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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

Bonität der möglichen Lieferanten, eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, der

Zusammenarbeit und der AÜG-Konformität genauso erfolgen wie die Abschätzung, ob die

Lieferfähigkeit dem Personalbedarf entspricht.

Leider ist festzustellen, dass man sich nicht immer auf die Informationen einzelner

Dienstleister verlassen kann, oft passiert es Ihnen, dass Sie von drei Dienstleistern drei

verschiedene Interpretationen zu einem Thema hören, die sich dann auch noch

widersprechen.

Unser Tipp: Eigene Kompetenzen schaffen!

Holen Sie sich fundierte Informationen von neutraler Stelle ein. Lassen Sie sich

fundiert in Workshops auf Ihre speziellen Themenschwerpunkte schulen.

Solche Schulungen schaffen nachhaltige Sicherheit.

3.1 Stellendefinition

Details bei den Planungsprozessen für den Einsatz von Fremdpersonal entsprechen denen

der normalen Stellenausschreibungen. Dabei definieren Sie, wie gewohnt, die Aufgaben des

Arbeitsplatzes sowie die Erwartungen an die Person, die diese Stelle besetzen soll. Die

zeitlichen Komponenten (Arbeitszeit & Dauer der Überlassung) sollten nicht vergessen

werden.

Die jeweiligen Anforderungen sollten detailliert von den jeweiligen Fachbereichen erstellt

werden. Die benötigten Qualifikationen können dazu führen, dass Sie nur spezielle Firmen als

Lieferanten ansprechen können. Neben der üblichen Stellendefinition formulieren Sie auch

die Rahmenbedingungen und Standards, die in Ihrem Hause vorhanden sind. Auch die den

eigenen Mitarbeitern gewährten CSR 1 Standards sollten Sie in der Stellendefinition aufführen.

Seien Sie an der Stelle ehrlich zu sich selbst und seien Sie sich bewusst: „Können kostet“, muss

aber sein, wenn die Überlassung am Ende auch korrekt vergütet werden soll. Viele

Unternehmen neigen dazu, aus Kostengründen nur einen Helfer zu suchen – der dann aber

mindestens spezielle Fachkenntnisse haben sollte. Damit steckt der Anbieter sofort in der

prekären Lage, den Fachhelfer falsch einzugruppieren und seiner eigentlichen Qualifikation

und dem tariflich meist definiertem Lohn entsprechend anderweitig nicht zu entsprechen, um

die preislichen Vorstellungen des Kunden erfüllen zu können. Im Falle einer Prüfung kann der

Schuss nach hinten gehen und die angestrebte Ersparnis in einem teuren Bußgeld enden, denn

der Zoll (u.a.) hat durchaus ein Auge auf solche bewussten und unredlichen Methoden zu

Lasten der Leiharbeitnehmer.

1

= Corporate Social Responsibility (siehe auch FAQ-13 „CSR“)

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 7 von 70

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