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MASTER THESIS

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Master Thesis Trennung von Netz und Betrieb<br />

8.1 Kriterienbewertung<br />

8.1.1 Konformität mit den EU Richtlinien<br />

Die Konformität mit der EU-Gesetzgebung ist aus Sicht des Staates ein<br />

wichtiger Gesichtspunkt. Der von dem so genannten Eisenbahnpaket<br />

ausgehende rechtliche Impuls könnte eine institutionelle Trennung von<br />

Netz und Betrieb erzwingen 172 . Wie unter anderem Berschin 173 feststellt,<br />

wird den Mitgliedstaaten nur scheinbar die Entscheidung über die organisatorische<br />

und rechtliche Trennung überlassen.<br />

Die einzelnen Aktiengesellschaften werden von der DB Holding über „Beherrschungsverträge“<br />

geführt. Solange die DB sowohl den Infrastrukturbetreiber<br />

als auch die Transportgesellschaften beherrscht, hat sie einen<br />

direkten Durchgriff. Die Vorstände der Töchter sind zu einer Befolgung der<br />

Weisungen aus der Konzernzentrale verpflichtet 174 . Die Holding selbst<br />

wiederum wird nicht vorrangig die Infrastruktur optimieren, sondern das<br />

Wohl des ganzen Konzerns vor Augen haben. Es bleibt abzuwarten, ob<br />

sich diese Konstruktion nicht über kurz oder lang mit der Intention der EU-<br />

Richtlinie beißt. Die DB selbst ist allerdings der Überzeugung, dass auch<br />

die gegenwärtige Organisationsstruktur den EU-Anforderungen genügt.<br />

Aus Sicht des Staates wäre aber eine klarer den Richtlinien entsprechende<br />

Lösung besser. Eine institutionelle Trennung von Netz und Betrieb hingegen<br />

würde den Anforderungen der EU-Richtlinie vollauf genügen.<br />

Integrierte<br />

Bahn<br />

Institutionelle<br />

Trennung<br />

EU - Konformität o ++<br />

8.1.2 Diskriminierungspotentiale<br />

Diskriminierungen sind theoretisch bei der Gewährung des Zugangs zur<br />

Infrastruktur, zu den Stationen und/oder zu den notwendigen Anlagen<br />

möglich 175 . Ohne einen fairen und diskriminierungsfreien Zugriff auf diese<br />

172<br />

Vgl. hierzu BDI / DIHK (2004, S.6)<br />

173<br />

Für eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit der Organisationsstruktur mit dem Eisenbahnpaket<br />

der EU siehe Berschin (2004)<br />

174<br />

Siehe hierzu auch Ilgmann (2001)<br />

175<br />

Vgl. zu den Diskriminierungspotentialen der Bahn auch Berschin (2004,S.2ff) oder Ewers / Ilgmann<br />

(2001,S13f)<br />

Seite 58

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