Leitfaden„Zeitarbeit“Der Ablauf einer Überlassung verhält sich wie folgt:AnfrageNeukunde?neinInfos akt.?janeinKd.-InfosRelevante Infos:BrancheTarifReferenzlohnAbsageneinMachbar?jaEinsatzinfos austauschenBewegt sich derKunde in einererlaubten Brancheund darf bedientwerden? (≠ Bau)Output Details:Tarif, AÜG-Infos,Fristen Preise,usw…Wdh.ErsteinsatzTyp,Quali…Input Details:Profile, Mengen,Dauer, SGU-Regelungen …AbsageneinEin- & Unterweis.EinsatzplanSGU-relev.Arb.med.SchulungenBestellungen…UnterPersonalbeschaffung möglich?jaErsteinsatz des MA beim Kunden?neinVorbeschäft.FristenEinsatzbeginnEinsatzüberwachungEinsatzendeProfil anKundePapiereVerträgejaAchtung!Vorbeschäftigung,wenn vorher beianderer ZA !Relevante Dok.:RahmenvertragEinzelvertragKonkretisierungGegenseitigeKontrolle:Arb.Beding.SGU-Beding.Arb.zeitenLohn/Tarif© Norbert Fuhrmannu. Michael Kalenberg Seite 12 von 70
Leitfaden„Zeitarbeit“4.1 AnfrageanalyseWer führt Proz.?Kunde / PET /Disponent / GF…Womit wirdangefragt?Email, Fax, Tel.,Gespräch …INPUTTyp, Menge,Einsatzdauer,BesonderheitenProzess:AnfrageanalyseOUTPUTAngebot /Auftrag, Kd.-Infos, Verträge…Wie wirdgeprüft?Personallisten, ,EDV (z.B.Prosoft) …Wie wirdgemessen?Soll:Ist-Abgleich,VK, Forecasts…Prozess-RisikenFehleinträge in den EDV-Systemen und –listen, unvollständige / fehlerhafteAnforderung, mangelnder Informationsstand und fehlende Verständigung(Vertretungsfall), Lieferungenauigkeit, Lieferantenfähigkeit, techn.: AusfallStrom / EDV, Virenschutz, Kompetenzüberschreitung, fehlerhafte Datenpflege(z.B. Preise) et altera…Die Anfrageanalyse umfasst mehrere Themenfelder:• Analyse des Kunden (Branchenzuordnung)• Analyse der Einsatzbedingungen & -anforderungen• Analyse der maximalen Einsatzmöglichkeit• Analyse der eigenen LieferfähigkeitIm ersten Schritt muss der Kunde grundsätzlich geprüft werden. Neben einer ggf. sinnvollenBonitätsprüfung ist vor allem die Frage nach der Branchenzugehörigkeit wichtig. Zum einenwird diese Frage später für die Festlegung von Zuschlägen und zur Bestimmung der maximalenEinsatzzeit wichtig, zum anderen ist der Verleih von Kräften in den Bereich des Baugewerbesper Gesetz ganz klar verboten.Hier ist zu beachten, dass das Gesetz im Wortlaut nur den Einsatz für „Arbeiten, dieüblicherweise von Arbeitern verrichtet werden“ verbietet. Das bedeutet im Umkehrschluss,dass alle anderen Tätigkeiten auch in dieser Branche angeboten werden dürfen. Ganz plakativgesagt: Der Maurer oder Polier darf nicht verliehen werden, die Sekretärin oder derSicherungsposten für die Baustelle durchaus.Im nächsten Schritt müssen nun weitere branchenrelevante Fragen geklärt werden – mit Blickauf den eigenen Tarifvertrag. In der Wechselwirkung kann dann geklärt werden…© Norbert Fuhrmannu. Michael Kalenberg Seite 13 von 70