Landesverband Bayern - Bayerischer Jugendring
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Schwerpunkte Menschen@Jugendarbeit Jugendverbände Organisation Jugendarbeit in Zahlen Anhang<br />
41 (über)regional tätige Mitgliedsorganisationen ohne<br />
Hauptausschussvertretung<br />
Jugendorganisationen, die sich durch mehrere einzelne<br />
Ortsgruppen in verschiedenen <strong>Jugendring</strong>en vertreten,<br />
gelten als regional oder überregional organisierte Jugendgemeinschaften,<br />
solange sie in keinem Bezirksjugendring<br />
vertreten sind. Mit Vertretung in mindestens einem Bezirksjugendring<br />
gelten sie als Jugendverbände, die jedoch<br />
über kein Mitspracherecht im Hauptausschuss verfügen.<br />
Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr (42*) ist darauf<br />
zurückzuführen, dass die Johanniter-Jugend <strong>Bayern</strong><br />
zum landesweit tätigen Jugendverband aufgestiegen ist.<br />
Der – 2010 aus dem Bayerischen Trachtenverband –<br />
ausgetretenen Jugend des Trachtenverbandes Mittelfranken<br />
wurden insgesamt fünf neue Vertretungsrechte, der<br />
Jugend des Arbeiter-, Kultur- und Bildungsvereins ein Vertretungsrecht<br />
eingeräumt (Tab. 15, S. 165).<br />
In dieser Übersicht werden auch die Bayerische Schützenjugend<br />
und die Jugendgruppen des <strong>Landesverband</strong>s<br />
für Gartenbau und Landespflege mit ihren Ortsgruppen<br />
erfasst, so dass die regionale Verbreitung erkennbar wird.<br />
Bei diesen Gruppierungen handelt es sich allerdings nicht<br />
um eigene Mitgliedschaften im BJR, da es in Bezug auf die<br />
Vertretungsrechte (noch) keinen Zusammenschluss auf<br />
Landesebene gibt.<br />
360 Jugendinitiativen<br />
Die nur örtlich aktiven Jugendgruppen, die sich ausschließlich<br />
auf lokaler Ebene für Interessen von Kindern<br />
und Jugendlichen einsetzen, werden als Jugendinitiativen<br />
bezeichnet. Sie üben in der Regel jeweils nur ein Vertretungsrecht<br />
in den Gliederungen des BJR aus.<br />
Insgesamt betrachtet ist die Zahl dieser Mitgliedsorganisationen<br />
im Vergleich zum Vorjahr (359*) stabil. Auch<br />
sortiert nach inhaltlichen Schwerpunkten zeigen sich keine<br />
wesentlichen Veränderungen. Die Zahl der VJM ist zwar insgesamt<br />
gleichgeblieben, innerhalb dieser Mitgliedergruppe<br />
gab es allerdings Veränderungen. So ist die Russische<br />
Jugendgruppe München ausgeschieden, gleichzeitig eine<br />
DITIB-Jugendgruppe in Erlangen hinzugekommen. Insgesamt<br />
stellen die örtlich aktiven Jugendgruppen, die sich<br />
mit integrativen Anliegen beschäftigen und die Selbstorganisation<br />
von Migrantenjugendlichen stärken, die drittgrößte<br />
Mitgliedergruppe auf dieser Ebene (Tab. 16, S. 166).<br />
3.2 Gliederungen des Bayerischen <strong>Jugendring</strong>s<br />
Gliederungen des Bayerischen <strong>Jugendring</strong>s sind die 96<br />
Stadt-/Kreisjugendringe in den kreisfreien Städten bzw.<br />
Landkreisen sowie die sieben Bezirksjugendringe in den<br />
Bezirken. Diese Gliederungen gestalten eigenverantwortlich<br />
und selbstständig ihre Angelegenheiten und führen in<br />
* Vorjahreswert * Vorjahreswert<br />
ihrem Gebietsbereich Aufgaben des Bayerischen <strong>Jugendring</strong>s<br />
durch. Zusätzlich können aufgrund von Vereinbarungen<br />
mit den jeweiligen Gebietskörperschaften Teile von<br />
deren Aufgaben im Bereich Jugendarbeit auf die Gliederungen<br />
übertragen werden. (§ 32 Abs. 3 AGSG).<br />
803 ehrenamtlich engagierte Vorstandsmitglieder<br />
In diesem Aufgabenfeld engagierten sich im Jahr 2011<br />
insgesamt 803 (798*) Vorstandsmitglieder in den Vorstän-<br />
den der Stadt-/Kreis- und Bezirksjugendringe durchschnitt-<br />
lich acht Personen pro Vorstand. 493 (61 %) der Vorstands-<br />
mitglieder waren männlich, 310 (39 %) weiblich. Unter den<br />
103 Vorsitzenden sind 75 % (73 %*) Männer und 28 (27 %*)<br />
Frauen.<br />
Drei der landesweit tätigen Jugendorganisationen besetzen<br />
38 % (39 %*) aller Vorstandspositionen, davon der<br />
Bund Deutsche Katholische Jugend 13 % (13 %*), die Evangelische<br />
Jugend 13 % (13 %*), die Bayerische Sport-jugend<br />
zwölf % (elf %*). Weitere sechs % (fünf %*) werden von<br />
Jugendgemeinschaften gestellt, elf % (zwölf %*) der Vorstandsmitglieder<br />
haben keine Verbandszugehörigkeit.<br />
88 <strong>Jugendring</strong>e mit Geschäftsführer/-innen und<br />
90 mit Verwaltungsangestellten<br />
<strong>Jugendring</strong>e erfüllen wesentliche Aufgaben der Jugendarbeit<br />
in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis. Hierzu gehören<br />
insbesondere die Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit<br />
der Mitgliedsorganisationen, die Vernetzung<br />
von Fachkräften der Jugendarbeit, die Ausbildung von<br />
Jugendleiter/-innen, die Trägerschaft von Einrichtungen,<br />
Projekten und Diensten, die Beratung zu Fragen der Mitgliedschaft<br />
und zur öffentlichen Anerkennung. Für diese<br />
Aufgaben ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung<br />
erforderlich. Bei 88 von 96 Stadt- und Kreisjugendringen<br />
werden für diese Aufgaben Geschäftsführer/-innen beschäftigt,<br />
die Hälfte (50 %) von ihnen ist direkt beim <strong>Jugendring</strong><br />
angestellt, also nicht vom öffentlichen Träger<br />
ganz oder teilweise überstellt. Zusätzlich sind bei 90 Ju-<br />
gendringen Verwaltungsangestellte beschäftigt, nicht selten<br />
auf Teilzeitstellen. Als nicht bedarfsgerecht mit Personal<br />
ausgestattet sind die <strong>Jugendring</strong>e anzusehen, bei<br />
denen alle Aufgaben des hauptberuflichen Personals lediglich<br />
durch Verwaltungsangestellte erledigt werden. Zurzeit<br />
arbeiten noch acht <strong>Jugendring</strong>e ohne Geschäftsführer/-in.<br />
Bei einigen dieser <strong>Jugendring</strong>e ist eine Verwaltungsangestellte<br />
in Teilzeit die einzige hauptberuflich Beschäftigte.<br />
Geschäftsstellen ohne Verwaltungsangestellte, zurzeit bei<br />
sechs <strong>Jugendring</strong>en der Fall, entsprechen ebenfalls in der<br />
Regel nicht einer bedarfsgerechten Ausstattung, da pädagogisch-fachliche<br />
Aufgaben gegenüber Verwaltungsaufgaben<br />
zu kurz kommen (Tab. 17, S. 166).<br />
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