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Leitfaden

„Zeitarbeit“

Unser Tipp: BZ‘s sind verrechenbar!

Branchenzuschläge dürfen mit übertariflichen Zulagen verrechnet werden.

Hier ist nur zu beachten, dass in der Lohnabrechnung die Branchenzuschläge

komplett aufgeführt werden und die übertariflichen Leistungen um genau den

gleichen Betrag gekürzt werden müssen. Diese Transparenz sollte in der

Abrechnung nicht fehlen.

Branchenzuschlagsregelungen dürfen maximal 15 Monate lang angewendet werden. Ab dem

16. Monat tritt dann die tarifliche Gleichstellung in Kraft. Anders als in der gesetzlichen

Regelung müssen hier keine ergänzenden Faktoren zur Gleichstellung eingeholt werden. In

der tariflichen Gleichstellung gilt einfach: Entfall der Deckelung + tariflich definierter Zuschlag

zur TG. In oben aufgeführtem Fall würde dies konkret bedeuten:

Grundlohn LAN = 11,80 EUR + 6,52 Summe aller Zuschläge = 18,32 EUR

In diesem Beispiel würde der Leiharbeiter in der Gleichstellung sogar besser gestellt, als die

durch den Referenzlohn angenommenen Festangestellten. Da dies in der Praxis ein wohl kaum

akzeptierter Umstand wäre, erhält der Kundenbetrieb im Moment der Gleichstellung die

Wahlmöglichkeit, ggf. doch auf eine günstigere gesetzliche Gleichstellung umzustellen,

unabhängig von der zuvor gewährten BZ-Regelung. Welche Gleichstellung (tariflich oder

gesetzlich) vorteilhafter ist, gilt es rechtzeitig zu ermitteln.

Unser Tipp: Nicht zu schnell urteilen!

In genanntem Beispiel liegt schnell das Urteil auf der Hand, dass die

gesetzliche Regelung günstiger wäre. Hier sollte man aber genau hinsehen

und nicht nur die reinen Grundlöhne betrachten. Insbesondere der Aspekt der

Arbeitszeit fällt erheblich ins Gewicht, wenn der Kundenbetrieb z.B. mit einer

40-Stundenwoche arbeitet und der Verleiher nur mit 35 Stunden/Woche. Im

Rahmen der Gleichstellung muss aber die volle Stundenzahl zwingend vergütet

werden – also statt 152 Stunden rund 173 / Monat…unabhängig davon, ob der

Mitarbeiter tatsächlich 173 Stunden gearbeitet hat. Dies auf den Stundenlohn

umgerechnet, verändert das Bild schon erheblich.

Dieses Handbuch stellt im Anhang geeignete Tools zur Gegenüberstellung und Bewertung der

Gleichstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Alle genannten, konkreten Werte gilt es, dem

geplanten Mitarbeiter inklusive der voraussichtlichen Stichtage in einer

Überlassungsvereinbarung mitzuteilen. Auch hierfür liegt eine Vorlage dieser Dokumentation

bei.

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 19 von 70

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