Satellitenkonto Tourismus der Schweiz - Schweizer Tourismus ...
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28 D E F I N I T I O N E N U N D A B G R E N Z U N G E N I M T O U R I S M U S B E R E I C H<br />
2. Gaststättengewerbe<br />
Analog zum UN/WTO/OECD/EUROSTAT-Konzept werden hier die Restaurants,<br />
Tea-Rooms, Bars sowie die Caterer, nicht aber die Kantinen integriert.<br />
3. Passagierverkehr<br />
Der gesamte touristisch relevante Passagierverkehr umfasst die verschiedenen<br />
Verkehrsarten und wird analog zum UN/WTO/OECD/EUROSTAT-Konzept differenziert<br />
geglie<strong>der</strong>t. Neben den Eisenbahnen (3.1a) werden die Berg- und Spezialbahnen<br />
(3.1b) separat ausgewiesen. Der Landverkehr (3.2) enthält die regelmässige<br />
Personenbeför<strong>der</strong>ung im Nah- und Fernverkehr, das Taxigewerbe, sowie die<br />
sonstige Personenbeför<strong>der</strong>ung im Landverkehr. Die Schiffahrt (3.3) fokussiert auf<br />
die Personenbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Binnenschiffahrt. Der Wirtschaftszweig des Luftverkehrs<br />
und <strong>der</strong> Hilfstätigkeiten des Verkehrs (3.5) beinhaltet den Linien- und<br />
Gelegenheitsflugverkehr sowie die Hilfstätigkeiten des Landverkehrs (z.B. Betrieb<br />
von Tunnel, Parkhäusern), des Schiffverkehrs (z.B. Betrieb von Anlegestellen) und<br />
des Flugverkehrs (z.B. Betrieb von Flughäfen). Die Vermietung von Transportfahrzeugen<br />
(3.6) bezieht sich auf die Vermietung von Automobilien und von sonstigen<br />
Landfahrzeugen (z.B. Vermietung von Wohnwagen, Campern).<br />
4. Reisebüros und <strong>Tourismus</strong>vereine<br />
In diese Kategorie fallen Reisebüros, <strong>Tourismus</strong>vereine sowie Organisationen <strong>der</strong><br />
<strong>Tourismus</strong>promotion. Explizit nicht integriert und im TSA <strong>Schweiz</strong> ausgewiesen<br />
werden die <strong>Tourismus</strong>behörden <strong>der</strong> öffentlichen Hand.<br />
5. Kultur<br />
Der Wirtschaftszweig Kultur, Sport und Unterhaltung <strong>der</strong> NOGA-Klassifikation wird<br />
im TSA <strong>Schweiz</strong> in den Bereich Kultur (5.) sowie Sport und Unterhaltung (6.) aufgeteilt.<br />
Der tourismusbezogene Kulturbereich glie<strong>der</strong>t sich in die darstellende<br />
Kunst und Kultur (5.1) (Theater, Opern, übrige künstlerische Darbietungen, etc.)<br />
und in die Museen und an<strong>der</strong>e kulturelle Angebote (5.2). Zu den Museen und an<strong>der</strong>en<br />
kulturellen Angeboten gehören auch die botanischen und zoologischen<br />
Gärten sowie die Naturparks. Explizit nicht berücksichtigt und damit den nicht tourismusspezifischen<br />
Wirtschaftszweigen zugeordnet, werden die Film- und Videoaktivitäten<br />
sowie die Radio- und Fernsehanstalten.<br />
6. Sport und Unterhaltung<br />
Dieser Wirtschaftszweig teilt sich in einen eher homogenen Sportbereich (6.1) und<br />
einen eher inhomogenen Bereich Unterhaltung (6.2) auf. Der Sport umfasst insbeson<strong>der</strong>e<br />
den Betrieb von Sportanlagen. Explizit nicht berücksichtigt werden die<br />
Sportvereine. Die Unterhaltung beinhaltet insbeson<strong>der</strong>e Kinos, Schaustellergewerbe<br />
und Vergnügungsparks sowie den gesamten Bereich sonstiger Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen<br />
und -dienstleistungen.