Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
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Leitfaden
„Zeitarbeit“
Bonität der möglichen Lieferanten, eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, der
Zusammenarbeit und der AÜG-Konformität genauso erfolgen wie die Abschätzung, ob die
Lieferfähigkeit dem Personalbedarf entspricht.
Leider ist festzustellen, dass man sich nicht immer auf die Informationen einzelner
Dienstleister verlassen kann, oft passiert es Ihnen, dass Sie von drei Dienstleistern drei
verschiedene Interpretationen zu einem Thema hören, die sich dann auch noch
widersprechen.
Unser Tipp: Eigene Kompetenzen schaffen!
Holen Sie sich fundierte Informationen von neutraler Stelle ein. Lassen Sie sich
fundiert in Workshops auf Ihre speziellen Themenschwerpunkte schulen.
Solche Schulungen schaffen nachhaltige Sicherheit.
3.1 Stellendefinition
Details bei den Planungsprozessen für den Einsatz von Fremdpersonal entsprechen denen
der normalen Stellenausschreibungen. Dabei definieren Sie, wie gewohnt, die Aufgaben des
Arbeitsplatzes sowie die Erwartungen an die Person, die diese Stelle besetzen soll. Die
zeitlichen Komponenten (Arbeitszeit & Dauer der Überlassung) sollten nicht vergessen
werden.
Die jeweiligen Anforderungen sollten detailliert von den jeweiligen Fachbereichen erstellt
werden. Die benötigten Qualifikationen können dazu führen, dass Sie nur spezielle Firmen als
Lieferanten ansprechen können. Neben der üblichen Stellendefinition formulieren Sie auch
die Rahmenbedingungen und Standards, die in Ihrem Hause vorhanden sind. Auch die den
eigenen Mitarbeitern gewährten CSR 1 Standards sollten Sie in der Stellendefinition aufführen.
Seien Sie an der Stelle ehrlich zu sich selbst und seien Sie sich bewusst: „Können kostet“, muss
aber sein, wenn die Überlassung am Ende auch korrekt vergütet werden soll. Viele
Unternehmen neigen dazu, aus Kostengründen nur einen Helfer zu suchen – der dann aber
mindestens spezielle Fachkenntnisse haben sollte. Damit steckt der Anbieter sofort in der
prekären Lage, den Fachhelfer falsch einzugruppieren und seiner eigentlichen Qualifikation
und dem tariflich meist definiertem Lohn entsprechend anderweitig nicht zu entsprechen, um
die preislichen Vorstellungen des Kunden erfüllen zu können. Im Falle einer Prüfung kann der
Schuss nach hinten gehen und die angestrebte Ersparnis in einem teuren Bußgeld enden, denn
der Zoll (u.a.) hat durchaus ein Auge auf solche bewussten und unredlichen Methoden zu
Lasten der Leiharbeitnehmer.
1
= Corporate Social Responsibility (siehe auch FAQ-13 „CSR“)
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 7 von 70