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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

aber auch die ordentliche Berechnung von Durchschnitten, Ausstellung von Kündigungen und

der entsprechenden Abgeltung bei Austritten geschaut. Ohne Auffälligkeiten hat hier der

Kundenbetrieb nicht zu erwarten, dass die Bundesagentur auch an ihn herantritt. Bei

Ordnungswidrigkeiten, insbesondere Verstößen gegen das AÜG, für die beide Seiten haften

müssen, sieht dies natürlich anders aus.

Die Dualität dieser Prüfinstanzen – der Zoll vor Ort, und die BA in der Dokumentation –

verdeutlicht nochmal, dass eine korrekte Überlassung im Interesse beider Parteien (Ver- und

Entleiher) liegt, denn man weiß am Ende nie, von welcher Seite die Prüfung erfolgt.

FAQ-19 : Welche Mindestlöhne sind zu beachten?

Vorneweg ist natürlich unabhängig von allen weiteren Regelungen das deutsch

Mindestlohngesetz (MiLoG) in seiner jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Dieser Lohn ist in

keinem Fall zu unterschreiten – insbesondere bei Teilzeit- oder Minijobs sollte hier genau

geprüft werden!

Darüber hinaus haben aber viele Branchen durch allgemeinverbindliche Tarifverträge höhere

Mindest-löhne vereinbart. Auch die Zeitarbeitsbranche ist zu fast 100% tariflich geregelt,

sodass ein Leiharbeitnehmer aktuell entsprechend seinem Tarif nicht weniger als 10,45 EUR

(Stand 01.01.2021) verdienen darf. Manche Tarife unterscheiden noch zwischen West- und

Ost-Deutschland, aber hier ist sinnigerweise eine endliche Angleichung vorgesehen, sodass

dieser Aspekt in wenigen Jahren außer Acht gelassen werden kann.

Was häufig nicht beachtet wird, ist die Tatsache, dass dem Tarif der Zeitarbeit möglicherweise

ein übergeordneter, allgemeinverbindlicher Tarif entgegensteht. Wenn dies der Fall ist, so sind

die Konditionen des Fremdtarifs anzuwenden. Derzeit werden in Deutschland für uns hier

relevant z.B. folgende solche Tarife angewendet:

• Aus- und Weiterbildung

• Elektro(montage)handwerk

• Friseurhandwerk

• Gebäudereinigung

• Maler- und Lackierhandwerk

• Pflegebranche

• usw.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 66 von 70

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