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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

1. Allgemeine Bemerkungen

In der Regel wird die Durchschnittsberechnung von einer Software unterstützt. Die

Berechnung des Durchschnittsentgeltes wird dort allgemein auf 2 Rechenwegen

durchgeführt.

Man berechnet die durchschnittlichen Stunden (Stundenfaktor) aus allen Stunden die

im Referenzzeitraum angefallen sind und mit Geld vergütet wurden und multipliziert

diese mit dem durchschnittlichen Stundenentgelt (Geldfaktor) aller relevanten

Gelder aus dem Referenzzeitraum. In diesem Rechenweg werden zwei Durchschnitte

gebildet, die dann zu einer Entgeltsumme durch Multiplikation verknüpft werden. Ins

Zeitkonto eingestellte Stunden werden beim Stundenfaktor nicht berücksichtigt.

Die richtige Zuordnung der Lohnarten für die korrekte Durchschnittsberechnung ist

entscheidend. Die meisten Softwarelösungen für Zeitarbeit stellen die korrekte Zuordnung

den Anwendern zur Verfügung.

Beim zweiten Rechenweg wird der Tagessatz im Durchschnitt ermittelt. Die

relevanten Entgelte des Referenzzeitraumes werden in der Summe ermittelt und

durch die Anzahl der Tage im Referenzzeitraum geteilt. So bekommt man den

Tagessatz. Die Rechenoperation ist einfacher und schneller und mit weniger Fehlern

behaftet.

Für unser Kontrollmodul verwenden wir das Prinzip der Ermittlung von Tagessätzen.

2. Wieviel Arbeitstage hat ein Referenzzeitraum?

Im Jahresverlauf können 3-Monatszeiträume 63, 64, 65 oder 66 Tage beinhalten. In unserem

Modul mit variablen Monatsentgelten werden die realen Tage der Referenzmonate

eingegeben. Bei verstetigten Monatsentgelten wird mit dem Tageswert von 65 Tagen

gearbeitet.

3. Was sind Überstunden?

Die Sollstunden werden im Arbeitsvertrag als Monatsstunden festgelegt. Für Vollzeitkräfte

sind das laut Tarif 151,67 Stunden (die durchschnittliche 35-Stunden-Woche). Aufgrund der

letzten BAG Urteile sollte die 35-Stunden-Woche als individuelle regelmäßige Arbeitszeit

nicht überschritten werden. Bei Anwendung einer festen monatlichen Stundenzahl für die

Abrechnung sind alle Stunden, die über diesen Wert im Monat tatsächlich geleistet werden,

als Überstunden zu werten und sind nicht für den Durchschnitt zu berücksichtigen.

Werden monatlich variable Kalendertage bei einer 35-Stunden Woche für die Abrechnung

zugrunde gelegt (20, 21,22 oder 23 Arbeitstage), so sind Überstunden die Stunden, die über

den Wert „Anzahl der Tage X 7 Stunden am Tag“ hinausgehen. Für Teilzeitverträge gilt dies

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 46 von 70

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