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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Finanzierung<br />

Dotierung der<br />

Lan<strong>des</strong>gesundheitsfonds<br />

2.1 Zur Wahrnehmung der im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 über‑<br />

tragenen Aufgaben im Bereich der Planung, Steuerung und Finan‑<br />

zierung <strong>des</strong> Gesundheitswesens richtete der Bund die Bun<strong>des</strong>ge‑<br />

sundheitsagentur und je<strong>des</strong> Land einen LGF ein. Diese — seit 2006<br />

bestehenden — öffentlich–rechtlichen Fonds mit eigener Rechtsper‑<br />

sönlichkeit ersetzten die bis dahin in jedem Land bestehenden Kran‑<br />

kenanstaltenfinanzierungsfonds.<br />

Die Möglichkeit, für mehrere Bun<strong>des</strong>länder gemeinsam einen LGF ein‑<br />

zurichten, nahm kein Land wahr. Je<strong>des</strong> Land richtete einen eigenen<br />

LGF ein.<br />

Die von den LGF bereitgestellten Gelder wurden überwiegend zur<br />

Finanzierung der Leistungen von Fondskrankenanstalten verwendet.<br />

Diese bestanden gemäß Reformvereinbarung 2005 aus Pflichtbeiträ‑<br />

gen (Fixbeiträge der Bun<strong>des</strong>gesundheitsagentur, Umsatzsteueranteile<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, der Länder und Gemeinden, Sozialversicherungsbeiträge<br />

und Zahlungen gemäß dem Gesundheits– und Sozialbereich–Beihil‑<br />

fengesetz – GSBG). Weitere von Ländern, Gemeinden und Krankenan‑<br />

staltenträgern insbesondere zur Deckung von Betriebsabgängen oder<br />

zur Finanzierung von Investitionen bereitgestellte Finanzmittel konn‑<br />

ten in die Fondsgebarung einfließen.<br />

Im Detail gestaltete sich die Mittelaufbringung der LGF im Jahr 2007<br />

wie folgt:<br />

144 Wien 2010/2

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