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Leitfaden
„Zeitarbeit“
FAQ-10: Was bedeutet Compliance für den Entleiher
Der Begriff Compliance steht in der Zeitarbeit für die Einhaltung von gesetzlichen und
tariflichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und
in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.
Die gesetzlichen und tariflichen Standards sind durch das AÜG und den damit verbundenen
Arbeitsschutzgesetze, sowie die einschlägigen Tarifnormen definiert. Dabei geht es auch –
durch die Mithaftung bei den Sozialversicherungsabgaben - um die Regelkonformität beim
Verleiher. Treu und Glauben hilft hier wenig und können zu materiellen und immateriellen
Schäden.
Unternehmerische Regeln (z.B. spezielle Anforderungen an Arbeitssicherheit oder
Gesundheitsschutz) sind ebenfalls ein Teil der Compliancevorgaben des Entleihers, die
regelmäßig überprüft werden müssen.
Letztendlich sind die ethischen Standards des Entleihers einzuhalten. So geht es vielen Kunden
der Zeitarbeit darum, dass die eingesetzten Mitarbeiter mindestens tariflich korrekt Entlohnt
werden und kein Lohndumping vom Verleiher betrieben wird. Auch hier ist eine Überprüfung
sinnvoll.
Eine Haftung ohne Kontrolle wäre ein grob fahrlässiges Unterfangen.
FAQ-11 : Verrechnungssätze – Eingruppierung
In der Zeitarbeit erfolgen die Vergütungen für die eingesetzten Mitarbeiter durch einen Preis
pro geleisteter Arbeitsstunde (Verrechnungssatz). Die Verrechnungssätze werden je nach
Qualifikation im Vorfeld ausgehandelt. Dabei ist es sinnvoll, den Verleiher nach der tariflichen
Eingruppierung (und nach der Zusatzvergütung für jede Qualifikation) zu fragen. So entsteht
Transparenz in der Preisgestaltung, aber auch eine gute Voraussetzung bei einem späteren
Soll-Ist-Vergleich. Seriöse Unternehmen werden dieser Überprüfung nicht im Wege stehen.
Die Verrechnungssätze können mit der parallelen Eingruppierungsinformation als Indikator
für korrekte Entlohnung der Zeitarbeitskräfte und damit für seriöse Verleiher genutzt werden.
Teilt man den Verrechnungssatz durch den angegebenen Lohn, so erhält man einen
„Aufschlagsfaktor“. Liegt dieser Faktor unter 1,7 dann besteht der Verdacht, dass
Lohndumping beim Verleiher im Spielsein könnte, da bei regelkonformer Arbeit keine Gewinne
entstehen.
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 58 von 70