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EXPERTISE STEUERN<br />
Spenden für gemeinnützige Zwecke<br />
WIE FUNKTIONIERT „GUTES TUN UND STEUERN SPAREN“?<br />
Unsere Gesellschaft ist in vielen Bereichen dadurch geprägt,<br />
dass sich Vereine, lose Gruppierungen oder auch<br />
Einzelpersonen auf unterschiedlichste Art und Weise<br />
engagieren – sei es für andere, die Unterstützung benötigen,<br />
oder für Themen, die ihnen am Herzen liegen.<br />
So verschieden und vielfältig das Engagement ist, eins<br />
haben alle gemeinsam: Um aktiv zu sein, werden Mittel<br />
benötigt. Dafür sind Spenden von Privatpersonen oder<br />
Unternehmen ein wichtiger Baustein. Gespendet wird<br />
aus altruistischen Motiven, mindestens ein schöner Nebeneffekt<br />
ist es aber, wenn die Spende dazu führt, dass<br />
sich die eigene Einkommensteuerlast reduziert. Gerade<br />
bei größeren Spenden kann die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />
der Spenden einen wesentlichen Anreiz darstellen.<br />
Der steuerliche Spendenabzug ist schon sehr lange im<br />
deutschen Steuerrecht verankert, wirft in der Praxis<br />
aber immer wieder Fragen auf. Sowohl Spender als auch<br />
Spendenempfänger müssen ein paar Dinge wissen, damit es<br />
Steuervorteile gibt.<br />
Wer kann steuerabzugsfähige Spenden erhalten?<br />
Klassische Empfänger abzugsfähiger Spenden sind als<br />
gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine oder<br />
GmbHs. Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts<br />
(z. B. Kommunen mit ihren Einrichtungen) sind spendenbegünstigt.<br />
Kein Steuerabzug ist dagegen möglich, wenn<br />
mit den Spenden direkt (z. B. hilfsbedürftige) Einzelpersonen<br />
oder informelle Gruppen unterstützt werden. In diesen Fällen<br />
kann die steuerliche Nutzbarkeit der Spende nur erreicht<br />
werden, wenn diese über einen steuerlich anerkannten<br />
Spendenempfänger geleitet wird. Das geht aber oft nicht<br />
so einfach: Nimmt eine gemeinnützige Organisation eine<br />
Spende an, darf diese nicht beliebig weitergegeben werden.<br />
Vielmehr ist der enge Rahmen der steuerlichen Vorschriften<br />
einzuhalten. Die Weitergabe von Spenden darf daher nur mit<br />
Bedacht erfolgen, auch wenn die unterstützten Personen oder<br />
Projekte allen Beteiligten als förderungswürdig erscheinen.<br />
Die steuerlichen Hürden können hier nämlich höher liegen.<br />
Spendenempfänger im EU-Ausland können ebenfalls mit<br />
abzugsfähigen Zuwendungen bedacht werden. In diesen<br />
Fällen obliegt jedoch dem Spender selbst der Nachweis<br />
beim Finanzamt, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten<br />
werden. In der Praxis macht das naturgemäß oft<br />
Schwierigkeiten. Spenden ins Nicht-EU-Ausland sind in<br />
Deutschland nicht steuerbegünstigt. Hier muss der Weg<br />
zwingend über deutsche Spendenempfänger, die Projekte im<br />
Ausland umsetzen (z. B. in der Entwicklungshilfe), erfolgen.<br />
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