenslanges Lernen/Erasmus Programm teilnehmen wollen, zuergänzen, können bei der Nationalagentur Sonderzuschüsse aus Mitteln derEuropäischen Union beantragt werden.Mithilfe der Zuschüsse sollen die anfallenden Mehrkosten im Rahmen derMobilität abgedeckt werden. Der Begriff „Mehrkosten“ bezieht sich auf denVergleich zur Situation zu Hause bzw. an der Heimatinstitution und da<strong>mit</strong> aufden Vergleich zu den Kosten, die Erasmus-<strong>Studieren</strong>den oder -Lehrenden ohnebesondere Bedürfnisse bei einem Auslandsaufenthalt entstehen.37

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