MASTER THESIS
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Master Thesis Trennung von Netz und Betrieb<br />
Die Übernahme der „Sündenbockfunktion“ ist ein weiterer Grund, aus<br />
staatlicher Sicht eine Verantwortungsübernahme nicht zu befürworten.<br />
8.1.8 Innovationspotential<br />
Ein weiteres Kriterium ist das Innovationspotential im Schienenverkehrsmarkt.<br />
Dies bezieht sich sowohl auf die Angebotsseite als auch auf technische<br />
Innovationen.<br />
Die DB vertritt die Position, dass das Zusammenspiel von Wettbewerb und<br />
Integration die technische Weiterentwicklung des Rad Schiene Systems<br />
vorantreibt. Dies insbesondere weil die DB ein bahnspezifisches Innovationsmanagement<br />
betreibt. Sie betreibt dort einen übergreifenden Ansatz<br />
und hat die notwendige Finanzkraft und Erfahrung. Es gibt eine Vielzahl<br />
von Industriekooperationen bei der Entwicklung und Implementierung<br />
kundengerechter Standards. Beispiele sind die Einführung von GSM-R<br />
oder die Entwicklung einer neuen Stellwerksgeneration. Auch die Interoperabilität,<br />
also die internationale Verknüpfung der unterschiedlichen europäischen<br />
Standards wird von der DB forciert. Dritte Bahnunternehmen<br />
fungieren mit ihrer höheren Flexibilität und neuen Konzepten hierbei als<br />
Impulsgeber. Selbst die SYNETRA-Studie kommt zu dem Schluß: „Eine<br />
enge Koordination von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Netzund<br />
Transportbereiche im Bahnsystem ist und bleibt unerlässlich“ 202 .<br />
Wer diese Funktionen bei einer institutionellen Trennung übernehmen<br />
würde, ist unklar. Tendenziell besteht bei dem Staatsunternehmen Fahrweg<br />
die Gefahr, dass unsinnige Forschungsvorhaben gefördert werden.<br />
Integrierte<br />
Bahn<br />
Institutionelle<br />
Trennung<br />
Innovationspotential + 0<br />
8.1.9 Beschäftigungssicherung<br />
Für den Staat und für die DB ist die Beschäftigungssicherung ein wichtiges<br />
Kriterium. Die Gewerkschaften sind der Eisenbahner sind gut organisiert<br />
und haben viele Mitglieder. Die Bahn hat einen dementsprechenden<br />
Beschäftigungspakt mit den Arbeitnehmervertretern geschlossen, der be-<br />
202 Hirschhausen / Siegmann (2004, S.221)<br />
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