03.01.2013 Aufrufe

Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeines<br />

Organisation der<br />

Sozialhilfe durch die<br />

Stadt Wien<br />

<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass im Unterschied zu anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

im Wiener Sozialhilfegesetz eine Klarstellung fehlte, dass auf die<br />

Form der Gewährung der Sozialhilfe kein Rechtsanspruch bestand.<br />

Diese Klarstellung wäre eine zweckmäßige Vorsorgemaßnahme für<br />

den Fall, dass der Hilfesuchende eine ihm gewährte Hilfe nicht zur<br />

Sicherung der dringendsten Lebensbedürfnisse (z.B. Wohnung, Heizung)<br />

verwendete.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, auf eine Klarstellung im Wiener Sozialhilfegesetz<br />

hinzuwirken, dass auf die Form der Gewährung der Sozialhilfe kein<br />

Rechtsanspruch besteht.<br />

3.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats liege das Wesen der Sozialhilfe<br />

im Selbsthilfeprinzip, wonach die Sozialhilfe als bloß vorübergehende<br />

Hilfe verstanden werde und die einzelnen Betroffenen zur<br />

Selbsthilfe befähigen solle.<br />

Die mit Abstand größte Gruppe der Sozialhilfebezieher sei jene der<br />

Richtsatzergänzungsbezieher (= Sozialhilfe als Ergänzungsleistung zu<br />

eigenem Einkommen). Bei dieser Zielgruppe könne, selbst wenn die<br />

gesamte Sozialhilfeleistung etwa für Miete oder Energiekosten überwiesen<br />

werde, in den meisten Fällen nicht gewährleistet werden, dass diese<br />

Kosten zur Gänze durch die Sozialhilfe abgedeckt wären. Die zuständige<br />

Fachabteilung bereite derzeit im Rahmen der Bedarfsorientierten<br />

Min<strong>des</strong>tsicherung eine Novellierung <strong>des</strong> Wiener Sozialhilfegesetzes vor,<br />

die ausdrücklich normiert, dass bei nicht zweckentsprechender Verwendung<br />

der Mittel diese nicht an die Hilfesuchenden selbst, sondern<br />

an Dritte auszuzahlen wären.<br />

4.1 Die Sozialhilfe der Stadt Wien wurde zum größten Teil durch die<br />

Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales organisiert. Im Rahmen dieser<br />

Geschäftsgruppe agierten die Bereichsleitung für Finanzmanagement,<br />

Budgetkoordination, die MA 24 Gesundheits– und Sozialplanung,<br />

die MA 40 Soziales, Sozial– und Gesundheitsrecht sowie der<br />

Fonds Soziales Wien mit einer Vielzahl an operativen Dienstleistern<br />

und Einrichtungen.<br />

Die MA 24, Gesundheits– und Sozialplanung, war die zentrale Stelle<br />

für die strategischen Vorsorgeplanungen, die Dokumentation und Koordination<br />

der medizinischen sowie sozialen Fachthemen und Leistungen.<br />

Zu den wichtigsten Aufgaben dieses noch im Aufbau befindlichen<br />

Bereichs zählten: Strategie– und Kennzahlenentwicklung, kontinuierliche<br />

Sozialberichterstattung, Bedarfsplanungen, Koordination und<br />

96 Wien 2010/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!