Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
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Leitfaden
„Zeitarbeit“
Gleichstellung – unabhängig vom eigenen Grundlohn oder Referenzlohn im Kundenbetrieb. Je
nach Branche und Lohngruppe kann hier einiges zusammenkommen!
Der Personaldienstleister ist für die Umsetzung der tariflichen Gleichstellung verantwortlich
und kann sanktioniert werden. Bei falscher Angabe durch den Entleiher kann dieser jedoch in
Regress genommen werden.
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© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 35 von 70