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wd Frühling 24

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EXPERTISE STEUERN<br />

Spenden für gemeinnützige Zwecke<br />

WIE FUNKTIONIERT „GUTES TUN UND STEUERN SPAREN“?<br />

Unsere Gesellschaft ist in vielen Bereichen dadurch geprägt,<br />

dass sich Vereine, lose Gruppierungen oder auch<br />

Einzelpersonen auf unterschiedlichste Art und Weise<br />

engagieren – sei es für andere, die Unterstützung benötigen,<br />

oder für Themen, die ihnen am Herzen liegen.<br />

So verschieden und vielfältig das Engagement ist, eins<br />

haben alle gemeinsam: Um aktiv zu sein, werden Mittel<br />

benötigt. Dafür sind Spenden von Privatpersonen oder<br />

Unternehmen ein wichtiger Baustein. Gespendet wird<br />

aus altruistischen Motiven, mindestens ein schöner Nebeneffekt<br />

ist es aber, wenn die Spende dazu führt, dass<br />

sich die eigene Einkommensteuerlast reduziert. Gerade<br />

bei größeren Spenden kann die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

der Spenden einen wesentlichen Anreiz darstellen.<br />

Der steuerliche Spendenabzug ist schon sehr lange im<br />

deutschen Steuerrecht verankert, wirft in der Praxis<br />

aber immer wieder Fragen auf. Sowohl Spender als auch<br />

Spendenempfänger müssen ein paar Dinge wissen, damit es<br />

Steuervorteile gibt.<br />

Wer kann steuerabzugsfähige Spenden erhalten?<br />

Klassische Empfänger abzugsfähiger Spenden sind als<br />

gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine oder<br />

GmbHs. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />

(z. B. Kommunen mit ihren Einrichtungen) sind spendenbegünstigt.<br />

Kein Steuerabzug ist dagegen möglich, wenn<br />

mit den Spenden direkt (z. B. hilfsbedürftige) Einzelpersonen<br />

oder informelle Gruppen unterstützt werden. In diesen Fällen<br />

kann die steuerliche Nutzbarkeit der Spende nur erreicht<br />

werden, wenn diese über einen steuerlich anerkannten<br />

Spendenempfänger geleitet wird. Das geht aber oft nicht<br />

so einfach: Nimmt eine gemeinnützige Organisation eine<br />

Spende an, darf diese nicht beliebig weitergegeben werden.<br />

Vielmehr ist der enge Rahmen der steuerlichen Vorschriften<br />

einzuhalten. Die Weitergabe von Spenden darf daher nur mit<br />

Bedacht erfolgen, auch wenn die unterstützten Personen oder<br />

Projekte allen Beteiligten als förderungswürdig erscheinen.<br />

Die steuerlichen Hürden können hier nämlich höher liegen.<br />

Spendenempfänger im EU-Ausland können ebenfalls mit<br />

abzugsfähigen Zuwendungen bedacht werden. In diesen<br />

Fällen obliegt jedoch dem Spender selbst der Nachweis<br />

beim Finanzamt, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten<br />

werden. In der Praxis macht das naturgemäß oft<br />

Schwierigkeiten. Spenden ins Nicht-EU-Ausland sind in<br />

Deutschland nicht steuerbegünstigt. Hier muss der Weg<br />

zwingend über deutsche Spendenempfänger, die Projekte im<br />

Ausland umsetzen (z. B. in der Entwicklungshilfe), erfolgen.<br />

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