13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Druckwerke dürfen so<strong>mit</strong> für den eigenen Gebrauch eingescannt undgespeichert werden, soweit sie nicht öffentlich verfügbar gemacht werden.Bei Tonbandaufzeichnungen ist § 66 (1) UrhG maßgeblich. Wer ein Werk derLiteratur vorträgt, hat <strong>mit</strong> den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen dasausschließliche Recht, den Vortrag auf einem Bild- oder Schallträgerfestzuhalten.Wer eine Lehrveranstaltung auf einem Ton- oder Bildträger festhalten möchte,muss sich vorher von der/dem Vortragenden die Einwilligung zu dieserAufzeichnung einholen. Hier ist wichtig festzuhalten, dass diese Aufnahme nurfür den persönlichen Gebrauch dienen soll und nicht an Dritte weitergegebenwird.►Verein österreichischer gehörloser <strong>Studieren</strong>der – VÖGSwurde von gehörlosen <strong>Studieren</strong>den gegründet, um ihre Interessen selbst zuvertreten. Ziel ist es, die Studienbedingungen von gehörlosen, schwerhörigen,ertaubten und CI-tragenden <strong>Studieren</strong>den zu verbessern.info@voegs.athttp://www.voegs.at►Web Accessibility Initiative – WAIDie WAI ist eine Arbeitsgruppe innerhalb des W3C (World Wide WebConsortium – beschäftigt sich 1994 <strong>mit</strong> der Weiterentwicklung des WWW). Zielder WAI ist es, das WWW möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.Dazu gehören auch Menschen <strong>mit</strong> verschiedenen <strong>Behinderung</strong>en. Die WAIkümmert sich um Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webdesign. DieseRichtlinien werden in drei Prioritätsstufen unterteilt. WAI A muss befolgtwerden, da<strong>mit</strong> bestimmte Gruppen von Internetbenützerinnen undInternetbenützern nicht ausgeschlossen werden. Die Einhaltung von WAI AAschafft Hürden aus dem Weg und WAI AAA erleichtert den Zugang zuWebinhalten.In den „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ (WCAG 1.0) werden sowohlAnforderungen an die Webseitenprogrammierung als auch anInhaltsarchitekturen, Layout-Grundlagen und Technik-Verwendung gestellt.95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!