Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Leitfaden
„Zeitarbeit“
Erfassen Sie also genau, welche Qualifikationen tatsächlich gefordert sind und welche
Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden sollen. Erfassen Sie auch die Organisation vor Ort. Wie
ist der Mitarbeiter in den Arbeitsprozess eingebunden? Wer erteilt ihm die Anweisungen?
Wenn Sie bei dieser Frage feststellen, dass ein übergeordneter Kunde oder Dritter in den
Prozess eingreift – ggf. sogar direkt auf Ihren Mitarbeiter zugreift – dann besteht eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass hier ein Fall illegalen Kettenverleihs 4 vorliegt. Dies muss nicht immer
in böser oder wissentlicher Absicht geschehen – oft weiß der Kunde selbst gar nicht zu 100%
wie sich die betrieblichen Abläufe vor Ort gestalten. Dennoch ist hier Obacht geboten: Handelt
es sich nur um eine verkürzte Meldekette oder betriebliche Routine, dass Ihr Mitarbeiter
zufällig neben den Kollegen des Kundenbetriebes auch Aufgaben erhält oder ist hier eine
festgelegte Weisungskette ggf. in einem falsch definierten Werkvertrag beschrieben? Die
Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung wird heute sehr ernst
genommen und kann bei Fehleinschätzung teure Konsequenzen mit sich ziehen – umso mehr,
wenn sogar noch ein Kettenverleih mit ins Spiel kommt.
Klären Sie diesen Punkt also vor dem Einsatz sehr genau mit dem Kunden ab!
Der Analyseprozess schließt dann endlich mit der eigenen Machbarkeitsprüfung. Wenn alle
Kriterien und Anforderungen vorliegen, findet der Abgleich mit dem Personal- oder
Bewerberpool statt. Gibt es einen oder mehrere Matches, so kann der Überlassungsprozess
in die nächste Stufe.
◊
4.2 Kundeninformation
Bevor es jedoch in die konkrete Einsatzplanung und die Einweisung des Mitarbeiters in den
Auftrag geht, sollte der Kundenbetrieb zuvor mit allen nun erfassten Informationen gebrieft
werden. Es ist wichtig und schafft Vertrauen, …
• … dass der Kunde um die gesetzlichen Anforderungen weiß.
• … dass der Kunde über die tariflichen Regelungen informiert wurde.
• … dass der Kunde sich der Konsequenzen bei Verstößen gegen das AÜG bewusst ist.
Hier ist im Moment noch mühsame Aufklärungsarbeit gefordert. Viele Kunden sind derzeit
überfordert mit den teils auch irrigen Informationen, die sie von Verbänden oder anderen
Unternehmen der Zeitarbeit erhalten. Diverse, unterschiedliche Tarifregelungen machen das
Chaos mitunter perfekt.
4
Siehe dazu auch Kap. 7.1 – FAQ-4 „Kettenverleih“
© Norbert Fuhrmann
u. Michael Kalenberg Seite 15 von 70