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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

Erfassen Sie also genau, welche Qualifikationen tatsächlich gefordert sind und welche

Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden sollen. Erfassen Sie auch die Organisation vor Ort. Wie

ist der Mitarbeiter in den Arbeitsprozess eingebunden? Wer erteilt ihm die Anweisungen?

Wenn Sie bei dieser Frage feststellen, dass ein übergeordneter Kunde oder Dritter in den

Prozess eingreift – ggf. sogar direkt auf Ihren Mitarbeiter zugreift – dann besteht eine hohe

Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Fall illegalen Kettenverleihs 4 vorliegt. Dies muss nicht immer

in böser oder wissentlicher Absicht geschehen – oft weiß der Kunde selbst gar nicht zu 100%

wie sich die betrieblichen Abläufe vor Ort gestalten. Dennoch ist hier Obacht geboten: Handelt

es sich nur um eine verkürzte Meldekette oder betriebliche Routine, dass Ihr Mitarbeiter

zufällig neben den Kollegen des Kundenbetriebes auch Aufgaben erhält oder ist hier eine

festgelegte Weisungskette ggf. in einem falsch definierten Werkvertrag beschrieben? Die

Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung wird heute sehr ernst

genommen und kann bei Fehleinschätzung teure Konsequenzen mit sich ziehen – umso mehr,

wenn sogar noch ein Kettenverleih mit ins Spiel kommt.

Klären Sie diesen Punkt also vor dem Einsatz sehr genau mit dem Kunden ab!

Der Analyseprozess schließt dann endlich mit der eigenen Machbarkeitsprüfung. Wenn alle

Kriterien und Anforderungen vorliegen, findet der Abgleich mit dem Personal- oder

Bewerberpool statt. Gibt es einen oder mehrere Matches, so kann der Überlassungsprozess

in die nächste Stufe.

4.2 Kundeninformation

Bevor es jedoch in die konkrete Einsatzplanung und die Einweisung des Mitarbeiters in den

Auftrag geht, sollte der Kundenbetrieb zuvor mit allen nun erfassten Informationen gebrieft

werden. Es ist wichtig und schafft Vertrauen, …

• … dass der Kunde um die gesetzlichen Anforderungen weiß.

• … dass der Kunde über die tariflichen Regelungen informiert wurde.

• … dass der Kunde sich der Konsequenzen bei Verstößen gegen das AÜG bewusst ist.

Hier ist im Moment noch mühsame Aufklärungsarbeit gefordert. Viele Kunden sind derzeit

überfordert mit den teils auch irrigen Informationen, die sie von Verbänden oder anderen

Unternehmen der Zeitarbeit erhalten. Diverse, unterschiedliche Tarifregelungen machen das

Chaos mitunter perfekt.

4

Siehe dazu auch Kap. 7.1 – FAQ-4 „Kettenverleih“

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 15 von 70

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