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2012-03

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Leserbriefe<br />

Stock befinde und dann dringend die Toilette aufsuchen muss?<br />

Denn die Behindertentoilette befindet sich … im Erdgeschoss!<br />

Warum bauen Sie denAufzug nicht so, dass Besucher ihn selbständig<br />

bedienen können? Öffentliche Gebäude sollten eigentlich<br />

barrierefrei, also ohne fremde Hilfe, erreichbar sein!<br />

Kleiner Tipp: Das Viktoria-Kino in Dahlbruch hat das vorbildlich<br />

hinbekommen; auch dort wurde nachträglich ein Aufzug<br />

installiert. Und den kann ich bedienen. Ganz alleine!<br />

Antje Hering, Siegen-Eiserfeld<br />

www.diakonie-sw.de<br />

db 2-<strong>2012</strong> Seite 54 Demenz. Mit Interesse habe ich Ihre<br />

Zeitung gelesen und wurde insbesondere auf oben genannten,<br />

sehr informativen Artikel von Herrn Dr. Bauch<br />

aufmerksam. Ich beschäftige mich schon seit 13 Jahren<br />

beruflich mit diesem Thema und möchte gerne einige, wie<br />

ich meine, wichtige Anmerkungen machen.<br />

Auf Seite 58 schreibt der Autor zum Thema „Patientenverfügung“<br />

Ausführungen, die einer Korrektur bedürfen.<br />

Es gibt keine Unterscheidung in der Begrifflichkeit<br />

Patientenverfügung und Patiententestament, jedoch sollte<br />

vorzugsweise der Begriff Patientenverfügung verwendet<br />

werden, da eine Verfügung all das regelt, das zu Lebzeiten<br />

geschieht, ein Testament all das, was nach dem Tod zu erledigen<br />

ist, was ja hier nicht Sinn und Zweck ist, so führt der<br />

Begriff Patiententestament regelmäßig zur Verwirrung.<br />

Eine Patientenverfügung sollte immer in Kombination<br />

mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden. Keinesfalls<br />

gibt es wie auf Seite 60 erwähnt: „die unkomplizierte Möglichkeit<br />

der Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“.<br />

Eine Vorsorgevollmacht regelt all das, was nicht unmittelbar<br />

mit Krankheit zu tun hat. Als Beispiel sei hier<br />

genannt: die Bevollmächtigung, eine Miete zu kündigen,<br />

Post zu öffnen, Verträge abzuschließen.<br />

Eine Betreuungsverfügung muss nur dann erstellt werden,<br />

wenn keine Person des Vertrauens benannt werden<br />

kann, die mich ggf. vertritt. Hier kann ich für einen eventuell<br />

zu bestellenden Betreuer meine Wünsche äußern. Eine<br />

Betreuungsverfügung meint das Gleiche wie eine Vorsorgevollmacht<br />

/ Patientenverfügung, nur das kein Bevollmächtigter<br />

benannt wird. Ich habe aber die Möglichkeit, die Betreuungsverfügung<br />

beim Zentralregister in Berlin eintragen<br />

zu lassen, sodass bei einer eventuellen Bestellung eines<br />

Betreuers mein Wille auf jeden Fall zum Tragen kommt.<br />

Die Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht und<br />

Patientenverfügung sollten nicht Betreuer genannt werden,<br />

da dies ein feststehender Begriff des Amtsgerichts<br />

für bestellte Personen ist, sondern besser Bevollmächtigte.<br />

Keinesfalls aber sollte bei der Diagnose Demenz noch<br />

eine Vollmacht erstellt werden!<br />

Jeder ab 18 Jahre, also ab Volljährigkeit, sollte eine<br />

Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung erstellen, denn<br />

kein Angehöriger oder Ehepartner kann ohne Bevollmächtigung<br />

handeln.<br />

Altenzentrum Freudenberg<br />

✆ 0 27 34 27 70<br />

Lagemannstraße 24<br />

57258 Freudenberg<br />

Sophienheim<br />

✆ 02 71 6 60 30<br />

Südstraße 11<br />

57074 Siegen<br />

Haus Obere Hengsbach<br />

✆ 02 71 77 01 90<br />

Hengsbachstraße 156<br />

57080 Siegen<br />

Fliedner-Heim<br />

✆ 02 71 4 88 40<br />

Luisenstraße 15<br />

57076 Siegen<br />

Haus Höhwäldchen<br />

✆ 0 27 39 47 80<br />

Höhwäldchen 3<br />

57234 Wilnsdorf<br />

51 Seniorenwohnungen<br />

24 Seniorenwohnungen<br />

12 Plätze für Demenzpatienten<br />

Seniorenresidenz Känerbergstr.<br />

26 Seniorenwohnungen<br />

2 Seniorenwohungen<br />

12 Kurzzeitpflegeplätze<br />

Noch eine letzte Anmerkung: Hausärzte haben nach<br />

meiner Erfahrung leider keine Zeit, eine Beratung zur<br />

Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung durchzuführen,<br />

sie kennen sich oftmals selbst nicht damit aus. Sie können<br />

nur in Bezug auf Krankheit und ihre Folgen beratend zur<br />

Seite stehen.<br />

Daniela Sadelkow-Geßner, Hilchenbach<br />

Seniorenberaterin der Stiftung Diakoniestation Kreuztal<br />

durchblick 3/<strong>2012</strong> 73

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