Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Leitfaden
„Zeitarbeit“
Durchschnittsberechnung oder modifizier Durchschnittsberechnung vom Gesetzgeber
vorgesehen.
Wenn nicht immer regelmäßig gearbeitet wird, ist der Weg zur korrekten Berechnung immer
zu dokumentieren. Besonders dann, wenn regelmäßige Prüfungen anstehen, sollte die
Dokumentation nicht vernachläßigt werden. Belastbare mündliche Erklärungen oder
schriftliche Stellungnahmen in Folge von späteren Prüfungen sind nicht immer leicht zu
realisieren, besonders dann, wenn die Bezahlung an Feiertagen aus Sicht der Prüfer nach „gut
dünken“ erfolgt. Eine Gesamtdokumentation der Vorgehensweise (wie hier beschrieben) ist
dabei genau so wichtig wie die Einzeldokumentation.
Eine tarifliche Regelung der Feiertagsbezahlung existiert in der Zeitarbeit nicht.
III: Wann entfällt eine Feiertagsvergütung?
Zunächst ist bei Feiertagen zu klären, ob überhaupt ein Anspruch auf Feiertagsentlohnung
besteht. Es gibt zwei Fälle in denen die Feiertagsvergütung entfällt:
(a) Der Anspruch entfällt, wenn Arbeitnehmer vor oder nach dem Feiertag unentschuldigt
fehlen.
(b) Der Anspruch auf Lohnfortzahlung ist dann gegeben, wenn an einem Tag, an dem der
Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, für ihn infolge eines
Feiertags die Arbeit ausfällt. Damit muss ein Arbeitgeber kein Arbeits-entgelt zahlen,
wenn im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung oder bei Contischicht ein freier Tag
auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts
vom 24.01.2001 (4 AZR 538/99).
Leitsatz: Fällt auf einen arbeitsfreien Tag (Freischicht) ein gesetzlicher Feiertag, so entfällt
die Zahlung einer Feiertagsvergütung.
Unser Tipp: Dokumentation für die Praxis!
Dokumentieren Sie eindeutig (schriftlich) unentschuldigte Fehlzeiten vor und
nach Feiertagen (Ermahnung oder Abmahnung mit Einwurfeinschreiben);
sowie Freischichten, in dem Sie sich bei Contischicht vom Kunden das
Schichtmodell besorgen bzw. sich Freischichten an Feiertagen vom Kunden
schriftlich bestätigen lassen. Die Prüfer der Aufsichtsbehörde wollen
ordentliche und glaubhafte Belege und Dokumentationen sehen, da sonst die
Vermutung besteht, dass man sich vor Feiertagszahlung „drückt“.
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 48 von 70