Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
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Leitfaden
„Zeitarbeit“
5.3 Betriebsvereinbarungen
Der Gesetzgeber hat auch bei der Höchstüberlassungsdauer eine Tariföffnung vorgesehen.
Seit dem 01.04.2017 können tarifliche Regelung zur Verlängerung der maximalen Einsatzzeit
ausschließlich von den Tarifpartnern der Kundenbetriebe abgeschlossen werden. In einem
solchen Tarifvertrag kann eine abweichende Überlassungshöchstdauer festgelegt werden.
Auf der Basis eines solchen kundenseitigen Branchen-Tarifvertrags (z.B. TV LeiZ in der Metall
und Elektroindustrie) können tarifgebundene Kundenbetriebe über die gesetzliche Regelung
hinaus bis zu 48 Monaten überlassen (TV LeiZ z.B. 24 Monate). Sieht ein solcher Tarifvertrag
die Möglichkeit vor, dass einzelne, tarifgebundene Betriebe zusätzlich einen zeitlich längeren
Bedarf an Zeitarbeit haben, so können Betriebsrat und Geschäftsleitung eine
Betriebsvereinbarung über eine maximale Überlassungszeit bis zu 48 Monaten schließen.
Nicht tarifgebundene Unternehmen der Branche mit vorhandenen Betriebsräten können eine
Verlängerung der 18 Monate dadurch erreichen, dass sie (ausschließlich) per
Betriebsvereinbarung den jeweiligen Tarifvertrag zur Verlängerung der Einsatzzeit
anerkennen. Damit sind sie in der Lage die Höchstüberlassungszeit auf 24 Monate zu
verlängern und durch eine weitere Betriebsvereinbarung sogar bis zu 48 Monaten.
Ein nicht tarifgebundenes Unternehmen ohne Betriebsrat kann, trotz vorliegendem
Tarifvertrag zur Verlängerung der Einsatzzeit, nicht über die 18 Monate hinaus überlassen.
Für folgende Branchen sind solche Tarifverträge vorhanden 14 :
1. Metall und Elektroindustrie mit der IG-Metall (bundesweit gültig).
Tarifliche Verlängerung bis 24 Monate – Betriebsvereinbarung bis 48 Monate.
2. Bergbau mit der IG BCE (bundesweit gültig)
Tarifliche Verlängerung bis 48 Monate.
3. Elektrohandwerk mit der Christlichen Metallgewerkschaft und IG Metall
Tarifliche Verlängerung bis 30 Monate – Betriebsvereinbarung bis 36 Monate.
4. Tarifvertrag in der Stahlindustrie bis 36 Monate, wenn im Entleihbetrieb eine
Betriebsvereinbarung vorliegt.
Darüber hinaus wurden mittlerweile zahlreiche Haustarife zwischen Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden abgeschlossen, die eine solche Verlängerung ebenfalls legitimieren
(z.B. UIS & IG Metall im Bereich der industriellen Dienstleistungen: 24-36 Monate) und im
Bergbau gilt sogar ein Tarifvertrag mit der Möglichkeit, die Einsatzzeit auf bis zu 54 Monate
auszuweiten – ohne dass eine Betriebsvereinbarung nötig ist! Voraussetzung: Kundenbetrieb
gehört zum Bereich Bergbau.
Zusammengefasst: Eine Verlängerung der Überlassungsdauer kann nur vom Kundenbetrieb
initiiert werden. Grundvoraussetzung ist das Vorhandensein eines Betriebsrates, mit dem
14
Stand: 01.01.2019
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 39 von 70