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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

Wichtig zu beachten ist, dass es nicht ausreicht, nur den Mindestlohn zu berücksichtigen. Die

genannten Tarife beinhalten mitunter auch abweichende Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen.

Hier ist der Personaldienstleister gefragt, die zutreffenden Anforderungen zu ermitteln und

umzusetzen – ggf. in Form von Angleichungszuschlägen oder in separaten Arbeitsverträgen.

Für den Entleiher ist zu beachten, dass er die Einhaltung der branchenbezogenen

Mindestkonditionen durchaus kontrollieren sollte – im Falle der Nichteinhaltung steht er mit

in der Haftung.

§ / $

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 67 von 70

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