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Leitfaden
„Zeitarbeit“
FAQ-12 : Wie errechnet die Bundesagentur die Kündigungsfristen?
Grundsätzlich gelten die normalen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Innerhalb der
Probezeit variieren die Kündigungsfristen je nach Tarif meist gestaffelt zwischen zwei Tagen
und zwei Wochen. Im Anschluss gelten zumeist vier Wochen zum 15ten oder zum
Monatsende. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen gelten dann die gesetzlichen Regelungen
pro vollendetem Jahr der Betriebszugehörigkeit:
• Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
• Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
• Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
• Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
• Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatesende
• Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
• Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Wichtig ist, den korrekten Beginn der Kündigungsfrist zu berechnen, denn hier schaut die
Bundesagentur Tag-genau hin! Die BA orientiert sich am BGB §187-193:
Bei einer Zustellung auf dem Postweg rechnet die BA mit 2 Tagen (Samstage werden
mitgezählt, Sonn- und Feiertage nicht). Kündigungen sollten grundsätzlich mindestens per
Einschreiben versendet werden. Hier kann man die Zustellung auch online tracken und
ausdrucken (www.deutschepost.de à Sendungsstatus).
Die Kündigungsfrist beginnt grundsätzlich am Folgetag der Zustellung und greift auch an Sonnund
Feiertagen. Hinweis: Irrigerweise hört man immer wieder, dass ein Krankenschein vor
Kündigungen schützen soll. Dies ist ein Irrtum – eine AU schützt weder vor dem Ausspruch
einer Kündigung, noch vor deren Inkrafttreten.
Wir empfehlen, jede Kündigung laut zu kommunizieren (4-Augen-Prinzip).
FAQ-13: Was genau bedeutet „CSR“?
„Corporate social responsibility“ wird im Internet als unternehmerische Sozialverantwortung
definiert, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht 17 . Diese Verantwortung erstreckt
sich dabei nicht allein auf soziale Gesichtspunkte, sondern umfasst auch anderen Themen wie
den Umweltschutz, die Arbeitssicherheit, Korruptionsbekämpfung oder ein sinnvolles
Energiemanagement. Viele dieser Themenfelder werden durch diverse international
anerkannte Normen wie z.B. die DIN EN ISO 14001 für den Umweltschutz oder die wohl
bekannteste DIN EN ISO 9001 für Qualitätsbewusstsein zu verbindlichen Leitfäden, denen sich
heute kaum noch ein Unternehmer entziehen kann. Der Wortlaut „CSR“ umfasst hier als etwas
17
Quelle: www.wikipedia.org, Stand: 22.01.2019
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 59 von 70