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GEPRÜFTER JAHRESBERICHT - Sauren

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ERLÄUTERUNGEN ZUM <strong>JAHRESBERICHT</strong><br />

Allgemeines<br />

Die SAUREN FONDS-SELECT SICAV wurde am 9. Februar<br />

1999 für eine unbestimmte Dauer gegründet. Ihre Satzung<br />

wurde am 4. März 1999 im Mémorial, Recueil des<br />

Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums<br />

Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Ihre Satzung<br />

wurde am 4. März 1999 im Mémorial, Recueil des<br />

Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums<br />

Luxemburg ("Mémorial") veröffentlicht. Die Satzung<br />

wurde am 1. Juli 2002 geändert und am 28. August 2002<br />

im Mémorial veröffentlicht. Eine vollständig überarbeitete<br />

Satzung wurde am 27. Juni 2005 im Mémorial veröffentlicht<br />

und trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Die Satzung<br />

wurde außerdem am 11. September 2007, am<br />

26. Oktober 2009, am 29. März 2010, am 23. Dezember<br />

2010, am 20. Juni 2011 sowie am 31. Oktober 2011<br />

geändert und am 31. Oktober 2007, am 19. November<br />

2009, am 20. April 2010, am 14. Januar 2011, am 8. Juli<br />

2011 sowie am 17. November 2011 im Mémorial veröffentlicht.<br />

Die letzte Änderung der Satzung erfolgte am<br />

1. Juli 2012 und wird am 17. Juli 2012 im Mémorial veröffentlicht.<br />

Die Investmentgesellschaft ist beim Handels-<br />

und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der<br />

Registernummer R.C.S. Luxembourg B 68351 eingetragen.<br />

Die SAUREN FONDS-SELECT SICAV ist eine Luxemburger<br />

Investmentgesellschaft (société d'investissement à<br />

capital variable à compartiments multiples), die unter Teil<br />

II des Luxemburger Gesetzes über Organismen für gemeinsame<br />

Anlagen vom 17. Dezember 2010 (einschließlich<br />

nachfolgender Änderungen und Ergänzungen)<br />

(„Gesetz vom 17. Dezember 2010“) fällt und in der Form<br />

eines Umbrella-Fonds auf unbestimmte Dauer errichtet<br />

wurde.<br />

Wesentliche Buchführungs- und Buchhaltungsgrundsätze<br />

Dieser Jahresbericht wird in der Verantwortung des Verwaltungsrates<br />

der Investmentgesellschaft in Übereinstimmung<br />

mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen<br />

Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und<br />

Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.<br />

Die Investmentgesellschaft führt für jeden Teilfonds eine<br />

separate Buchhaltung in der entsprechenden Währung<br />

und erstellt konsolidierte Aufstellungen in der Referenzwährung<br />

Euro (EUR). Die Finanzberichte der SICAV sind<br />

gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

und Verordnungen über Organismen für<br />

gemeinsame Anlagen erstellt.<br />

Berechnung des Aktienwertes<br />

Zur Aktienwertberechnung wird der Wert der zu dem jeweiligen<br />

Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich<br />

der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds<br />

(„Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag<br />

ermittelt und durch die Anzahl der sich am Bewertungstag<br />

im Umlauf befindlichen Aktien des jeweiligen Teilfonds<br />

geteilt.<br />

84<br />

Bewertung der Teilfonds<br />

1. Investmentanteile werden zum letzten festgestellten<br />

und erhältlichen Rücknahmepreis bzw. Tageskurs<br />

bewertet. Falls für Investmentanteile die<br />

Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise<br />

festgelegt werden, werden diese Anteile<br />

ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen<br />

Verkehrswert bewertet, wie ihn der Verwaltungsrat<br />

der Investmentgesellschaft nach Treu<br />

und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren<br />

Bewertungsmodellen festlegt.<br />

Sofern die Investmentanteile börsennotiert sind,<br />

kann der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde<br />

gelegt werden, soweit dieser eine verlässliche<br />

Bewertung gewährleistet.<br />

Sowohl ausländische als auch inländische Zielfondsanteile<br />

werden unter Umständen nur zu bestimmten<br />

Terminen zurückgenommen und bewertet, so<br />

dass der Rücknahmepreis möglicherweise nicht<br />

mehr den aktuellen Anteilwert widerspiegelt. Der<br />

Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft behält<br />

sich in diesen Fällen vor, einen handelbaren oder<br />

einen indikativen Anteilwert der jeweiligen Zielfonds<br />

heranzuziehen. Bei einem indikativen Anteilwert<br />

handelt es sich um eine Schätzung des Anteilwerts<br />

unter Bezugnahme der aktuellsten vorliegenden<br />

Informationen des Zielfonds. Soweit für die Zielfonds<br />

am Vortag des Bewertungstages handelbare Anteilwerte<br />

vorliegen, wird der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

diese bei der Ermittlung der<br />

Ausgabe- und Rücknahmepreise grundsätzlich berücksichtigen.<br />

Sollte für einen Zielfonds am Vortag<br />

des Bewertungstages kein handelbarer Anteilwert<br />

zur Verfügung stehen oder weicht dieser deutlich<br />

von einem aktuelleren indikativen Anteilwert ab und<br />

erscheint der indikative Anteilwert gegenüber dem<br />

handelbaren Anteilwert des Zielfonds marktgerechter,<br />

so kann der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft<br />

im Interesse der Anleger, die Bewertung<br />

des Zielfonds auf Basis des verfügbaren indikativen<br />

Anteilwertes vornehmen.<br />

2. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert<br />

zuzüglich Zinsen bewertet.<br />

3. Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere, die an einer<br />

Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten<br />

verfügbaren bezahlten Kurs bewertet.<br />

4. Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere, die nicht an<br />

einer Börse amtlich notiert sind, die aber auf einem<br />

anderen geregelten, anerkannten, für das Publikum<br />

offenen und ordnungsgemäß funktionierenden<br />

Markt gehandelt werden, werden zu dem zuletzt<br />

verfügbaren Kurs bewertet. Ist im Zeitpunkt des Bewertungstages<br />

kein repräsentativer Kurs verfügbar,<br />

werden die Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere zu<br />

ihrem jeweiligen Verkehrswert, wie ihn der Verwaltungsrat<br />

der Investmentgesellschaft nach Treu<br />

und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren<br />

Bewertungsmodellen festlegt, bewertet.

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