Band II - nach OE komplett
Band II - nach den Organisationseinheiten komplett
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Produkt 03.04.02<br />
Bildungsbüro<br />
Dezernat V<br />
A 43 - Bildungsbüro<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Budgetverantwortung:<br />
Dr. Sascha Derichs; Tel.: 4309<br />
Produktverantwortung:<br />
Dr. Sascha Derichs; Tel.: 4309<br />
Beschreibung:<br />
● Koordination und Weiterentwicklung eines städteregionalen Bildungsnetzwerkes entlang der "Bildungskette"<br />
● Geschäftsführung der Gremien "Lenkungskreis" und "Bildungskonferenz"<br />
● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen<br />
● Konzeption, Durchführung u. Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung außerschulischer Bildung (Kuturelle Bildung, MINT-Bildung)<br />
● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Bildungsübergänge (Elementar-Primar/Primar-Sekundar/<br />
OGS/Schule-Beruf-Studium<br />
● Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der Jugendpartizipation<br />
● Unterstützung der Bildungseinrichtungen, insbes. Schulen und Kitas und OT's, in der StädteRegion<br />
● Monitoring, Berichte und Dokumentationen zur BildungsRegion<br />
● Beratung und Unterstützungsangebote für Schulleitungen ("Gesunde Schulleitung - Gute gesunde Schule"; ein Projekt mit der<br />
Unfallkasse NRW)<br />
● Vernetzung der schulischen und außerschulischen Institutionen und Partner<br />
● Sicherstellung der verwaltungsorganisatorischen Arbeiten<br />
● Umsetzung der "Bildungszugabe"<br />
● Umsetzung des Landesprojekts "Kommunale Koordinierung"<br />
● Umsetzung des Landesförderprogramms "Kultur und Schule"<br />
● Umsetzung des Bundesförderprogramms "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"<br />
● Administration des Landesprogramms "Soziale Arbeit an Schulen"<br />
● Durchführung von drei Stellen i.R. des Freiwilligen Sozialen Jahres (Politik/Kultur)<br />
Grundlagen:<br />
● Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Kreis Aachen, Zweckverband der StädteRegion und Stadt Aachen<br />
● Kooperationsvertrag "Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der StädteRegion Aachen zwischen dem Land NRW, dem Kreis<br />
und Stadt Aachen vom 22.01.2009<br />
● Absichtserklärung zum "Neuen Übergangssystem" zwischen der StädteRegion Aachen und dem Ministerium für Arbeit, Integration<br />
und Soziales (gem. Beschluss des SRT vom 29.03.2012 (SV-Nr.: 2012/0073)<br />
● Politischer Beschluss zur Bildungszugabe (SRT-Beschluss vom 07.04.2011, SV-Nr.: 2011/0074) und Schüler-Oneline (SV-Nr.: 2011/0457)<br />
● Politischer Beschluss zum Bundesförderprogramm "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte "<br />
(SV-Nr. 2016/0170)<br />
Zielsetzung:<br />
● Alle Menschen mit ihren Kompetenzen fördern<br />
● Ein hohes Bildungsniveau soll erreicht werden durch die ganzheitliche Betrachtung von Bildung, Nutzung der Potenziale der Region,<br />
Förderung der Beteiligung und Eigenverantwortung, Gestaltung der Übergänge und Anschlüsse<br />
● Bestmögliche Bildungschancen für alle Bürger/innen in der StädteRegion Aachen schaffen<br />
● Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Kindern und Jugendlichen<br />
Zielgruppen:<br />
● Fachkräfte aus Einrichtungen der Bildung, Erziehung, Betreuung und Weiterbildung in der StädteRegion Aachen<br />
● Städte und Gemeinden der StädteRegion Aachen und Zweckverbände<br />
● politische Gremien<br />
● Schülervertretungen und Jugendliche<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165)<br />
- gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für<br />
für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
TP 943100:<br />
414100<br />
414800 u. 446400<br />
543946<br />
527160, 543175, 543985<br />
TP 943400:<br />
414100 543175, 543985, 543990 u. 545852