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Berliner Zeitung 17.11.2018

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B6 <strong>Berliner</strong> <strong>Zeitung</strong> · N ummer 269 · 1 7./18. November 2018<br />

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Karriere<br />

NACHRICHTEN<br />

Beim Geschenk vom Chef<br />

an die Lohnsteuer denken<br />

Wenn ein Chef Mitarbeitern ein<br />

Geschenk macht, kann er die Ausgaben<br />

steuerlich absetzen.<br />

Zugleich muss aber auch der Mitarbeiter<br />

beim Fiskus angeben, dass<br />

er ein Geld- oder Sachgeschenk<br />

erhalten hat –als geldwerter Vorteil<br />

unterliegt es der Lohnsteuer. Darauf<br />

macht die Steuerberaterkammer<br />

Düsseldorf aufmerksam. Ausnahme:<br />

Das Geschenk hat maximal<br />

60 Euro gekostet und wurde zu<br />

einem besonderen persönlichen<br />

Anlass überreicht. (dpa)<br />

Bewerbungsgespräche<br />

lieber ganz persönlich<br />

Vorstellungsgespräche per Telefon<br />

oder Video sind die Ausnahme.<br />

Obwohl inzwischen große Teile des<br />

Bewerbungsprozesses digital ablaufen,<br />

zählt beim Vorstellungsgespräch<br />

immernoch der persönliche<br />

Eindruck vorOrt.Das zeigt eine<br />

repräsentativeUmfrage im Auftrag<br />

des Digitalverbands Bitkom. Neun<br />

vonzehn Personalern(89 Prozent)<br />

laden Kandidaten immer zum persönlichen<br />

Kennenlernen ein. (dpa)<br />

Einzelhandel sucht<br />

noch Auszubildende<br />

Jugendliche,die noch auf der Suche<br />

nach einem Ausbildungsplatz sind,<br />

werden unter Umständen im Einzelhandel<br />

fündig. Darauf weist das<br />

Portal Planet-Beruf.de der Bundesarbeitsagentur<br />

unter Berufung auf<br />

den Handelsverband Deutschland<br />

(HDE) hin. (dpa)<br />

Ein echter Dienst am Menschen<br />

Friseure müssen nicht nur handwerklich geschickt sein, der Kontakt mit den Kunden ist ebenso wichtig<br />

Von Christina Bachmann<br />

Für Karina Küster war immer<br />

schon klar:Sie möchte einen<br />

Handwerksberuf erlernen.<br />

Heute arbeitet sie als Auszubildende<br />

im dritten Lehrjahr im Friseursalon<br />

esser &esser in Köln. „Es<br />

ist ein Berufmit Zukunft“, meint die<br />

24-Jährige, deren Mutter bereits Friseurin<br />

ist. „Und es ist einfach schön,<br />

dass man direkt ein Ergebnis sieht.“<br />

Haare schneiden, färben, stylen –<br />

Karina Küster mag den Kontakt zu<br />

den Kunden. „Man sollte ein Interesse<br />

an Menschen haben, sich gut ausdrücken<br />

können und ein gewisses<br />

handwerkliches Geschick haben“,<br />

sagt sie. „Man sollte daran interessiert<br />

sein, immer wieder Neues zu<br />

lernen, weil sich Haarschnitte und<br />

Moden immer wieder ändern. Auch<br />

Teamfähigkeit ist wichtig.“<br />

Begeisterung ist wichtig<br />

Harald Esser, Karina Küsters Chef,<br />

kann das bestätigen. „Das muss man<br />

können, den Leuten freundlich entgegentreten.“<br />

Für ihn entscheiden<br />

nicht die Schulnoten, wichtiger ist<br />

die Begeisterung für den Beruf. Auch<br />

wenn kein bestimmter Abschluss<br />

verlangt wird, ist eine gute Schuldbildung<br />

für die ganze Ausbildung<br />

vonVorteil, glaubt der Saloninhaber<br />

und Präsident des Zentralverbands<br />

des Deutschen Friseurhandwerks.<br />

Karina Küster hat Abitur gemacht.<br />

Die Berufsschule fällt ihr leicht. Von<br />

Vorteil ist ein Interesse für Mathematik,<br />

Chemie und Physik.<br />

Drei Jahre dauert die Ausbildung<br />

in Betrieb und Berufsschule in der<br />

Regel. In diese Zeit fällt auch die<br />

Die angehende Friseurin Karina Küster frisiert eine Kundin. Haareschneiden lernen die Auszubildenden<br />

