Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Allgemeines<br />
Organisation der<br />
Sozialhilfe durch die<br />
Stadt Wien<br />
<strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass im Unterschied zu anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />
im Wiener Sozialhilfegesetz eine Klarstellung fehlte, dass auf die<br />
Form der Gewährung der Sozialhilfe kein Rechtsanspruch bestand.<br />
Diese Klarstellung wäre eine zweckmäßige Vorsorgemaßnahme für<br />
den Fall, dass der Hilfesuchende eine ihm gewährte Hilfe nicht zur<br />
Sicherung der dringendsten Lebensbedürfnisse (z.B. Wohnung, Heizung)<br />
verwendete.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, auf eine Klarstellung im Wiener Sozialhilfegesetz<br />
hinzuwirken, dass auf die Form der Gewährung der Sozialhilfe kein<br />
Rechtsanspruch besteht.<br />
3.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> Wiener Stadtsenats liege das Wesen der Sozialhilfe<br />
im Selbsthilfeprinzip, wonach die Sozialhilfe als bloß vorübergehende<br />
Hilfe verstanden werde und die einzelnen Betroffenen zur<br />
Selbsthilfe befähigen solle.<br />
Die mit Abstand größte Gruppe der Sozialhilfebezieher sei jene der<br />
Richtsatzergänzungsbezieher (= Sozialhilfe als Ergänzungsleistung zu<br />
eigenem Einkommen). Bei dieser Zielgruppe könne, selbst wenn die<br />
gesamte Sozialhilfeleistung etwa für Miete oder Energiekosten überwiesen<br />
werde, in den meisten Fällen nicht gewährleistet werden, dass diese<br />
Kosten zur Gänze durch die Sozialhilfe abgedeckt wären. Die zuständige<br />
Fachabteilung bereite derzeit im Rahmen der Bedarfsorientierten<br />
Min<strong>des</strong>tsicherung eine Novellierung <strong>des</strong> Wiener Sozialhilfegesetzes vor,<br />
die ausdrücklich normiert, dass bei nicht zweckentsprechender Verwendung<br />
der Mittel diese nicht an die Hilfesuchenden selbst, sondern<br />
an Dritte auszuzahlen wären.<br />
4.1 Die Sozialhilfe der Stadt Wien wurde zum größten Teil durch die<br />
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales organisiert. Im Rahmen dieser<br />
Geschäftsgruppe agierten die Bereichsleitung für Finanzmanagement,<br />
Budgetkoordination, die MA 24 Gesundheits– und Sozialplanung,<br />
die MA 40 Soziales, Sozial– und Gesundheitsrecht sowie der<br />
Fonds Soziales Wien mit einer Vielzahl an operativen Dienstleistern<br />
und Einrichtungen.<br />
Die MA 24, Gesundheits– und Sozialplanung, war die zentrale Stelle<br />
für die strategischen Vorsorgeplanungen, die Dokumentation und Koordination<br />
der medizinischen sowie sozialen Fachthemen und Leistungen.<br />
Zu den wichtigsten Aufgaben dieses noch im Aufbau befindlichen<br />
Bereichs zählten: Strategie– und Kennzahlenentwicklung, kontinuierliche<br />
Sozialberichterstattung, Bedarfsplanungen, Koordination und<br />
96 Wien 2010/2