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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Ombudsstelle für <strong>Studieren</strong>de ist auch politikberatend tätig; sie steht derVolksanwaltschaft, dem Parlament und dem Rechnungshof für Auskünfte zurVerfügung.http://www.hochschulombudsmann.atDer <strong>Studieren</strong>denombudsmann ist für alle in- und ausländischen ordentlichenund außerordentlichen <strong>Studieren</strong>den an Universitäten, Kunstuniversitäten sowiean Medizinischen Universitäten, weiters für <strong>Studieren</strong>de an Privatuniversitäten,und Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen, PädagogischenHochschulen sowie deren Eltern, Angehörige und Partnerinnen und Partnersowie für all jene da, die an hochschulischen Themen interessiert sind.Die Betreuungsarbeit erfolgt kostenlos und unter Wahrung der Anony<strong>mit</strong>ätgegenüber Dritten.Der <strong>Studieren</strong>denombudsmann kann nicht in Berufungen, laufende Verfahrenoder gerichtsanhängige Fälle eingreifen; sie kann auch nicht rechtsfreundlich inGerichtsverfahren vertreten.WER? WOZU?Die Ombudsstelle für <strong>Studieren</strong>de• überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. ver<strong>mit</strong>telt inEinzelfällen gemeinsam <strong>mit</strong> den jeweiligen Organen und Angehörigen derBildungseinrichtung oder bei anderen Stellen. Alle Anliegen werdenvertraulich behandelt.• unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung vonUnzulänglichkeiten• weist auf Systemmängel hin• arbeitet <strong>mit</strong> Anwaltschaften, hochschulischen Informations- undOmbudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden imHochschulbereich zusammen• berät die Organe und Angehörigen der BildungseinrichtungenFÜR WEN?Die Ombudsstelle für <strong>Studieren</strong>de steht zur Verfügung• allen in- und ausländischen <strong>Studieren</strong>den/deren Vertretungen anUniversitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie PädagogischenHochschulen• allen Studieninteressentinnen/Interessenten bzw. Studienbewerberinnen/Bewerbern an den genannten Institutionen• allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern dieser Institutionen89

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