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Produkt 09.03.01<br />

Landschaftsplanung<br />

Erläuterungen:<br />

Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land" und A/521167 "Bekämpfung Neophyten":<br />

Zur Bekämpfung von Neophyten (z.B. Riesenbärenklau, Feindrüsiges Springkraut) besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Die<br />

Maßnahmen werden vom Land mit bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst.<br />

Zu A/521160 "Durchführung von Maßnahmen i.R. der Landschaftsplanung"<br />

Die jährliche Kontrolle der Naturdenkmale in der Städteregion obliegt aus verkehrssicherungstechnischen Gründen der Städteregion<br />

(Pflichtaufgabe) und wurde bisher von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Diese umfangreichen und<br />

zeitintensiven Arbeiten sind jedoch personell seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht mehr zu leisten, so dass<br />

ab dem Jahr 2019 eine externe Vergabe dieser Arbeiten erfolgen soll. Die geschätzten Kosten betragen 40.000 €.<br />

Der Haushaltsansatz ist daher entsprechend zu erhöhen.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019<br />

• MapLaPla - Wartungskosten (regio iT) 1.171,34 €<br />

gerundet 1.172,00 €<br />

Zu A/024103 "Zugänge Grund und Boden, sonstige unbebaute Grundstücke":<br />

Die Grunderwerbskosten im Rahmen der Landschaftsplanung ergeben sich aus der Übernahme der Werte des fortgeschriebenen<br />

Investitionsprogramms.

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