06.01.2023 Aufrufe

Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leitfaden

„Zeitarbeit“

Unser Tipp: DGUV-Regel 115-801 kostenlos anfordern!

Die Berufsgenossenschaft (VBG) stellt in ihrer o.g. Regel geeignete Vorlagen

zur Dokumentation dieses Prozesses. Das Regelwerk kann kostenlos bei der

VBG angefordert werden.

Letztlich ist das ganze Themenfeld ein verbindlicher Bestandteil jedes Einzel- oder

Rahmenvertrages. Mindestens die Fragen nach arbeitsmedizinischen Untersuchungen, der

benötigten Schutzausrüstung (PSA) und wer welche Anforderung in welchem Umfang

übernimmt, ist fester Standard (siehe dazu auch unsere Mustervorlage gem. Kap. 5).

Interne Fristenüberwachung

Die Kontrolle der zutreffenden Fristen ist ein absoluter Kernprozess der Überlassung, der

unmittelbar aus den Vorschriften des AÜG hervorgeht und bei Nichteinhaltung mit hohen

Geldbußen behaftet werden kann. Dabei sind für die Fristen alleine die vertraglichen

Vereinbarungen zwischen Ver- und Entleiher maßgebend. Das bedeutet, dass eine

„Einsatzabmeldung“ 10 durch den Kunden nicht zur Beendigung des AÜ-

Vertrages/Konkretisierung führt. Die Beendigung erfolgt durch Fristablauf (Enddatum ist

erreicht), durch Kündigung oder vertragliche Aufhebung des AÜ-Vertrags. Ohne eine solche

korrekte Beendigung entsteht keine Hemmung.

Da nicht jeder Kundenbetrieb über ein im AÜG geschultes Nachunternehmermanagement

(NUM) verfügt, sollte dieser Prüfprozess in jedem Fall und am besten in „Echtzeit“ durch das

Zeitarbeitsunternehmen selbst durchgeführt werden. Die zu überwachenden Fristen ergeben

sich aus der Anfrageanalyse gemäß Kapitel 4.1 und ggf. vorhandenen Betriebsvereinbarungen

gem. Kapitel 5.3:

Es ist sinnvoll, alle Fristen vor dem Ersteinsatz zu ermitteln, auch wenn diese für den Kunden

möglicherweise (noch) nicht relevant sind (z.B. erst zukünftige Branchenzuschlagsstufen). Die

Stichtage sollten entsprechend gemarkert und regelmäßig geprüft werden. Hier empfiehlt sich

eine Echtzeit-Überwachung (= tagesgenaue Kontrolle) oder zumindest ein Forecast-System

(wöchentlich, monatlich…) – in keinem Fall eine retrospektive Kontrolle! Im Falle von

Branchenzuschlägen oder Gleichstellung ließe sich eine Überschreitung zwar noch in der

Lohnabrechnung korrigieren – im Falle der Höchstüberlassung jedoch nicht. Hier würde schon

die reine Arbeitsaufnahme am Tag nach dem Stichdatum ausreichen, um den vollen

Ordnungswidrigkeitsprozess in Gang zu setzen. 11

10

siehe auch Kap. 5.2 „Einsatzende“

11

Siehe auch: FAQ-15 „Strafen“

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 25 von 70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!