zum Ende des erstenAusbildungsjahres.<br />

DPA<br />

überbetriebliche Ausbildung, die die<br />

Azubis meist wochenweise absolvieren.<br />

„Es gibt zum Beispiel Salons,wo<br />

man so gut wie keine Dauerwelle<br />

mehr macht“, erklärt Verbandschef<br />

Esser.„Das gehört aber mit zur Ausbildung<br />

und wird dann in den überbetrieblichen<br />

Maßnahmenergänzt.“<br />

Im erstenLehrjahr geht es außerdem<br />

um Grundtechniken, die ein Friseur<br />

beherrschen muss: Dauer-und Wasserwelle<br />

oder Haareeindrehen.<br />

Das richtige Haareschneiden<br />

kommt ab Ende des ersten Lehrjahres<br />

dazu. Colorieren, Maniküre und<br />

Make-up stehen ebenso auf dem<br />

Plan wie die Kundenverwaltung und<br />

die Planung vonArbeitsabläufen.<br />

Übung macht den Meister –um<br />

dafür genug Zeit zu haben, lernen die<br />

Auszubildenden an Trainingsköpfen<br />

oder Modellen, gerne auch aus dem<br />

Freundeskreis. „Man darf nicht die<br />

Vorstellung haben, dass Auszubildende<br />

die Frisuren verschneiden“, beruhigt<br />

Salonchef Esser.„Zum einen haben<br />

sie dabei immer jemanden neben<br />

sich stehen. Zum anderen sind<br />

sie bei den ersten Haarschnitten in<br />

der Regel sehr vorsichtig und arbeiten<br />

sich schrittweise vor. Dass jemand<br />

danach nicht auf die Straße gehen<br />

konnte,habe ich noch nicht erlebt.“<br />

Männer in der Unterzahl<br />

Wie inanderen Handwerksberufen<br />

ist Nachwuchs gesucht. Weibliche<br />

Auszubildende sind in der Mehrzahl,<br />

der Männeranteil liegt trotz steigender<br />

Tendenz noch unter zehn Prozent.<br />

Bei der Wahl des Ausbildungsbetriebs<br />

sollten junge Leute genau<br />

hinschauen. Die Konzepte von Friseursalons<br />

sind so vielfältig wie die<br />

Frisuren, die gemacht werden. Fachleute<br />

empfehlen, unbedingt Praktikumstage<br />

zu machen.<br />

Die Ausbildungsvergütung liegt<br />

zwischen rund 400 Euro und<br />

750 Euro. Die Jobaussichten nach<br />

der Ausbildung sind gut. Wermöchte,<br />

kann seinen Meister oder Betriebswirtmachen.<br />

Auch Spezialisierungen<br />

sind möglich, zum Beispiel<br />

zum Maskenbildner oder Diplom-<br />

Coloristen. Berufsbegleitend kann<br />

etwa Beauty-Management studiert<br />

werden. Karina Küster möchte am<br />

liebsten später einmal ihren Meister<br />

machen. (dpa)<br />

Arbeiten<br />

auch ohne<br />

Vertrag?<br />

Grundsätzlich möglich –<br />

aber nicht optimal<br />

Wenn Chefund künftiger Angestellter<br />

ihr Arbeitsverhältnis<br />

mit einem Handschlag besiegeln, ist<br />

das ungewöhnlich, kommt aber besonders<br />

in kleinen Unternehmen<br />

immer wieder mal vor. Doch dürfen<br />

Arbeitnehmer überhaupt ohne Arbeitsvertrag<br />

arbeiten? Welche Regelungen<br />

gibt dazu? „Grundsätzlich<br />

kann ein Arbeitsverhältnis auch<br />

mündlich vereinbart werden“, sagt<br />

Roland Gross vom Deutschen Anwaltverein.<br />

Wenn beide einvernehmlich<br />

auf einen Arbeitsvertrag<br />

verzichten, hat das zunächst einmal<br />

keine rechtlichen Folgen.<br />

Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich<br />

dazu verpflichtet, die vonbeiden<br />

Parteien ausgehandelten und per<br />

Handschlag besiegelten Bedingungen<br />

des Arbeitsverhältnisses schriftlich<br />

festzuhalten. „Und zwar spätestens<br />

einen Monat, nachdem man<br />

einen neuen Job angetreten hat“,<br />

sagt Gross.Diese Schutzregelung für<br />

den Arbeitnehmer ist im Nachweisgesetz<br />

geregelt –sie sieht außerdem<br />

vor, dass diese Niederschrift vomArbeitgeber<br />

unterzeichnet und an den<br />

Arbeitnehmer ausgehändigt wird. So<br />

können Angestellte im Konfliktfall<br />

eindeutig belegen, welche Vereinbarungen<br />

sie und ihr Arbeitgeber getroffen<br />

haben, etwa über Arbeitsumfang<br />

und Bedingungen. Ein Risiko:<br />

