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Produkt 03.04.02<br />

Bildungsbüro<br />

Dezernat V<br />

A 43 - Bildungsbüro<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Budgetverantwortung:<br />

Dr. Sascha Derichs; Tel.: 4309<br />

Produktverantwortung:<br />

Dr. Sascha Derichs; Tel.: 4309<br />

Beschreibung:<br />

● Koordination und Weiterentwicklung eines städteregionalen Bildungsnetzwerkes entlang der "Bildungskette"<br />

● Geschäftsführung der Gremien "Lenkungskreis" und "Bildungskonferenz"<br />

● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen<br />

● Konzeption, Durchführung u. Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung außerschulischer Bildung (Kuturelle Bildung, MINT-Bildung)<br />

● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Bildungsübergänge (Elementar-Primar/Primar-Sekundar/<br />

OGS/Schule-Beruf-Studium<br />

● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Jugendpartizipation<br />

● Unterstützung der Bildungseinrichtungen, insbes. Schulen und Kitas und OT's, in der StädteRegion<br />

● Monitoring, Berichte und Dokumentationen zur BildungsRegion<br />

● Beratung und Unterstützungsangebote für Schulleitungen ("Gesunde Schulleitung - Gute gesunde Schule"; ein Projekt mit der<br />

Unfallkasse NRW)<br />

● Vernetzung der schulischen und außerschulischen Institutionen und Partner<br />

● Sicherstellung der verwaltungsorganisatorischen Arbeiten<br />

● Umsetzung der "Bildungszugabe"<br />

● Umsetzung des Landesprojekts "Kommunale Koordinierung"<br />

● Umsetzung des Landesförderprogramms "Kultur und Schule"<br />

● Umsetzung des Bundesförderprogramms "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"<br />

● Administration des Landesprogramms "Soziale Arbeit an Schulen"<br />

● Durchführung von drei Stellen i.R. des Freiwilligen Sozialen Jahres (Politik/Kultur)<br />

Grundlagen:<br />

● Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Kreis Aachen, Zweckverband der StädteRegion und Stadt Aachen<br />

● Kooperationsvertrag "Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der StädteRegion Aachen zwischen dem Land NRW, dem Kreis<br />

und Stadt Aachen vom 22.01.2009<br />

● Absichtserklärung zum "Neuen Übergangssystem" zwischen der StädteRegion Aachen und dem Ministerium für Arbeit, Integration<br />

und Soziales (gem. Beschluss des SRT vom 29.03.2012 (SV-Nr.: 2012/0073)<br />

● Politischer Beschluss zur Bildungszugabe (SRT-Beschluss vom 07.04.2011, SV-Nr.: 2011/0074) und Schüler-Oneline (SV-Nr.: 2011/0457)<br />

● Politischer Beschluss zum Bundesförderprogramm "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte "<br />

(SV-Nr. 2016/0170)<br />

Zielsetzung:<br />

● Alle Menschen mit ihren Kompetenzen fördern<br />

● Ein hohes Bildungsniveau soll erreicht werden durch die ganzheitliche Betrachtung von Bildung, Nutzung der Potenziale der Region,<br />

Förderung der Beteiligung und Eigenverantwortung, Gestaltung der Übergänge und Anschlüsse<br />

● Bestmögliche Bildungschancen für alle Bürger/innen in der StädteRegion Aachen schaffen<br />

● Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Kindern und Jugendlichen<br />

Zielgruppen:<br />

● Fachkräfte aus Einrichtungen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Weiterbildung in der StädteRegion Aachen<br />

● Städte und Gemeinden der StädteRegion Aachen und Zweckverbände<br />

● politische Gremien<br />

● Schülervertretungen und Jugendliche<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165)<br />

- gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für<br />

für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

TP 943100:<br />

414100<br />

414800 u. 446400<br />

543946<br />

527160, 543175, 543985<br />

TP 943400:<br />

414100 543175, 543985, 543990 u. 545852

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