13.11.2016 Aufrufe

Arbeitswelt der Zukunft

Analyse_2016_108_Arbeitswelt_der_Zukunft

Analyse_2016_108_Arbeitswelt_der_Zukunft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

schaffen. Gesamtwirtschaftlich ist auch seit längerem ein Anstieg bei den unbefristeten<br />

Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen zu beobachten (Statistisches<br />

Bundesamt, 2016). Beide Beschäftigungsformen ermöglichen darüber hinaus<br />

auch den Rückgriff auf Know-how, das lediglich temporär für eine längere<br />

Einführungsphase (zum Beispiel die Integration digitaler Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien und damit korrespondieren<strong>der</strong> Prozesse) benötigt<br />

wird, ohne in den Regelungsbereich des relativ rigiden gesetzlichen<br />

Kündigungsschutzes zu geraten.<br />

Eine Reform des gesetzlichen Kündigungsschutzes für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

hierzulande erscheint <strong>der</strong>zeit politökonomisch nicht<br />

durchsetzbar. Sie ist wegen <strong>der</strong> Möglichkeit, auf befristete Beschäftigung und<br />

Zeitarbeit zurückgreifen zu können, auch nicht zwingend erfor<strong>der</strong>lich, um die<br />

Anpassungsflexibilität <strong>der</strong> Unternehmen zu gewährleisten. Allerdings sind<br />

vor diesem Hintergrund Überlegungen, die sachgrundlose Befristung einzuschränken<br />

(zum Beispiel vonseiten <strong>der</strong> Bundestagsfraktion Die Linke;<br />

Deutscher Bundestag, 2015b), negativ zu bewerten. Das Gleiche gilt für das<br />

im Koalitionsvertrag avisierte und nun eingebrachte Gesetzesvorhaben zur<br />

Re-Regulierung <strong>der</strong> Zeitarbeit – insbeson<strong>der</strong>e die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer<br />

und eines gesetzlichen Equal-Pay-Gebots (vgl. hierzu<br />

detailliert Schäfer/Stettes, 2015). Solche Vorhaben bergen zudem die Gefahr,<br />

Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen nicht nur den Einstieg in Arbeit zu<br />

verwehren, son<strong>der</strong>n auch die Möglichkeit zu nehmen, ihre Kompetenzen im<br />

Arbeits prozess (weiter) zu entwickeln und gegebenenfalls durch den sukzessiven<br />

Erwerb von Teilqualifikationen einen beruflichen Abschluss zu erlangen.<br />

Die Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Lohnstruktur und das Lohnniveau<br />

sind <strong>der</strong>zeit ebenfalls noch nicht absehbar (vgl. Kapitel 2.3.1). Mit <strong>der</strong><br />

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 ist hierzulande<br />

eine allgemeine Lohnuntergrenze implementiert worden, <strong>der</strong>en Geltungsbereich<br />

im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung nicht kleiner werden<br />

dürfte. Abhängige Beschäftigung wird nicht durch selbstständige Erwerbsarbeit<br />

verdrängt. Für diese Hypothese spricht, dass die Anzahl <strong>der</strong> Solo-Selbstständigen<br />

seit mehreren Jahren konstant geblieben ist, und es existieren keine<br />

Anhaltspunkte dafür, dass sie in <strong>Zukunft</strong> steigen wird (vgl. Kapitel 2.2.3).<br />

Mit Blick auf die von Mindestlöhnen betroffene abhängige Beschäftigung ist<br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!