„Gerade zu Beginn sind Arbeitnehmer<br />

hier nicht vor einer Kündigung<br />

geschützt.“ Also: Lieber doch ein<br />

schriftlicher Vertrag. (dpa)<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sucht<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt<br />

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (m/w/d)<br />

für vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben auf verschiedenen Feldern der Bildungs- und<br />

Forschungspolitik an den Dienstsitzen Bonn und Berlin.<br />

Sie verfügen über<br />

•die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst durch einen<br />

Vorbereitungsdienst bzw. alternativ durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium<br />

oder gleichwertigen Abschluss –möglichst als Diplom-Verwaltungswirt (FH)<br />

oder Diplom-Finanzwirt (FH) –wobei Sie Ihr Studium mindestens mit der Note „befriedigend“<br />

abgeschlossen haben; eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit ist von Vorteil;<br />

•eine breit gefächerte Allgemeinbildung;<br />

•Interesse an den Themen der deutschen und internationalen Bildungs- und Forschungspolitik;<br />

•Aufgeschlossenheit für die Bearbeitung haushalts- und zuwendungsrechtlicher Fragestellungen;<br />

•überdurchschnittliche Einsatzfreude und hohe Belastbarkeit;<br />

•eine eigenverantwortliche und zielorientierte Arbeitsweise;<br />

•Team- und Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres Auftreten sowie<br />

•eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit.<br />

Die Einstellung erfolgt abhängig von dem Einsatzreferat entweder am Bonner oder am <strong>Berliner</strong><br />

Dienstsitz des Ministeriums.Die uneingeschränkte Bereitschaft zu Dienstreisen wird vorausgesetzt.<br />

Einzelheiten zu den Aufgaben sowie zur Organisationsstruktur des Ministeriums können<br />

Sie der Homepage www.bmbf.de entnehmen.<br />

Wir bieten<br />

•eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsinspektorin bzw. als Regierungsinspektor<br />

(Besoldungsgruppe A9gBBesO zzgl.der Zahlung einer Ministerialzulage),<br />

sofern Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Bewerbungsberechtigt sind<br />

auch Beamtinnen und Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A13g BBesO.<br />

•vielseitige und abwechslungsreiche Aufgaben in verschiedenen Gebieten der Bildungs- und<br />

Forschungspolitik;<br />

•gute Entwicklungsmöglichkeiten;<br />

•ein gutes Arbeitsklima in kollegialem Umfeld;<br />

•ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungsangebot;<br />

•ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot.<br />

Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Familie und ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert<br />

(weitere Informationen unter www.beruf-und-familie.de).<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht sich der Inklusion verpflichtet. Bei gleicher<br />

Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt. Es<br />

wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Die ausgeschriebenen Stellen sind<br />

grundsätzlich für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und<br />

begrüßt Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen?<br />

Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung unter www.interamt.de (Stellen-ID:<br />

478585)bis zum 03.12.2018<br />

Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen<br />

aus organisatorischen Gründen weder berücksichtigt noch zurückgesandt werden können.<br />

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Kulla (Tel.: 0228 /9957-3801;<br />

E-Mail: Bewerbungen@bmbf.bund.de) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.<br />

Weitere Informationen zu den vielfältigen Aufgaben des Bundesministeriums für Bildung und<br />

Forschung erhalten Sie unter www.bmbf.de.<br />

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