GEPRÜFTER JAHRESBERICHT - Sauren
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ERLÄUTERUNGEN ZUM <strong>JAHRESBERICHT</strong><br />
Allgemeines<br />
Die SAUREN FONDS-SELECT SICAV wurde am 9. Februar<br />
1999 für eine unbestimmte Dauer gegründet. Ihre Satzung<br />
wurde am 4. März 1999 im Mémorial, Recueil des<br />
Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums<br />
Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Ihre Satzung<br />
wurde am 4. März 1999 im Mémorial, Recueil des<br />
Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums<br />
Luxemburg ("Mémorial") veröffentlicht. Die Satzung<br />
wurde am 1. Juli 2002 geändert und am 28. August 2002<br />
im Mémorial veröffentlicht. Eine vollständig überarbeitete<br />
Satzung wurde am 27. Juni 2005 im Mémorial veröffentlicht<br />
und trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Die Satzung<br />
wurde außerdem am 11. September 2007, am<br />
26. Oktober 2009, am 29. März 2010, am 23. Dezember<br />
2010, am 20. Juni 2011 sowie am 31. Oktober 2011<br />
geändert und am 31. Oktober 2007, am 19. November<br />
2009, am 20. April 2010, am 14. Januar 2011, am 8. Juli<br />
2011 sowie am 17. November 2011 im Mémorial veröffentlicht.<br />
Die letzte Änderung der Satzung erfolgte am<br />
1. Juli 2012 und wird am 17. Juli 2012 im Mémorial veröffentlicht.<br />
Die Investmentgesellschaft ist beim Handels-<br />
und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der<br />
Registernummer R.C.S. Luxembourg B 68351 eingetragen.<br />
Die SAUREN FONDS-SELECT SICAV ist eine Luxemburger<br />
Investmentgesellschaft (société d'investissement à<br />
capital variable à compartiments multiples), die unter Teil<br />
II des Luxemburger Gesetzes über Organismen für gemeinsame<br />
Anlagen vom 17. Dezember 2010 (einschließlich<br />
nachfolgender Änderungen und Ergänzungen)<br />
(„Gesetz vom 17. Dezember 2010“) fällt und in der Form<br />
eines Umbrella-Fonds auf unbestimmte Dauer errichtet<br />
wurde.<br />
Wesentliche Buchführungs- und Buchhaltungsgrundsätze<br />
Dieser Jahresbericht wird in der Verantwortung des Verwaltungsrates<br />
der Investmentgesellschaft in Übereinstimmung<br />
mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen<br />
Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und<br />
Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.<br />
Die Investmentgesellschaft führt für jeden Teilfonds eine<br />
separate Buchhaltung in der entsprechenden Währung<br />
und erstellt konsolidierte Aufstellungen in der Referenzwährung<br />
Euro (EUR). Die Finanzberichte der SICAV sind<br />
gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
und Verordnungen über Organismen für<br />
gemeinsame Anlagen erstellt.<br />
Berechnung des Aktienwertes<br />
Zur Aktienwertberechnung wird der Wert der zu dem jeweiligen<br />
Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich<br />
der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds<br />
(„Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag<br />
ermittelt und durch die Anzahl der sich am Bewertungstag<br />
im Umlauf befindlichen Aktien des jeweiligen Teilfonds<br />
geteilt.<br />
84<br />
Bewertung der Teilfonds<br />
1. Investmentanteile werden zum letzten festgestellten<br />
und erhältlichen Rücknahmepreis bzw. Tageskurs<br />
bewertet. Falls für Investmentanteile die<br />
Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise<br />
festgelegt werden, werden diese Anteile<br />
ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen<br />
Verkehrswert bewertet, wie ihn der Verwaltungsrat<br />
der Investmentgesellschaft nach Treu<br />
und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren<br />
Bewertungsmodellen festlegt.<br />
Sofern die Investmentanteile börsennotiert sind,<br />
kann der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde<br />
gelegt werden, soweit dieser eine verlässliche<br />
Bewertung gewährleistet.<br />
Sowohl ausländische als auch inländische Zielfondsanteile<br />
werden unter Umständen nur zu bestimmten<br />
Terminen zurückgenommen und bewertet, so<br />
dass der Rücknahmepreis möglicherweise nicht<br />
mehr den aktuellen Anteilwert widerspiegelt. Der<br />
Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft behält<br />
sich in diesen Fällen vor, einen handelbaren oder<br />
einen indikativen Anteilwert der jeweiligen Zielfonds<br />
heranzuziehen. Bei einem indikativen Anteilwert<br />
handelt es sich um eine Schätzung des Anteilwerts<br />
unter Bezugnahme der aktuellsten vorliegenden<br />
Informationen des Zielfonds. Soweit für die Zielfonds<br />
am Vortag des Bewertungstages handelbare Anteilwerte<br />
vorliegen, wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
diese bei der Ermittlung der<br />
Ausgabe- und Rücknahmepreise grundsätzlich berücksichtigen.<br />
Sollte für einen Zielfonds am Vortag<br />
des Bewertungstages kein handelbarer Anteilwert<br />
zur Verfügung stehen oder weicht dieser deutlich<br />
von einem aktuelleren indikativen Anteilwert ab und<br />
erscheint der indikative Anteilwert gegenüber dem<br />
handelbaren Anteilwert des Zielfonds marktgerechter,<br />
so kann der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />
im Interesse der Anleger, die Bewertung<br />
des Zielfonds auf Basis des verfügbaren indikativen<br />
Anteilwertes vornehmen.<br />
2. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert<br />
zuzüglich Zinsen bewertet.<br />
3. Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere, die an einer<br />
Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten<br />
verfügbaren bezahlten Kurs bewertet.<br />
4. Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere, die nicht an<br />
einer Börse amtlich notiert sind, die aber auf einem<br />
anderen geregelten, anerkannten, für das Publikum<br />
offenen und ordnungsgemäß funktionierenden<br />
Markt gehandelt werden, werden zu dem zuletzt<br />
verfügbaren Kurs bewertet. Ist im Zeitpunkt des Bewertungstages<br />
kein repräsentativer Kurs verfügbar,<br />
werden die Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere zu<br />
ihrem jeweiligen Verkehrswert, wie ihn der Verwaltungsrat<br />
der Investmentgesellschaft nach Treu<br />
und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren<br />
Bewertungsmodellen festlegt, bewertet.