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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

• Die Konkretisierung erfolgt je Mitarbeiter in Textform (kann per Fax oder Email mit

Rückbestätigung geschehen). Dies muss zwingend vor Einsatzbeginn durchgeführt

werden.

FAQ-9: Warum ist eine Compliance - Vereinbarung für Kunden der Zeitarbeit wichtig?

Werden Mitarbeiter nicht korrekt entlohnt – werden den Sozialkassen Beiträge vorenthalten.

Das ist strafrechtlich relevant und kann wegen der Mithaftung zu materiellen und

immateriellen Schäden für Kunden führen.

In den Jahren 2008 bis 2015 haben die Aufsichtsbehörden festgestellt, dass über 13.500

Personaldienstleister gegen Gesetze und Tarifregelungen verstoßen haben. Dies wurde im 12.

AÜG Bericht der Bundesregierung zur Arbeitnehmerüberlassung (http://ow.ly/ZCAKq) sowie

in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage in 2/2016(http://ow.ly/ZCBab)

offiziell festgestellt. Ein Beispiel:

Die Durchschnittsberechnung (bei Urlaub und Krankheit) ist gemäß der Definition des

anzuwendenden Bundesurlaubsgesetzes klar definiert und kann, was den zu zahlenden

Tagessatz betrifft, nur zu einem eindeutigen Ergebnis kommen. Es gibt jedoch in vielen

Softwareprogrammen Manipulationsmöglichkeiten, so dass der Durchschnitt „klein

gerechnet“ werden kann. Diese „Stellschrauben“ wurden von Softwareherstellern

„eingebaut“. Bei Nutzung werden Mitarbeiter und Sozialkassen betrogen. Differenzen von

2,00 bis 3,00 € je Stunde - zu wenig bezahlt - sind nicht selten. Rechnet man im Jahr mit 40

Krank- und Urlaubstagen a 8 Stunden ( = 320 Stunden), so wird dem Mitarbeiter bei 2,50 € je

Stunde 800,00 € im Jahr zu wenig gezahlt. Das sind etwa 336,00 € nicht gezahlte

Sozialkassenbeträge je Mitarbeiter im Jahr. Bei 100 Beschäftigten und einer auf 4 Jahren

ausgelegten Prüfung der Rentenversicherung sind das 134.400,00 € nicht gezahlte SV-

Beiträge. Den Mitarbeitern wurden rund 185.600,00 € vorenthalten.

Mit den neuen Regelungen des AÜGs (Gleichstellungspflicht nach 9 bzw. 15 Monaten etc.)

kommen noch weitere Risiken in Bezug auf die korrekte Abführung von

Sozialversicherungen hinzu.

Wer mit seriösen Personaldienstleistern arbeiten möchte, sollte mit den Firmen eine

Compliance – Vereinbarung treffen. Wer nichts zu befürchten hat und Transparenz nicht

scheut, der wird eine solche Vereinbarung mittragen. Bei Ablehnung sollten Sie sich

überlegen, ob eine risikolose Zusammenarbeit erwartet werden kann. Bei der Gestaltung von

Stichprobenüberprüfung sind wir Ihnen gerne behilflich.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 57 von 70

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