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Leitfaden
„Zeitarbeit“
Unser Tipp: BZ‘s sind verrechenbar!
Branchenzuschläge dürfen mit übertariflichen Zulagen verrechnet werden.
Hier ist nur zu beachten, dass in der Lohnabrechnung die Branchenzuschläge
komplett aufgeführt werden und die übertariflichen Leistungen um genau den
gleichen Betrag gekürzt werden müssen. Diese Transparenz sollte in der
Abrechnung nicht fehlen.
Branchenzuschlagsregelungen dürfen maximal 15 Monate lang angewendet werden. Ab dem
16. Monat tritt dann die tarifliche Gleichstellung in Kraft. Anders als in der gesetzlichen
Regelung müssen hier keine ergänzenden Faktoren zur Gleichstellung eingeholt werden. In
der tariflichen Gleichstellung gilt einfach: Entfall der Deckelung + tariflich definierter Zuschlag
zur TG. In oben aufgeführtem Fall würde dies konkret bedeuten:
Grundlohn LAN = 11,80 EUR + 6,52 Summe aller Zuschläge = 18,32 EUR
In diesem Beispiel würde der Leiharbeiter in der Gleichstellung sogar besser gestellt, als die
durch den Referenzlohn angenommenen Festangestellten. Da dies in der Praxis ein wohl kaum
akzeptierter Umstand wäre, erhält der Kundenbetrieb im Moment der Gleichstellung die
Wahlmöglichkeit, ggf. doch auf eine günstigere gesetzliche Gleichstellung umzustellen,
unabhängig von der zuvor gewährten BZ-Regelung. Welche Gleichstellung (tariflich oder
gesetzlich) vorteilhafter ist, gilt es rechtzeitig zu ermitteln.
Unser Tipp: Nicht zu schnell urteilen!
In genanntem Beispiel liegt schnell das Urteil auf der Hand, dass die
gesetzliche Regelung günstiger wäre. Hier sollte man aber genau hinsehen
und nicht nur die reinen Grundlöhne betrachten. Insbesondere der Aspekt der
Arbeitszeit fällt erheblich ins Gewicht, wenn der Kundenbetrieb z.B. mit einer
40-Stundenwoche arbeitet und der Verleiher nur mit 35 Stunden/Woche. Im
Rahmen der Gleichstellung muss aber die volle Stundenzahl zwingend vergütet
werden – also statt 152 Stunden rund 173 / Monat…unabhängig davon, ob der
Mitarbeiter tatsächlich 173 Stunden gearbeitet hat. Dies auf den Stundenlohn
umgerechnet, verändert das Bild schon erheblich.
Dieses Handbuch stellt im Anhang geeignete Tools zur Gegenüberstellung und Bewertung der
Gleichstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Alle genannten, konkreten Werte gilt es, dem
geplanten Mitarbeiter inklusive der voraussichtlichen Stichtage in einer
Überlassungsvereinbarung mitzuteilen. Auch hierfür liegt eine Vorlage dieser Dokumentation
bei.
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 19 von 70