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WerDer_Charly_1

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Zwei ganz bemerkenswerte alte Damen<br />

Links im Bild: Marie Burch in Gesellschaft von Lady Travnicek<br />

Marie Burch-Scherer, Alpnach Dorf<br />

Frau Marie Burch-Scherer, geboren am 10. Februar 1876 in Alpnach Dorf, war eine liebenswürdige alte Tante,<br />

der die Liegenschaft, das Haus am Gässli 2, in Alpnach Dorf gehörte. Bekannt ist das genannte Haus mit dem<br />

uralten Plumpsklo, welches sich ausserhalb des Wohnbereichs befand, auch durch die bevorzugte Lage der<br />

Liegenschaft direkt beim Bahnhof. Meine vielen Cousinen reden noch heute von ihren Erlebnissen im Haus am<br />

Gässli 2, in dem Marie Burch später das Wohnrecht geniessen durfte. Marie Burch-Scherer starb am 27. Oktober<br />

1963 in Alpnach Dorf.<br />

Mit Feingefühl nahm sich Marie Burch zwei Hausiererdamen (Zigeunerinnen = Resentera) an, welche mit<br />

Putzwaren und Schuhbändeln von Haus zu Haus zogen. Auch ich erinnere mich noch gut an Marie Burch, die immer<br />

ein kleines „Mümpfeli“ aus irgendeiner Schublade zaubern konnte. Eines Tages verführte Tante Marie Burch den<br />

gerade 12-jährigen Hansruedi zum Zigarettenrauchen. Vater Hans kam dem schlotenden Duo auf die Schliche. Für<br />

Hansruedi gab es derart Haue, dass er die Strafe bis zum heutigen Tag nicht vergessen konnte. Marie Burch liebte<br />

es, Hans Kasper auf die Palme zu bringen, was ihr mit ihren hinterlistigen Streichen immer wieder gelang.<br />

Marie Burch ist am 27. Oktober 1963 ebenfalls in Alpnach Dorf gestorben. Und wie das zu dieser Zeit eben<br />

Brauch war, wurde die alte Dame im offenen Sarg im Haus am Gässli 2 aufgebahrt. Monika Kasper, gerade<br />

vierjährig, musste zusehen, wie Tante Burch in den Sarg gebettet wurde. Anschliessend kam die Vorbeterin (Marie<br />

Kathriner) und betete Rosenkranz für Rosenkranz. Eine Zumutung für Monika, die ja damals noch ein Kind war und<br />

das Geschehen des strengen Katholizismus in Reinkultur, auf einem Taburettli sitzend, für mehr als zwei Stunden<br />

mit ertragen musste.<br />

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Dem am 21. August 1959 ausgestellten Testament konnte ich folgenden Wortlaut<br />

entnehmen:<br />

Walter Scherer, Ebenmatte, trifft nach meinem Todesfall sämtliche Anordnungen nach ortsüblicher Ordnung und<br />

Brauch, nach seinem eigenen Ermessen. Walter führt alle Rechnungen mit ausgewiesenen Belegen. Sollte ein<br />

eventueller höherer Vermögensstand vorhanden sein, soll dieses Guthaben an meinen Götti, Walter Scherer,<br />

Ebenmatte, für seine immerwährende Hilfsbereitschaft seinem Eigentum zufallen. Im Falle einer<br />

Vermögensverminderung sollen die Testamentsbedachten sowie das Pflichtkapital prozentual gekürzt werden. Bei<br />

vorzeitigem Ableben eines Testamentsbedachten sollen dessen gesetzliche Erben testamentsberechtigt sein. Als<br />

Willensvollstrecker ernenne ich Herrn A. Küchler, Gemeindeschreiber, oder im Falle einer Verhinderung Herrn Urs<br />

Küchler, ebenfalls Gemeindeschreiber der Kanzlei Alpnach Dorf im Kanton Obwalden.<br />

Gezeichnet am 21. August 1959<br />

Frau Marie Burch<br />

B. Wallimann & Margrit Odermatt<br />

Anmerkung des Schreibenden in eigener Sache<br />

Das Originaltestament befindet sich vollumfänglich in meinem Besitz,<br />

der in dieser Familienchronik abgedruckte und eingeflochtene Auszug ist nicht vollständig.<br />

202 I Lebenswerk Wer ? der <strong>Charly</strong>

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