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architektur Fachmagazin Ausgabe 5 2019

gruene Architektur - Architektur Fachmagazin - Architekten - 2019 - Projekte - gruener Leben - Naturmaterialien - Planer - Ingenieure - Lesen - Zeitschrift - Bau - Interior Design - Sanitär - Baustoffe - Licht

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| BA12-16G |<br />

Bau & Recht<br />

Facility Manager.<br />

Eine Steuerung für alle Gewerke:<br />

Gebäudeautomation von Beckhoff.<br />

Die Frage der Tunlichkeit der Begründung von Wohnungseigentum<br />

ist durch einen Vergleich des Verkehrswertes<br />

der Liegenschaft vor der Begründung<br />

von Wohnungseigentum mit jenem nach der Begründung<br />

von Wohnungseigentum zu beantworten. Auch<br />

bei daraus resultierenden Wertschwankungen lässt<br />

die Rechtsprechung im Interesse der Begründung<br />

von Wohnungseigentum einen Wertausgleich in Geld<br />

zu, wiederum vorausgesetzt, dass es sich dabei nicht<br />

um unverhältnismäßig hohe Zahlungen handelt.<br />

Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum<br />

ist unter anderem ein Nutzwertgutachten<br />

und ein Gutachten über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen<br />

Objekten. Die Nutzwertermittlung<br />

sowie die Erstellung der Gutachten erfolgt<br />

durch einen für den Hochbau zuständigen Ziviltechniker<br />

oder einen allgemein beeideten und gerichtlich<br />

zertifizierten Sachverständigen für das Hochbauoder<br />

Immobilienwesen. Das Gericht hat im Falle einer<br />

auf Wohnungseigentumsbegründung ausgerichteten<br />

Teilungsklage – aufgrund meist fehlender eigener<br />

Fachkenntnis – einen Sachverständigen aus dem<br />

Bereich Hochbau und/oder Immobilienwesen oder<br />

einen Ziviltechniker mit der Nutzwertermittlung und<br />

der Beurteilung der faktischen Möglichkeit und Tunlichkeit<br />

der Begründung von Wohnungseigentum zu<br />

beauftragen.<br />

Es liegt daher vielfach am Fingerspitzengefühl des<br />

involvierten Sachverständigen oder Ziviltechnikers,<br />

im Rahmen der technischen Schwankungsbreiten<br />

bei der Ermittlung der Nutzwerte und Verkehrswerte<br />

einer Liegenschaft ein für alle Miteigentümer möglichst<br />

ausgewogenes Ergebnis zu erzielen, wobei<br />

insbesondere der sich ständig weiter entwickelnden<br />

Rechtsprechung Rechnung zu tragen ist.<br />

Auch wenn die Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum<br />

ein durchaus probates Mittel zur<br />

Verhinderung einer Zivilteilung und damit verbundenen<br />

Liegenschaftsveräußerung darstellen kann, ist<br />

zu beachten, dass sich ein Rechtsstreit über die Teilung<br />

einer Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum<br />

daher als ein riskanter – auch für<br />

den jeweiligen Sachverständigen bzw. Ziviltechniker<br />

haftungsträchtiger – Ritt auf der Rasierklinge erweisen<br />

kann, wenn die Aufteilung der Liegenschaft bzw.<br />

der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte nicht einwandfrei<br />

und nicht ohne Wertverlust möglich ist.<br />

www.beckhoff.at/building<br />

Das ganze Gebäude zukunftssicher im Griff: Mit der integralen<br />

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Steuerungslösung, mit der Sie heute schon an den nachhaltigen<br />

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einheitlichen Hard- und Softwareplattform gesteuert: Ganz gleich, ob<br />

es um die nutzungsgerechte Beleuchtung, die komfortable Raumautomation<br />

oder die hocheffiziente HLK-Regelung geht. Die Steuerungslösung<br />

besteht aus leistungsstarken Industrie-PCs, Busklemmen zur<br />

Anbindung aller Datenpunkte und Subsysteme sowie der Automatisierungssoftware<br />

TwinCAT. Für alle Gewerke stehen vordefinierte Softwarebausteine<br />

zur Verfügung, die das Engineering enorm vereinfachen.<br />

Funktionserweiterungen oder -änderungen sind jederzeit möglich. Die<br />

Systemintegration erfolgt über die gängigen Kommunikationsstandards<br />

Ethernet, BACnet/IP, OPC UA oder Modbus TCP.<br />

Skalierbare Steuerungstechnik –<br />

von der ARM-CPU bis zur<br />

x86-CPU mit 2,3 GHz auf 4 Cores<br />

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