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Hartwig von Schubert: Nieder mit dem Krieg! (Leseprobe)

Jahrzehnte des Krieges in Afrika, auf dem Balkan, am Golf und im Nahen Osten, Krieg in der Ukraine, Krieg in Mexiko, Krieg in Afghanistan. Die USA haben sich weltweit zurückgezogen, das Vakuum füllen andere. Europa sollte sich dieser Realität stellen, um nicht immer wieder von ihr überrascht zu werden; dies aber nicht auf dem Weg zurück in die Machtspiele des 19. Jahrhunderts, sondern auf den Wegen des Völkerrechts und durch die Errichtung von und die Mitwirkung an Systemen gemeinsamer Sicherheit. Liegt aber nicht gerade das Völkerrecht am Boden? Wer glaubt noch an die UN-Charta? Christen glauben nicht an die Charta, sondern an Gott und die Macht der Nächstenliebe. Zu diesem Glauben aber gehört das Bekenntnis zu Menschenwürde und Menschenrecht und zur zivilisierenden Kraft des Völkerrechts. Die Gründe für dieses Bekenntnis werden in Hartwig von Schuberts zukunftsorientierter »Ethik politischer Gewalt« ausführlich erläutert.

Jahrzehnte des Krieges in Afrika, auf dem Balkan, am Golf und im Nahen Osten, Krieg in der Ukraine, Krieg in Mexiko, Krieg in Afghanistan. Die USA haben sich weltweit zurückgezogen, das Vakuum füllen andere. Europa sollte sich dieser Realität stellen, um nicht immer wieder von ihr überrascht zu werden; dies aber nicht auf dem Weg zurück in die Machtspiele des 19. Jahrhunderts, sondern auf den Wegen des Völkerrechts und durch die Errichtung von und die Mitwirkung an Systemen gemeinsamer Sicherheit. Liegt aber nicht gerade das Völkerrecht am Boden? Wer glaubt noch an die UN-Charta? Christen glauben nicht an die Charta, sondern an Gott und die Macht der Nächstenliebe. Zu diesem Glauben aber gehört das Bekenntnis zu Menschenwürde und Menschenrecht und zur zivilisierenden Kraft des Völkerrechts. Die Gründe für dieses Bekenntnis werden in Hartwig von Schuberts zukunftsorientierter »Ethik politischer Gewalt« ausführlich erläutert.

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12<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass und Zweck, Ergebnis und Anlage der<br />

Studie<br />

1.1.1 Anlass und Zweck<br />

1. Der politische Kampf: Nie tritt uns das Politische als ein großes Ganzes direkt<br />

gegenüber, vielmehr sind es die Schicksale Einzelner und in diesen Schicksalen<br />

einzelne Momente, die wir zu Gesamtbildern zusammenfügen:<br />

»2. Mai, Donnerstag: [...] Am Dienstagmorgen, ohne alle vorherige Ankündigung –<br />

<strong>mit</strong> der Post zugestellt zwei Blätter: a) Ich habe auf Grund <strong>von</strong> § 6 des Gesetzes zur<br />

Wiederherstellung des Berufsbeamtentums [...] Ihre Entlassung vorgeschlagen. Entlassungsurkunde<br />

anbei. Der kommissarische Leiter des Ministeriums für Volksbildung.<br />

b) »Im Namen des Reiches« die Urkunde selber, unterzeichnet <strong>mit</strong> einer Kinderhandschrift:<br />

Martin Mutschmann. Ich telefonierte die Hochschule an; dort hatte<br />

man keine Ahnung. Göpfert, der Kommissar, gibt sich nicht da<strong>mit</strong> ab, das Rektorat<br />

um Rat zu fragen. Erst war mir abwechselnd ein bißchen betäubt und leicht romantisch<br />

zumut; jetzt ist nur die Bitterkeit und Trostlosigkeit fühlbar. Meine Lage wird<br />

und insofern beim Privatrecht als Abwehrrecht gegen den Staat und entwickelt <strong>von</strong> dort<br />

das Öffentliche Recht. Bei der Entfaltung des Öffentliche Rechts konzentriere ich mich<br />

auf die Funktion des Staates als Gewaltmonopolisten und dort auf das Problem der Regulierung<br />

bewaffneter Massengewalt. Was die Thematisierung weiterer politischer, wirtschaftlicher,<br />

sozialer und kultureller Dynamiken betrifft, die <strong>von</strong> der Gewaltmonopolisierung<br />

erfasst werden sollen, so gibt es eine große Zahl <strong>von</strong> Institutionen, die dazu qualifizierte<br />

Beiträge liefern, ich nenne nur die International Crisis Group; https://www.crisisgroup.org<br />

sowie das European Council on Foreign Relations; https://ecfr.eu. Mein Projekt<br />

ist auch weniger die Frage wie, als weshalb Politik am besten rechtsstaatlich verfasst<br />

sein soll und warum sie u.a. auf ökonomische Spannungen wie die zwischen den Erfolgen<br />

und den Abgründen des Kapitalismus, die ich im zweiten Kapitel so klar wir knapp thematisiere,<br />

souverän reagieren können soll. Wer die Funktion des Staates und der Staatengemeinschaft<br />

im Kontext politischer Ökonomie ethisch reflektieren möchte, sollte Ulrich<br />

(2008 4 ): Integrative Wirtschaftsethik, dort insbesondere die Ausführungen zu den<br />

Wirtschaftsbürgerrechten, 313-426, konfrontieren <strong>mit</strong> Piketty (2008): L’économie des inégalités;<br />

Wolff (2012): Democracy at Work; Wolff / Resnick (2012): Contending Economic<br />

Theories; Mason (2016 2 ): Postkapitalismus; Wolff (2016): Capitalism’s Crisis Deepens;<br />

Haskel / Westlake (2017): Capitalism without Capital; Jackson (2017 2 ): Wohlstand ohne<br />

Wachstum; Piketty (2019): Capital et Idéologie; Pistor (2019): The code of capital. Wurde<br />

einst das Privatrecht als Abwehrrecht des Individuums gegen den Staat konzipiert, um<br />

so das Öffentliche Recht und <strong>mit</strong> ihm das Völkerrecht zu bestimmen, so ist es heute, und<br />

zwar international, als Abwehrrecht sowohl der Individuen als auch ihrer Staaten gegen<br />

das entfesselte Kapital zu reformulieren.

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