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Satellitenkonto Tourismus der Schweiz - Schweizer Tourismus ...

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28 D E F I N I T I O N E N U N D A B G R E N Z U N G E N I M T O U R I S M U S B E R E I C H<br />

2. Gaststättengewerbe<br />

Analog zum UN/WTO/OECD/EUROSTAT-Konzept werden hier die Restaurants,<br />

Tea-Rooms, Bars sowie die Caterer, nicht aber die Kantinen integriert.<br />

3. Passagierverkehr<br />

Der gesamte touristisch relevante Passagierverkehr umfasst die verschiedenen<br />

Verkehrsarten und wird analog zum UN/WTO/OECD/EUROSTAT-Konzept differenziert<br />

geglie<strong>der</strong>t. Neben den Eisenbahnen (3.1a) werden die Berg- und Spezialbahnen<br />

(3.1b) separat ausgewiesen. Der Landverkehr (3.2) enthält die regelmässige<br />

Personenbeför<strong>der</strong>ung im Nah- und Fernverkehr, das Taxigewerbe, sowie die<br />

sonstige Personenbeför<strong>der</strong>ung im Landverkehr. Die Schiffahrt (3.3) fokussiert auf<br />

die Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Binnenschiffahrt. Der Wirtschaftszweig des Luftverkehrs<br />

und <strong>der</strong> Hilfstätigkeiten des Verkehrs (3.5) beinhaltet den Linien- und<br />

Gelegenheitsflugverkehr sowie die Hilfstätigkeiten des Landverkehrs (z.B. Betrieb<br />

von Tunnel, Parkhäusern), des Schiffverkehrs (z.B. Betrieb von Anlegestellen) und<br />

des Flugverkehrs (z.B. Betrieb von Flughäfen). Die Vermietung von Transportfahrzeugen<br />

(3.6) bezieht sich auf die Vermietung von Automobilien und von sonstigen<br />

Landfahrzeugen (z.B. Vermietung von Wohnwagen, Campern).<br />

4. Reisebüros und <strong>Tourismus</strong>vereine<br />

In diese Kategorie fallen Reisebüros, <strong>Tourismus</strong>vereine sowie Organisationen <strong>der</strong><br />

<strong>Tourismus</strong>promotion. Explizit nicht integriert und im TSA <strong>Schweiz</strong> ausgewiesen<br />

werden die <strong>Tourismus</strong>behörden <strong>der</strong> öffentlichen Hand.<br />

5. Kultur<br />

Der Wirtschaftszweig Kultur, Sport und Unterhaltung <strong>der</strong> NOGA-Klassifikation wird<br />

im TSA <strong>Schweiz</strong> in den Bereich Kultur (5.) sowie Sport und Unterhaltung (6.) aufgeteilt.<br />

Der tourismusbezogene Kulturbereich glie<strong>der</strong>t sich in die darstellende<br />

Kunst und Kultur (5.1) (Theater, Opern, übrige künstlerische Darbietungen, etc.)<br />

und in die Museen und an<strong>der</strong>e kulturelle Angebote (5.2). Zu den Museen und an<strong>der</strong>en<br />

kulturellen Angeboten gehören auch die botanischen und zoologischen<br />

Gärten sowie die Naturparks. Explizit nicht berücksichtigt und damit den nicht tourismusspezifischen<br />

Wirtschaftszweigen zugeordnet, werden die Film- und Videoaktivitäten<br />

sowie die Radio- und Fernsehanstalten.<br />

6. Sport und Unterhaltung<br />

Dieser Wirtschaftszweig teilt sich in einen eher homogenen Sportbereich (6.1) und<br />

einen eher inhomogenen Bereich Unterhaltung (6.2) auf. Der Sport umfasst insbeson<strong>der</strong>e<br />

den Betrieb von Sportanlagen. Explizit nicht berücksichtigt werden die<br />

Sportvereine. Die Unterhaltung beinhaltet insbeson<strong>der</strong>e Kinos, Schaustellergewerbe<br />

und Vergnügungsparks sowie den gesamten Bereich sonstiger Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen<br />

und -dienstleistungen.

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