MASTER THESIS
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Master Thesis Trennung von Netz und Betrieb<br />
� …dass die einmaligen Trennungskosten und die wiederkehrenden<br />
Transaktionskosten bei einer Entflechtung möglichst gering sind<br />
� …dass ausreichender Wettbewerbsdruck und damit Preis- und Qualitätsdruck<br />
entsteht<br />
� …dass die Altlasten, welche die ehemaligen Staatsunternehmen aus<br />
ihrer Historie heraus haben, nicht zu einer Benachteiligung im Wettbewerb<br />
und damit zu vom Staat zu tragenden Verlusten führen.<br />
Die Liberalisierung und Privatisierung der teilweise riesigen vertikal und<br />
horizontal integrierten europäischen Staatsbahnen stellt hierbei aufgrund<br />
ihrer großen Komplexität und starken technischen Verzahnung eine besondere<br />
Herausforderung für die europäischen Staaten dar.<br />
3. Die Bahn als natürliches Monopol<br />
Die Staatsbahnen wurden lange als klassischer Fall eines natürlichen Monopols<br />
angesehen, da bei ihnen sowohl irreversible Kosten als auch Subadditivitäten<br />
vorlagen 46 : Sie zeichneten sich wie viele Unternehmen der<br />
leitungsgebundenen Versorgung dadurch aus, dass bei ihnen sowohl der<br />
Fahrweg als auch der Betrieb in den Unternehmen integriert waren.<br />
Diese Betrachtung des Schienenverkehrs als monolithischen Block stellt<br />
angesichts der offensichtlich unterschiedlichen Strukturmerkmale der Infrastruktur<br />
und des Transports eine unzulässige Vereinfachung dar 47 . Eine<br />
stärkere horizontale und vertikale Ausdifferenzierung ist von Nöten 48 .<br />
3.1 Vertikale und horizontale Aufdifferenzierung<br />
3.1.1 Netz und Betrieb<br />
Das Vorhandensein von irreversiblen Kosten ist ein Kennzeichen für die<br />
Regulierungsnotwendigkeit eines natürlichen Monopols. Dass diese irreversiblen<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Infrastruktur vorhanden sind,<br />
ist unbestritten. Auch die Subadditivität ist gegeben, da es äußerst unwirt-<br />
46 Vgl. hier und im folgenden Knieps (2003, S.4ff)<br />
47 Vgl. auch Thomas(2001, S.5ff)<br />
48 Vgl. Hedderich (S.42ff)<br />
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