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Leitfaden

„Zeitarbeit“

FAQ-12 : Wie errechnet die Bundesagentur die Kündigungsfristen?

Grundsätzlich gelten die normalen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Innerhalb der

Probezeit variieren die Kündigungsfristen je nach Tarif meist gestaffelt zwischen zwei Tagen

und zwei Wochen. Im Anschluss gelten zumeist vier Wochen zum 15ten oder zum

Monatsende. Bei langjährigen Arbeitsverhältnissen gelten dann die gesetzlichen Regelungen

pro vollendetem Jahr der Betriebszugehörigkeit:

• Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende

• Ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende

• Ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende

• Ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende

• Ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatesende

• Ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende

• Ab 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende

Wichtig ist, den korrekten Beginn der Kündigungsfrist zu berechnen, denn hier schaut die

Bundesagentur Tag-genau hin! Die BA orientiert sich am BGB §187-193:

Bei einer Zustellung auf dem Postweg rechnet die BA mit 2 Tagen (Samstage werden

mitgezählt, Sonn- und Feiertage nicht). Kündigungen sollten grundsätzlich mindestens per

Einschreiben versendet werden. Hier kann man die Zustellung auch online tracken und

ausdrucken (www.deutschepost.de à Sendungsstatus).

Die Kündigungsfrist beginnt grundsätzlich am Folgetag der Zustellung und greift auch an Sonnund

Feiertagen. Hinweis: Irrigerweise hört man immer wieder, dass ein Krankenschein vor

Kündigungen schützen soll. Dies ist ein Irrtum – eine AU schützt weder vor dem Ausspruch

einer Kündigung, noch vor deren Inkrafttreten.

Wir empfehlen, jede Kündigung laut zu kommunizieren (4-Augen-Prinzip).

FAQ-13: Was genau bedeutet „CSR“?

„Corporate social responsibility“ wird im Internet als unternehmerische Sozialverantwortung

definiert, die über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht 17 . Diese Verantwortung erstreckt

sich dabei nicht allein auf soziale Gesichtspunkte, sondern umfasst auch anderen Themen wie

den Umweltschutz, die Arbeitssicherheit, Korruptionsbekämpfung oder ein sinnvolles

Energiemanagement. Viele dieser Themenfelder werden durch diverse international

anerkannte Normen wie z.B. die DIN EN ISO 14001 für den Umweltschutz oder die wohl

bekannteste DIN EN ISO 9001 für Qualitätsbewusstsein zu verbindlichen Leitfäden, denen sich

heute kaum noch ein Unternehmer entziehen kann. Der Wortlaut „CSR“ umfasst hier als etwas

17

Quelle: www.wikipedia.org, Stand: 22.01.2019

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 59 von 70

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