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Leitfaden
„Zeitarbeit“
1. Allgemeine Bemerkungen
In der Regel wird die Durchschnittsberechnung von einer Software unterstützt. Die
Berechnung des Durchschnittsentgeltes wird dort allgemein auf 2 Rechenwegen
durchgeführt.
Man berechnet die durchschnittlichen Stunden (Stundenfaktor) aus allen Stunden die
im Referenzzeitraum angefallen sind und mit Geld vergütet wurden und multipliziert
diese mit dem durchschnittlichen Stundenentgelt (Geldfaktor) aller relevanten
Gelder aus dem Referenzzeitraum. In diesem Rechenweg werden zwei Durchschnitte
gebildet, die dann zu einer Entgeltsumme durch Multiplikation verknüpft werden. Ins
Zeitkonto eingestellte Stunden werden beim Stundenfaktor nicht berücksichtigt.
Die richtige Zuordnung der Lohnarten für die korrekte Durchschnittsberechnung ist
entscheidend. Die meisten Softwarelösungen für Zeitarbeit stellen die korrekte Zuordnung
den Anwendern zur Verfügung.
Beim zweiten Rechenweg wird der Tagessatz im Durchschnitt ermittelt. Die
relevanten Entgelte des Referenzzeitraumes werden in der Summe ermittelt und
durch die Anzahl der Tage im Referenzzeitraum geteilt. So bekommt man den
Tagessatz. Die Rechenoperation ist einfacher und schneller und mit weniger Fehlern
behaftet.
Für unser Kontrollmodul verwenden wir das Prinzip der Ermittlung von Tagessätzen.
2. Wieviel Arbeitstage hat ein Referenzzeitraum?
Im Jahresverlauf können 3-Monatszeiträume 63, 64, 65 oder 66 Tage beinhalten. In unserem
Modul mit variablen Monatsentgelten werden die realen Tage der Referenzmonate
eingegeben. Bei verstetigten Monatsentgelten wird mit dem Tageswert von 65 Tagen
gearbeitet.
3. Was sind Überstunden?
Die Sollstunden werden im Arbeitsvertrag als Monatsstunden festgelegt. Für Vollzeitkräfte
sind das laut Tarif 151,67 Stunden (die durchschnittliche 35-Stunden-Woche). Aufgrund der
letzten BAG Urteile sollte die 35-Stunden-Woche als individuelle regelmäßige Arbeitszeit
nicht überschritten werden. Bei Anwendung einer festen monatlichen Stundenzahl für die
Abrechnung sind alle Stunden, die über diesen Wert im Monat tatsächlich geleistet werden,
als Überstunden zu werten und sind nicht für den Durchschnitt zu berücksichtigen.
Werden monatlich variable Kalendertage bei einer 35-Stunden Woche für die Abrechnung
zugrunde gelegt (20, 21,22 oder 23 Arbeitstage), so sind Überstunden die Stunden, die über
den Wert „Anzahl der Tage X 7 Stunden am Tag“ hinausgehen. Für Teilzeitverträge gilt dies
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 46 von 70