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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

FAQ-10: Was bedeutet Compliance für den Entleiher

Der Begriff Compliance steht in der Zeitarbeit für die Einhaltung von gesetzlichen und

tariflichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und

in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.

Die gesetzlichen und tariflichen Standards sind durch das AÜG und den damit verbundenen

Arbeitsschutzgesetze, sowie die einschlägigen Tarifnormen definiert. Dabei geht es auch –

durch die Mithaftung bei den Sozialversicherungsabgaben - um die Regelkonformität beim

Verleiher. Treu und Glauben hilft hier wenig und können zu materiellen und immateriellen

Schäden.

Unternehmerische Regeln (z.B. spezielle Anforderungen an Arbeitssicherheit oder

Gesundheitsschutz) sind ebenfalls ein Teil der Compliancevorgaben des Entleihers, die

regelmäßig überprüft werden müssen.

Letztendlich sind die ethischen Standards des Entleihers einzuhalten. So geht es vielen Kunden

der Zeitarbeit darum, dass die eingesetzten Mitarbeiter mindestens tariflich korrekt Entlohnt

werden und kein Lohndumping vom Verleiher betrieben wird. Auch hier ist eine Überprüfung

sinnvoll.

Eine Haftung ohne Kontrolle wäre ein grob fahrlässiges Unterfangen.

FAQ-11 : Verrechnungssätze – Eingruppierung

In der Zeitarbeit erfolgen die Vergütungen für die eingesetzten Mitarbeiter durch einen Preis

pro geleisteter Arbeitsstunde (Verrechnungssatz). Die Verrechnungssätze werden je nach

Qualifikation im Vorfeld ausgehandelt. Dabei ist es sinnvoll, den Verleiher nach der tariflichen

Eingruppierung (und nach der Zusatzvergütung für jede Qualifikation) zu fragen. So entsteht

Transparenz in der Preisgestaltung, aber auch eine gute Voraussetzung bei einem späteren

Soll-Ist-Vergleich. Seriöse Unternehmen werden dieser Überprüfung nicht im Wege stehen.

Die Verrechnungssätze können mit der parallelen Eingruppierungsinformation als Indikator

für korrekte Entlohnung der Zeitarbeitskräfte und damit für seriöse Verleiher genutzt werden.

Teilt man den Verrechnungssatz durch den angegebenen Lohn, so erhält man einen

„Aufschlagsfaktor“. Liegt dieser Faktor unter 1,7 dann besteht der Verdacht, dass

Lohndumping beim Verleiher im Spielsein könnte, da bei regelkonformer Arbeit keine Gewinne

entstehen.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 58 von 70

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