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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

7 Anhänge

7.1 Annex I : FAQ’s - weitere Erläuterungen

Dass eine ordentliche Lohnabrechnung eine fundierte und kompetente Ausbildung

voraussetzt, steht sicherlich ohne Zweifel. Manche ZA-Firmen verfügen über die internen

Kapazitäten, dies selbstständig vorzunehmen – andere Unternehmen leisten „nur“ die

vorbereitenden Tätigkeiten und ein Lohnbüro / Steuerberater übernimmt das Ruder für die

letzten Ausführungen. Gerade in letztem Fall ist es aber häufig so, dass die externen Kanzleien

nicht auf die Besonderheiten in der Zeitarbeit geschult sind. Besonders die tariflichen

Konditionen weichen oft von den gesetzlichen Regelungen ab, und daher ist es wichtig, die

korrekte Arbeit der Kanzlei nachprüfen zu können – z.B. auf Ebene der

Sozialversicherungsbeiträge oder Durchschnittsberechnungen, um nur zwei Themen zu

nennen.

Das gleiche gilt für Unternehmen, die sich auf die Verwendung einer Branchenprofisoftware

verlassen. Auch hier stellen die Programmierer keine Lohnexperten dar, sodass manche

Software sogar dafür berüchtigt ist, z.B. falsche Durchschnittswerte für die Berechnung von

Krankzeiten aufzustellen. Im Falle einer BA-Prüfung ist sowas fatal, denn hier liegt dann sogar

Systematik vor – also kein Einzelfehler, über den die BA ggf. auch nochmal hinwegschauen

könnte. Systematische Verstöße können die Existenz der ganzen Firma in Frage stellen!

Verlassen Sie sich also nicht blind auf teure Automatismen oder externe Spezialisten.

Kontrollieren Sie auch deren Arbeit – im Ernstfall haften SIE!

Hier sollen zumindest ein paar Eckpfeiler aufgeführt werden, die in keinem Fall verkehrt laufen

sollten.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 43 von 70

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