Band II - nach OE komplett
Band II - nach den Organisationseinheiten komplett
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Produkt 12.02.01<br />
Kreisstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau)<br />
Erläuterungen:<br />
● Ab dem 21.10.2009 ist der StädteRegion Aachen die Straßenbaulast der Kreisstraßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb der<br />
Ortsdurchfahrten übertragen worden (17,7 km).<br />
● Zum 01.01.2012 ist vorgesehen, ein Teilstück der bisherigen B 57 in Baesweiler (von Kapellenstraße bis Kreisverkehr B 264) zu<br />
übernehmen (Abstufung). Darüber hinaus wurde die K 34 aufgenommen.<br />
● Zum 01.01.2016 wurde die ehemalige L 106 "Alsdorf (Kurt-Koblitz-Ring) bis Würselen (Lindener Straße)" als K 3 übernommen.<br />
Zu E/414800 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen":<br />
Die Durchführung von Radaktionsmaßnahmen wurde dem A 85 zugeordnet und wird zukünftig dort veranschlagt.<br />
Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen" und Kostenstelle 464915 "Niederschlagswasserentsorgung<br />
Eschweiler (ehem. K 15)":<br />
Die K 15 wurde zur Gemeindestraße abgestuft. Die Städteregion hat sich zur Kostenübernahme der Niederschlagswasserentsorgung<br />
der ehem. Kreisstraße verpflichtet. Die Arbeiten sollen Ende 2018 beginnen und 2019 fortgesetzt werden. Für die<br />
Sanierungsarbeiten wurden Zuwendungen in Höhe von 79.000€ bewilligt.<br />
Zu E/458200 "Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen" und A/521140 "Instandhaltungsund<br />
Sanierungsmaßnahmen":<br />
Die Darstellung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (die aus Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen<br />
finanziert werden) im Ergebnisplan/in der Ergebnisrechnung ist lt. Verfügung der Bezirksregierung vom 08.03.2007 nicht zulässig,<br />
da <strong>nach</strong> den allgemeinen Planungsgrundsätzen gem. § 11 Abs. 2 GemHVO Erträge und Aufwendungen in dem Haushaltsjahr zu<br />
veranschlagen sind, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (periodengerechte Zuordnung). Richtig ist es, die Auflösung der<br />
Rückstellung unmittelbar über die Bilanz abzuwickeln und entsprechend die Auszahlung für die Maßnahme aus der Kasse unmittelbar<br />
auszuführen. Eine Abwicklung über den Ergebnishaushalt würde im übrigen die entsprechenden Kennzahlen beeinflussen<br />
und künftige landesweite Vergleiche verhindern. Zur Erhaltung der Transparenz empiehlt die Bezirksregierung eine <strong>nach</strong>richtliche<br />
Aufnahme an geeigneter Stelle im Produkthaushalt.<br />
Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": 2019<br />
• Jährliche Nutzerkosten für die Straßendatenbank 5.000,00 €<br />
insgesamt 5.000,00 €<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": 2019<br />
• Kosten für die erstmalige Erstellung einer Straßendatenbank für die Kreisstraßen der StädteRegion Aachen 30.000,00 €<br />
• Kosten für die erstmalige Erstellung eines Entwässerungs-Katasters 20.000,00 €<br />
insgesamt 50.000,00 €<br />
Instandsetzung der Wurmbrücke (Kostenstelle 464918):<br />
Der bisherige Kostenansatz basiert auf der Kostenschätzung der Voruntersuchungen. Die Kostenberechnung auf Basis des<br />
Leistungsverzeichnisses ergab eine erhebliche Kostensteigerung gegenüber der Kostenschätzung. Gemeinsam mit der am Projekt<br />
zu 50% beteiligten Gemeinde Kerkrade wurde festgelegt, dass zum einen die Planung zur Kostenminderung überarbeitet wird und<br />
zum anderen die Maßnahme auf 2018 verschoben wird. Die Gemeinde Kerkrade wird die Baukosten zu ihrem Anteil direkt beauftragen<br />
(Teilauftrag 50%) und auszahlen, so dass eine Erhöhung des Kostenansatzes lediglich um 50.000 € erforderlich ist.<br />
Zu I 64/Son9 - Radweg Aachen-Heerlen (Machbarkeitsstudie),<br />
A/521140 "Instandhaltungs- u. Sanierungsmaßnahmen ", E/448100 "Erstattungen vom Land":<br />
Das Land NRW hat das Straßen- und Wegegesetz im Oktober 2016 dahingehend geändert, dass Radschnellwege des Landes den<br />
Landesstraßen rechtlich gleichgestellt werden. Damit wird das Land Baulastträger für den Radweg Aachen-Heerlen sowohl auf dem<br />
Gebiet der Stadt Aachen außerhalb der Ortsdurchfahrten sowie auf dem Gebiet der Stadt Herzogenrath innerhalb und außerhalb<br />
der Ortsdurchfahrten werden.<br />
Die StädteRegion selbst würde durch den Bau als Radschnellweg des Landes keine Investitionen tätigen und damit auch kein<br />
Anlagevermögen bilden. Daher sind auch die Kosten, die die StädteRegion für die Machbarkeitsstudie übernimmt, nicht den<br />
Investitionen, sondern dem Aufwand zuzuordnen. Deshalb wurde die Maßnahme Ende 2017 umgebucht von Investition in Aufwand.<br />
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau wird über die Durchführung der weiteren Planungsstufen durch die StädteRegion mit Erstattung<br />
der Kosten durch das Land verhandelt. Der Haushaltsansatz 2019ff. dient der Deckung der hiermit verbundenen Projektkosten.<br />
Die Erstattung durch das Land wird als Ertrag eingeplant.<br />
Zu A/524142 "Abwassergebühren für Kreisstraßen":<br />
Die Entsorgung des Niederschlagwassers der Kreisstraßen erfolgt teilweise in städtische Kanäle. Die StädteRegion Aachen hat<br />
sich bisher an den Kosten des Kanals im Rahmen einer Vereinbarung beteiligt. Aufgrund eines aktuellen Urteils des OVG Münster<br />
sind die Kommunen ggf. berechtigt, Altverträge zu kündigen und jährliche Niederschlagswassergebühren zu erheben.<br />
Mittlerweile erheben alle Kommunen Niederschlagswassergebühren, so dass entsprechende Mittel einzuplanen sind.<br />
Zu I/64Son6 - Aachen-Jülich:<br />
Es wird derzeit davon audgegangen, dass die abschließende Abstimmung mit der Stadt Aachen und die erforderliche Beschlussfassung<br />
in den zuständigen Gremien der Stadt so abgeschlossen werden kann, dass die Ausschreibung der Bauleistungen des<br />
dritten Bauabschnitts ab Herbst 2019 vorgenommen werden kann. Die Bauausführung wäre dann ab Anfang 2019. Die Haushaltsmittel<br />
wurden entsprechend eingeplant.<br />
Die Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln in Höhe von 597.400 € erfolgte mit Bescheid vom 06.12.2016.<br />
Dazu wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Aachen zwecks Übernahme des Eigenanteils abgeschlossen.