2012-03
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Leserbriefe<br />
Stock befinde und dann dringend die Toilette aufsuchen muss?<br />
Denn die Behindertentoilette befindet sich … im Erdgeschoss!<br />
Warum bauen Sie denAufzug nicht so, dass Besucher ihn selbständig<br />
bedienen können? Öffentliche Gebäude sollten eigentlich<br />
barrierefrei, also ohne fremde Hilfe, erreichbar sein!<br />
Kleiner Tipp: Das Viktoria-Kino in Dahlbruch hat das vorbildlich<br />
hinbekommen; auch dort wurde nachträglich ein Aufzug<br />
installiert. Und den kann ich bedienen. Ganz alleine!<br />
Antje Hering, Siegen-Eiserfeld<br />
www.diakonie-sw.de<br />
db 2-<strong>2012</strong> Seite 54 Demenz. Mit Interesse habe ich Ihre<br />
Zeitung gelesen und wurde insbesondere auf oben genannten,<br />
sehr informativen Artikel von Herrn Dr. Bauch<br />
aufmerksam. Ich beschäftige mich schon seit 13 Jahren<br />
beruflich mit diesem Thema und möchte gerne einige, wie<br />
ich meine, wichtige Anmerkungen machen.<br />
Auf Seite 58 schreibt der Autor zum Thema „Patientenverfügung“<br />
Ausführungen, die einer Korrektur bedürfen.<br />
Es gibt keine Unterscheidung in der Begrifflichkeit<br />
Patientenverfügung und Patiententestament, jedoch sollte<br />
vorzugsweise der Begriff Patientenverfügung verwendet<br />
werden, da eine Verfügung all das regelt, das zu Lebzeiten<br />
geschieht, ein Testament all das, was nach dem Tod zu erledigen<br />
ist, was ja hier nicht Sinn und Zweck ist, so führt der<br />
Begriff Patiententestament regelmäßig zur Verwirrung.<br />
Eine Patientenverfügung sollte immer in Kombination<br />
mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden. Keinesfalls<br />
gibt es wie auf Seite 60 erwähnt: „die unkomplizierte Möglichkeit<br />
der Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“.<br />
Eine Vorsorgevollmacht regelt all das, was nicht unmittelbar<br />
mit Krankheit zu tun hat. Als Beispiel sei hier<br />
genannt: die Bevollmächtigung, eine Miete zu kündigen,<br />
Post zu öffnen, Verträge abzuschließen.<br />
Eine Betreuungsverfügung muss nur dann erstellt werden,<br />
wenn keine Person des Vertrauens benannt werden<br />
kann, die mich ggf. vertritt. Hier kann ich für einen eventuell<br />
zu bestellenden Betreuer meine Wünsche äußern. Eine<br />
Betreuungsverfügung meint das Gleiche wie eine Vorsorgevollmacht<br />
/ Patientenverfügung, nur das kein Bevollmächtigter<br />
benannt wird. Ich habe aber die Möglichkeit, die Betreuungsverfügung<br />
beim Zentralregister in Berlin eintragen<br />
zu lassen, sodass bei einer eventuellen Bestellung eines<br />
Betreuers mein Wille auf jeden Fall zum Tragen kommt.<br />
Die Bevollmächtigten in der Vorsorgevollmacht und<br />
Patientenverfügung sollten nicht Betreuer genannt werden,<br />
da dies ein feststehender Begriff des Amtsgerichts<br />
für bestellte Personen ist, sondern besser Bevollmächtigte.<br />
Keinesfalls aber sollte bei der Diagnose Demenz noch<br />
eine Vollmacht erstellt werden!<br />
Jeder ab 18 Jahre, also ab Volljährigkeit, sollte eine<br />
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung erstellen, denn<br />
kein Angehöriger oder Ehepartner kann ohne Bevollmächtigung<br />
handeln.<br />
Altenzentrum Freudenberg<br />
✆ 0 27 34 27 70<br />
Lagemannstraße 24<br />
57258 Freudenberg<br />
Sophienheim<br />
✆ 02 71 6 60 30<br />
Südstraße 11<br />
57074 Siegen<br />
Haus Obere Hengsbach<br />
✆ 02 71 77 01 90<br />
Hengsbachstraße 156<br />
57080 Siegen<br />
Fliedner-Heim<br />
✆ 02 71 4 88 40<br />
Luisenstraße 15<br />
57076 Siegen<br />
Haus Höhwäldchen<br />
✆ 0 27 39 47 80<br />
Höhwäldchen 3<br />
57234 Wilnsdorf<br />
51 Seniorenwohnungen<br />
24 Seniorenwohnungen<br />
12 Plätze für Demenzpatienten<br />
Seniorenresidenz Känerbergstr.<br />
26 Seniorenwohnungen<br />
2 Seniorenwohungen<br />
12 Kurzzeitpflegeplätze<br />
Noch eine letzte Anmerkung: Hausärzte haben nach<br />
meiner Erfahrung leider keine Zeit, eine Beratung zur<br />
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung durchzuführen,<br />
sie kennen sich oftmals selbst nicht damit aus. Sie können<br />
nur in Bezug auf Krankheit und ihre Folgen beratend zur<br />
Seite stehen.<br />
Daniela Sadelkow-Geßner, Hilchenbach<br />
Seniorenberaterin der Stiftung Diakoniestation Kreuztal<br />
durchblick 3/<strong>2012</strong> 73