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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

Vergewissern Sie sich darüber hinaus, dass der Mitarbeiter von seiner Firma eine schriftliche

Überlassungsvereinbarung erhalten hat. 3 Das Fehlen einer „Auftragskonkretisierung in

Schriftform“ stellt einen Verstoß gegen das AÜG dar und kann mit Bußgeldern versehen

werden! Sie können von Ihrem Lieferanten auch verlangen, dass ein Mitarbeiter grundsätzlich

vor Arbeitsaufnahme eine Kopie seiner Konkretisierung vorzeigen muss. Auf diese Weise

hätten Sie eine systematische Kontrolle über die Erfüllung dieser wichtigen Anforderung.

Im fortgeführten (oder beendeten) Überlassungsprozess stellen sich dann vor allem tarifliche

oder gesetz-orientierte Fragen:

• Wurde der Mitarbeiter tarifkonform entlohnt?

• Erhielt der Mitarbeiter alle für den Auftrag vertraglich vereinbarten Konditionen?

Die Erfassung von Fristen (hier vor allem die Stichtage für Gleichstellung und

Höchstüberlassung) sollte ebenfalls wiederkehrend geprüft werden. Beachten Sie, dass

gerade eine Überschreitung der Höchstüberlassung dazu führt, dass der Mitarbeiter sofort ein

Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher eingeht – ob er will oder nicht! Dieser Automatismus ist

vom Gesetzgeber gewollt und nur schwer (und bußgeldbehaftet) rückgängig zu machen!

Verlassen Sie sich hier nicht auf Ihren Lieferanten. Es ist mehr als ratsam, alle geltenden Fristen

selbstständig zu überwachen – hier arbeiten nicht alle Lieferanten fehlerfrei!

Bei dauerhaften Einsätzen empfiehlt sich eine systematische Prüfkultur. Ein gemeinsamer,

regelmäßiger Prüfprozess mit dem Lieferanten(kreis) wird hier in Form eines „Compliance-

Zirkels“ in Kapitel 5.4 vorgestellt.

4 Verleihprozess (Lieferantenseitig)

Im ersten Planungsprozess nach Eingang einer Anfrage ist es zunächst wichtig, alle relevanten

Kunden- und Einsatzdetails zu erfassen. Zum einen kann es sein, dass manche Details bereits

ab der ersten Einsatzstunde berücksichtigt werden müssen (z.B. Branchenzuschläge in

bestimmten Bereichen), zum anderen dienen die Details aber auch einer langfristigen

Kalkulation und eine frühzeitige Erfassung vereinfacht das spätere Miteinander – schließlich

möchte niemand, dass der Kundenbetrieb irgendwann im 4-Wochen-Takt mit Fragen und sich

aus den Antworten ergebende Änderungen konfrontiert werden muss. Es liegt also im Sinne

einer guten Dienstleistung, den Kunden einmalig, aber dafür umfassend zu interviewen.

Wichtig: Der Kunde ist hier zur Mitwirkung verpflichtet! Insbesondere Angaben zu

Referenzlöhnen und (gesetzlichen) Gleichstellungsmerkmalen muss der Kunde

wahrheitsgemäß preisgeben. Falsche oder unvollständige Angaben können im Nachhinein zu

Ordnungswidrigkeiten führen und beide Seiten müssten mit entsprechenden Bußgeldern

rechnen.

3

Hier gibt es unterschiedliche Formen. Eine Möglichkeit kann hier im Anhang eingesehen werden.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 10 von 70

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