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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!KontaktBundessozialamt – Zentrale Babenbergerstraße 5; 1010 Wien Tel. 05 9988 (österreichweit zum Ortstarif) Fax 05 9988-2131 bundessozialamt@basb.gv.athttp://www.bundessozialamt.gv.at/Amtsstunden: Mo–Do 8.00–15.30 Uhr, Fr 8.00–14.30 Uhr Beratungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr, nach<strong>mit</strong>tags nach Vereinbarung SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664 8574917 Kontakte der Landesstellen:http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Kontakt_-_Landesstellen►Bundesbehindertengesetz (BBG)Dieses Gesetz koordiniert die Tätigkeiten der einzelnen Rehabilitationsträger(Bundessozialämter, Arbeitsmarktservice, Sozialversicherungsträger). Es regeltweiters die Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen <strong>mit</strong><strong>Behinderung</strong>.Ziel des Bundesbehindertengesetzes ist, Behinderte und von <strong>Behinderung</strong>konkret bedrohte Menschen die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichenLeben zu sichern.►Bundes-BehindertengleichstellungsgesetzEs hat zum Ziel, Diskriminierungen zu beseitigen oder zu verhindern und da<strong>mit</strong>die gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zuermöglichen.Das Gesetz gilt für die <strong>mit</strong>telbare und un<strong>mit</strong>telbare Bundesverwaltung, privateRechtsverhältnisse (z.B. Wohnungsmiete) und die Wirtschaft (z.B. Abschlusseines Kaufvertrages).Mit diesem Gesetz erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG des Ratesder Europäischen Union (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf).Artikel 8 des Bundesverfassungsgesetzes wurde um folgende Sätze ergänzt:"Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Spracheanerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze."30

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