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Arbeitswelt der Zukunft

Analyse_2016_108_Arbeitswelt_der_Zukunft

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in an<strong>der</strong>en arbeitsorganisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten<br />

würde die austarierte Balance von effizienten Mitspracherechten<br />

und unternehmerischer Freiheit ebenfalls gefährden. Eine effizienzorientierte<br />

Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die auch mit einer Schwächung von<br />

Mitspracherechten für Betriebsräte in manchen personalpolitischen Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />

einhergehen würde (vgl. hierzu Stettes, 2004, 236 ff.), erscheint<br />

politökonomisch analog zum Kündigungsschutz ebenfalls nicht realisierbar.<br />

Ein Handlungsbedarf, Mitbestimmungsrechte zu stärken, existiert allerdings<br />

im digitalen Wandel auch nicht.<br />

Die gesetzliche Regulierung von Teilzeit rückt angesichts <strong>der</strong> Überlegungen<br />

zur sogenannten neuen Vereinbarkeit und damit über gesetzliche Ansprüche<br />

auf Wahlarbeitszeiten o<strong>der</strong> einen Rückkehranspruch von Teilzeit auf Vollzeit<br />

in den Blickpunkt (SPD-Bundestagsfraktion, 2016, 9). Die empirische Analyse<br />

legt allerdings zum einen nahe, dass <strong>der</strong> Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten,<br />

voraussichtlich wenig von <strong>der</strong> Digitalisierung <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> beeinflusst<br />

wird (vgl. Kapitel 2.2.2). Zum an<strong>der</strong>en erhöhen digitale Technologien eher<br />

den Spielraum, die Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

auch bei einer Vollzeitbeschäftigung zu verbessern – zum Vorteil sowohl <strong>der</strong><br />

betroffenen Mitarbeiter als auch <strong>der</strong> Betriebe (vgl. Kapitel 2.3.2). Vor dem<br />

Hintergrund, dass mithilfe einer fortschreitenden Digitalisierung Arbeitsaufgaben<br />

und Verantwortung dezentralisiert und an den einzelnen Mitarbeiter<br />

delegiert werden könnten, ist es aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen sinnvoll, bei<br />

Fragen <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung private Interessen ihrer Arbeitnehmer im<br />

Auge zu behalten. Es ist daher fraglich, ob aufgrund des digitalen Wandels ein<br />

Handlungsbedarf existiert, weitere gesetzliche Bestimmungen einzuführen,<br />

mit denen die Beschäftigten auch gegen berechtigte Interessen des Betriebs<br />

ihre Arbeitszeitwünsche durchsetzen können.<br />

Dies gilt gleichermaßen für Überlegungen, wie sie zuletzt von Bündnis90/Die<br />

Grünen ins Spiel gebracht wurden. Diese bezogen sich auf einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf mobiles Arbeiten beziehungsweise Nutzung des Homeoffices,<br />

ähnlich wie er in den Nie<strong>der</strong>landen implementiert ist (Deutscher Bundestag,<br />

2016). Dort, wo es aus Sicht <strong>der</strong> Beschäftigten und des Unternehmens<br />

gleichermaßen sinnvoll ist, werden den Beschäftigten die Möglichkeiten bereits<br />

eingeräumt, räumlich und zeitlich flexibel zu arbeiten. Ein gesetzlicher<br />

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