Arbeitswelt der Zukunft
Analyse_2016_108_Arbeitswelt_der_Zukunft
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implementiert, mit dem Unternehmen die Merkmale von Arbeitsplätzen daraufhin<br />
überprüfen müssen, ob sie negative psychische Beanspruchungen<br />
zur Folge haben, die gesundheitliche Probleme auslösen könnten. Weiterer<br />
Handlungsbedarf besteht daher vorerst nicht.<br />
Digitale Technologien weisen zudem das Potenzial auf, umfangreiche personenbezogene<br />
Daten im Arbeitsprozess zu sammeln und im Verbund mit an<strong>der</strong>en<br />
Datenquellen auszuwerten. Dadurch können Unternehmen Aufschluss<br />
über das individuelle Verhalten, das Leistungsvermögen, die Leistungsbereitschaft<br />
und die Gesundheit gewinnen (Stichwort Big Data). Dieses Potenzial<br />
könnte dann für eine verstärkte Kontrolle <strong>der</strong> Beschäftigten genutzt werden<br />
o<strong>der</strong> zur Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten, wie sich die Beschäftigungsfähigkeit<br />
des einzelnen Mitarbeiters im Zeitablauf entwickeln wird. Im Extremfall<br />
könnte die Verknüpfung und Auswertung <strong>der</strong> vernetzten Daten nachteilige<br />
Folgen für Beschäftigungs-, Aufstiegs- und Verdienstperspektiven nach sich<br />
ziehen. Konkreter gesetzlicher Handlungsbedarf besteht trotz dieses Szenarios<br />
<strong>der</strong>zeit aber nicht (Übersicht 4).<br />
Erstens weist das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat umfangreiche<br />
Mitbestimmungsrechte in Fragen des (individuellen) Datenschutzes zu. Gleiches<br />
gilt für die Datenschutzbeauftragten. Auf diese Weise ist gewährleistet,<br />
dass bei <strong>der</strong> Einführung und dem Einsatz digitaler Technologien Vorbehalten<br />
und Än<strong>der</strong>ungswünschen Rechnung getragen werden kann. Zweitens ist fraglich,<br />
ob Unternehmen das Potenzial zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle<br />
überhaupt nutzen werden, denn sie könnten damit die Effizienz <strong>der</strong> eigenen<br />
Regulierung immaterieller Arbeitsbedingungen Übersicht 4<br />
Ergebniszusammenfassung für ausgewählte Regulierungsbereiche<br />
Regelungsebene<br />
Empirisch begründete<br />
akute Handlungsnotwendigkeit<br />
im<br />
Zeichen <strong>der</strong> Digitalisierung<br />
Bewertung von<br />
aktuell diskutierten<br />
Reformvorschlägen<br />
im Zeichen <strong>der</strong><br />
Digitalisierung<br />
Betriebliche Mitbestimmung Derzeit keine Negativ<br />
Teilzeit und Homeoffice Derzeit keine Negativ<br />
Arbeits-/Gesundheitsschutz Derzeit keine –<br />
Eigene Darstellung<br />
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