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Satellitenkonto Tourismus der Schweiz - Schweizer Tourismus ...

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M E T H O D I S C H E G R U N D L A G E N 45<br />

wird. Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> touristischen Verwendung mit dem inländischen<br />

Aufkommen nach Wirtschaftszweigen ergibt sich <strong>der</strong> <strong>Tourismus</strong>anteil T1,<br />

welcher für die Ermittlung <strong>der</strong> tourismusbezogenen Bruttoproduktion, Bruttowertschöpfung<br />

und den Vorleistungen in TSA-Tabelle 6 verwendet wird (vgl. auch Abschnitt<br />

3.4). In TSA-Tabelle 5 wird die totale touristische Verwendung – im Gegensatz<br />

zu TSA-Tabelle 3 – ohne inländische Produktion <strong>der</strong> von den Besuchern konsumierten<br />

Waren ausgewiesen.<br />

Touristische Bruttoproduktion, Vorleistungen und Bruttowertschöpfung<br />

(TSA-Tabelle 6)<br />

Die auf dem Produktionskonto <strong>Tourismus</strong> (TSA-Tabelle 4) und <strong>der</strong> Abstimmung<br />

<strong>der</strong> Aufkommens- mit <strong>der</strong> Verwendungsseite (TSA-Tabelle 5) aufbauende ‚Touristische<br />

Bruttoproduktion, Vorleistungen und Bruttowertschöpfung‘ in TSA-Tabelle 6<br />

übernimmt die im Produktionskonto <strong>Tourismus</strong> ausgewiesenen Werte <strong>der</strong> Bruttoproduktion<br />

nach Arbeitsstätten in Spalte (6.1). Die hier ausgewiesenen Vorleistungen<br />

(6.2) und die Bruttowertschöpfung (6.3) nach Arbeitsstätten beruhen auf dem<br />

in Abschnitt 3.2 beschriebenen Vorgehen auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Unternehmen-<br />

Arbeitsstätten Matrix. Durch die Addition <strong>der</strong> Mehrwertsteuer und <strong>der</strong> Importabgaben<br />

zur Bruttowertschöpfung sowie <strong>der</strong> Subtraktion <strong>der</strong> unterstellten Produktion<br />

von Bankdienstleistungen ergibt sich das Total des Bruttoinlandproduktes<br />

(BIP) zu Marktpreisen (6.3).<br />

Aufgrund <strong>der</strong> sich im Gleichgewicht zwischen Aufkommen und Verwendung ergebenden<br />

<strong>Tourismus</strong>anteile T1 lassen sich die hier zu errechnenden Grössen <strong>der</strong><br />

tourismusbezogenen inländischen Bruttoproduktion (6.4), <strong>der</strong> Vorleistungen (6.5)<br />

und <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung (6.6) ermitteln. Die Gegenüberstellung des Totals <strong>der</strong><br />

direkt durch den <strong>Tourismus</strong> ausgelösten Bruttowertschöpfung zum Total <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung<br />

– ohne die oben erwähnten Korrekturen, um das BIP zu Marktpreisen<br />

zu erhalten (6.3) – ist eine wichtige Vergleichsgrösse für die Ermittlung <strong>der</strong><br />

volkswirtschaftlichen Bedeutung des <strong>Tourismus</strong>. Sie zeigt den Anteil des direkt<br />

ausgelösten Anteils des <strong>Tourismus</strong> an <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung nach<br />

Wirtschaftszweigen. Die für das TSA <strong>Schweiz</strong> vorgeschlagene TSA-Tabelle 6 findet<br />

sich in dieser Form und Zusammenstellung nicht im UN/<br />

WTO/OECD/EUROSTAT-Konzept. 27<br />

Gesamtbeschäftigung (VZÄ) insgesamt und tourismusbezogene Beschäftigung<br />

(VZÄ) (TSA-Tabelle 7)<br />

Im TSA <strong>Schweiz</strong> – wie auch in <strong>der</strong> VGR – wird das Konzept <strong>der</strong> vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigung (VZÄ) verwendet, um <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigung Rechnung tragen<br />

zu können. Ein VZÄ kann so z.B. mehrere Beschäftigte umfassen – beispielsweise<br />

bilden zwei Halbtages-Stellen eine vollzeitäquivalente Beschäftigungseinheit<br />

(vgl. auch Abschnitt 3.2).<br />

TSA-Tabelle 7 weist die tourismusbezogene Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten<br />

(VZÄ) nach Wirtschaftszweigen aus. Die jeweilige Gegenüberstellung <strong>der</strong> tourismusbezogenen<br />

Beschäftigung (VZÄ) und <strong>der</strong> Gesamtbeschäftigung (VZÄ) zeigt<br />

den <strong>Tourismus</strong>anteil T2. Setzt man das Total <strong>der</strong> tourismusbezogenen Beschäftigung<br />

(VZÄ) in Beziehung zum Total <strong>der</strong> Gesamtbeschäftigung (VZÄ), so folgt dar-<br />

27 Um den direkten Anteil des <strong>Tourismus</strong> am BIP zu Marktpreisen (Tourism Value Added (TVA)) zu ermitteln,<br />

muss auch <strong>der</strong> Mehrwertsteuer und den weiteren Steuern und Abgaben (Importabgaben) ein<br />

<strong>Tourismus</strong>anteil unterstellt werden; vgl. UN, WTO, OECD, EUROSTAT (2000). Die Abweichungen vom<br />

im TSA <strong>Schweiz</strong> gewählten Vorgehen sind aber gering.

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