Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
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Leitfaden
„Zeitarbeit“
7 Anhänge
7.1 Annex I : FAQ’s - weitere Erläuterungen
Dass eine ordentliche Lohnabrechnung eine fundierte und kompetente Ausbildung
voraussetzt, steht sicherlich ohne Zweifel. Manche ZA-Firmen verfügen über die internen
Kapazitäten, dies selbstständig vorzunehmen – andere Unternehmen leisten „nur“ die
vorbereitenden Tätigkeiten und ein Lohnbüro / Steuerberater übernimmt das Ruder für die
letzten Ausführungen. Gerade in letztem Fall ist es aber häufig so, dass die externen Kanzleien
nicht auf die Besonderheiten in der Zeitarbeit geschult sind. Besonders die tariflichen
Konditionen weichen oft von den gesetzlichen Regelungen ab, und daher ist es wichtig, die
korrekte Arbeit der Kanzlei nachprüfen zu können – z.B. auf Ebene der
Sozialversicherungsbeiträge oder Durchschnittsberechnungen, um nur zwei Themen zu
nennen.
Das gleiche gilt für Unternehmen, die sich auf die Verwendung einer Branchenprofisoftware
verlassen. Auch hier stellen die Programmierer keine Lohnexperten dar, sodass manche
Software sogar dafür berüchtigt ist, z.B. falsche Durchschnittswerte für die Berechnung von
Krankzeiten aufzustellen. Im Falle einer BA-Prüfung ist sowas fatal, denn hier liegt dann sogar
Systematik vor – also kein Einzelfehler, über den die BA ggf. auch nochmal hinwegschauen
könnte. Systematische Verstöße können die Existenz der ganzen Firma in Frage stellen!
Verlassen Sie sich also nicht blind auf teure Automatismen oder externe Spezialisten.
Kontrollieren Sie auch deren Arbeit – im Ernstfall haften SIE!
Hier sollen zumindest ein paar Eckpfeiler aufgeführt werden, die in keinem Fall verkehrt laufen
sollten.
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© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 43 von 70