Arbeitswelt der Zukunft
Analyse_2016_108_Arbeitswelt_der_Zukunft
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in an<strong>der</strong>en arbeitsorganisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten<br />
würde die austarierte Balance von effizienten Mitspracherechten<br />
und unternehmerischer Freiheit ebenfalls gefährden. Eine effizienzorientierte<br />
Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die auch mit einer Schwächung von<br />
Mitspracherechten für Betriebsräte in manchen personalpolitischen Handlungsfel<strong>der</strong>n<br />
einhergehen würde (vgl. hierzu Stettes, 2004, 236 ff.), erscheint<br />
politökonomisch analog zum Kündigungsschutz ebenfalls nicht realisierbar.<br />
Ein Handlungsbedarf, Mitbestimmungsrechte zu stärken, existiert allerdings<br />
im digitalen Wandel auch nicht.<br />
Die gesetzliche Regulierung von Teilzeit rückt angesichts <strong>der</strong> Überlegungen<br />
zur sogenannten neuen Vereinbarkeit und damit über gesetzliche Ansprüche<br />
auf Wahlarbeitszeiten o<strong>der</strong> einen Rückkehranspruch von Teilzeit auf Vollzeit<br />
in den Blickpunkt (SPD-Bundestagsfraktion, 2016, 9). Die empirische Analyse<br />
legt allerdings zum einen nahe, dass <strong>der</strong> Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten,<br />
voraussichtlich wenig von <strong>der</strong> Digitalisierung <strong>der</strong> <strong>Arbeitswelt</strong> beeinflusst<br />
wird (vgl. Kapitel 2.2.2). Zum an<strong>der</strong>en erhöhen digitale Technologien eher<br />
den Spielraum, die Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
auch bei einer Vollzeitbeschäftigung zu verbessern – zum Vorteil sowohl <strong>der</strong><br />
betroffenen Mitarbeiter als auch <strong>der</strong> Betriebe (vgl. Kapitel 2.3.2). Vor dem<br />
Hintergrund, dass mithilfe einer fortschreitenden Digitalisierung Arbeitsaufgaben<br />
und Verantwortung dezentralisiert und an den einzelnen Mitarbeiter<br />
delegiert werden könnten, ist es aus Sicht <strong>der</strong> Unternehmen sinnvoll, bei<br />
Fragen <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung private Interessen ihrer Arbeitnehmer im<br />
Auge zu behalten. Es ist daher fraglich, ob aufgrund des digitalen Wandels ein<br />
Handlungsbedarf existiert, weitere gesetzliche Bestimmungen einzuführen,<br />
mit denen die Beschäftigten auch gegen berechtigte Interessen des Betriebs<br />
ihre Arbeitszeitwünsche durchsetzen können.<br />
Dies gilt gleichermaßen für Überlegungen, wie sie zuletzt von Bündnis90/Die<br />
Grünen ins Spiel gebracht wurden. Diese bezogen sich auf einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf mobiles Arbeiten beziehungsweise Nutzung des Homeoffices,<br />
ähnlich wie er in den Nie<strong>der</strong>landen implementiert ist (Deutscher Bundestag,<br />
2016). Dort, wo es aus Sicht <strong>der</strong> Beschäftigten und des Unternehmens<br />
gleichermaßen sinnvoll ist, werden den Beschäftigten die Möglichkeiten bereits<br />
eingeräumt, räumlich und zeitlich flexibel zu arbeiten. Ein gesetzlicher<br />
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