Landesverband Bayern - Bayerischer Jugendring
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Schwerpunkte Menschen@Jugendarbeit Jugendverbände Organisation Jugendarbeit in Zahlen Anhang<br />
treuung an Ganztagsschulen. Die Beschäftigungsverhältnisse<br />
sind hier häufig durch Teilzeitverträge bzw. geringfügige<br />
Beschäftigungen gekennzeichnet.<br />
Offene Kinder- und Jugendarbeit/Mobile Jugendarbeit/<br />
Streetwork-Einrichtungen und Dienste<br />
900 Einrichtungen<br />
Derzeit existieren in <strong>Bayern</strong> über 900 Einrichtungen<br />
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hierzu zählen sehr<br />
unterschiedliche Einrichtungsarten. Sie reichen vom Aktivspielplatz<br />
bis zur Jugendkultureinrichtung, vom zeitweise<br />
betreuten Kleinsttreff bis zur Großeinrichtung.<br />
90 % mit eigenem Personal<br />
90 % der Einrichtungen in <strong>Bayern</strong> verfügen über eigenes,<br />
hauptamtliches Personal, davon 80 % pädagogisches<br />
Fachpersonal, davon 54 % mit einem sozialpädogischen<br />
Studium (Sozialpädagog/-innen).<br />
Angebotsschwerpunkt: Offener Treff für Jugendliche<br />
Vier % der Einrichtungen (in Städten sieben %) sind reine<br />
Kindereinrichtungen für unter 14-Jährige. Schwerpunktangebot<br />
ist der Offene Treff, der in 84 % der Einrichtungen<br />
die Grundlage der Arbeit bildet. Aufsuchende Arbeit wird<br />
immer wichtiger, sie wird in 22 % der Einrichtungen praktiziert.<br />
160 Einrichtungen der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork<br />
Als eigenständiges Arbeitsfeld hat sich in den vergangenen<br />
Jahren das Arbeitsfeld Mobile Jugendarbeit/<br />
Streetwork etabliert. Es gibt derzeit in <strong>Bayern</strong> ca. 160<br />
Einrichtungen, die Fachkräfte speziell für diese Arbeitsform<br />
beschäftigen. In der Regel stehen den Mitarbeiter-/<br />
innen eigene Büroräume bzw. Anlaufstellen für Beratung<br />
zur Verfügung. Meistens handelt es sich um Ein-Personen-<br />
Einrichtungen. Eine kollegiale Beratung kann unter solchen<br />
Bedingungen fast nicht stattfinden, die Organisation<br />
von Austausch und Fachberatung, insbesondere für neue<br />
Mitarbeiter/-innen auf Bezirks- und Landesebene, ist unverzichtbar.<br />
4. Akteure und Beteiligte der<br />
Jugendarbeit<br />
4.1 Ehrenamtlich Engagierte<br />
Insbesondere die Jugendverbandsarbeit wird weit überwiegend<br />
von ehrenamtlich engagierten Personen getragen<br />
und verantwortet. Der Anteil der Ehrenamtlichen an allen<br />
Mitgliedern eines Verbandes liegt zwischen zehn % und<br />
40 %. Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit, die ehren-<br />
hilfegesetz), können die Jugendleitercard (Juleica) erwerben.<br />
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre<br />
ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert<br />
sein. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den<br />
Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer/innen<br />
in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und<br />
nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe<br />
angeboten wird.<br />
3.491 Juleicas in <strong>Bayern</strong><br />
2011 erhielten 3.491 (4.111*) Jugendleiter/-innen die Juleica.<br />
Insgesamt sind große regionale Unterschiede festzustellen.<br />
Während in Oberbayern und Mittelfranken absolut<br />
gesehen die meisten Juleicas beantragt wurden, sind proportional<br />
zur Einwohnerzahl in Unterfranken die meisten<br />
Juleicas ausgegeben worden. Auch in den Verbänden trifft<br />
die Juleica auf unterschiedliche Resonanz. Die großen Jugendverbände<br />
sind bei den Antragsstellungen führend, für<br />
den BDKJ wurden 27 % aller Juleicas, für die Evangelische<br />
Jugend 16 % und für die Bayerische Sportjugend elf % ausgestellt,<br />
7,8 % für Jugendleiter/-innen der Gliederungen.<br />
Mädchen und Frauen überwiegen bei den Inhabern mit<br />
52 % leicht. Der Altersschwerpunkt der Antragsteller/-innen<br />
liegt bei 25 Jahren und jünger, 67 % der Jugendleiter/innen<br />
sind in diesem Alter. Insgesamt reicht das Altersspektrum<br />
der aktiven Jugendleiter/-innen mit Juleica bis zu<br />
über 70-jährigen (Abb. 4).<br />
Abb. 4: Juleica pro 100.000 Einwohner<br />
256 (379*) Anträge auf Verdienstausfall<br />
Ehrenamtliche Jugendleiter/-innen, die in einem Arbeits-/,<br />
Ausbildungs- oder Beamtenverhältnis stehen, kön-<br />
nen einen Antrag auf Freistellung sowie damit zusammenhängend<br />
einen Antrag auf Verdienstausfall stellen.<br />
amtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugend- * Vorjahreswert<br />
153<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
27,18<br />
Oberbayern<br />
10,09<br />
Niederbayern<br />
24,42<br />
Oberpfalz<br />
24,56<br />
Oberfranken<br />
35,77<br />
Mittelfranken<br />
51,21<br />
Unterfranken<br />
20,35<br />
Schwaben