Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof
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Gebührenhaushalte Kanal, Wasser, Abfall<br />
Kalkulatorische<br />
Kosten<br />
Kanal bei Einnahmen aus der Kanaleinmündungsgebühr, aus einmaligen<br />
Kanalbenützungsgebühren, aus Leistungserlösen, aus Vermietung<br />
und Verpachtung sowie bei Rückersätzen für die Personalüberlassung.<br />
Im Jahr 2007 lag bspw. die Größenordnung dieser Positionen<br />
bei 17,32 Mill. EUR und entsprach 10,4 % der Nettoausgaben. In den<br />
beiden anderen Magistratsabteilungen war die Vorgangsweise ident.<br />
40.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte, dass mit der Gleichsetzung der Einnahmen mit Kosten<br />
keine Kostenwahrheit gegeben war. Er empfahl der Stadt Wien, künftig<br />
auf Basis einer Kostenrechnung die tatsächlichen Kosten zu ermitteln<br />
und diese als Grundlage für die Gebührenkalkulation heranzuziehen.<br />
40.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat entgegnete, der Hinweis <strong>des</strong> RH, wonach die<br />
Stadt Wien bei der Gebührenkalkulation unterstellt habe, dass die<br />
„Kosten den Einnahmen entsprachen“, sei nicht zutreffend. Vielmehr<br />
habe sie bei der Gebührenkalkulation „sonstige erfolgswirksame Einnahmen“<br />
von den korrespondierenden Kosten in Abzug gebracht, um<br />
auf diese Weise Erlöskomponenten, wie Erlöse aus Anlagenverkäufen,<br />
Leistungserlöse sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,<br />
zu berücksichtigen.<br />
40.4 <strong>Der</strong> RH stellte klar, dass die Stadt Wien die Einnahmen von den Kosten<br />
abzog und damit unterstellte, dass die Kosten gleich hoch wie die<br />
Einnahmen sind. Durch diese Annahme wird eine Ungenauigkeit der<br />
Gebührenkalkulation in Kauf genommen. Im Übrigen wies er darauf<br />
hin, dass die Stadt Wien die „sonstigen erfolgwirksamen Einnahmen“<br />
nicht von den „korrespondierenden Kosten“ in Abzug brachte, sondern<br />
von den Nettoausgaben.<br />
<strong>Der</strong> RH wies nochmals darauf hin, dass diese Einnahmen bei der Ermittlung<br />
<strong>des</strong> Kostendeckungsgrads nicht angesetzt wurden, was im Übrigen<br />
auch durch die Stellungnahme der Stadt Wien bestätigt wird.<br />
41.1 Als kalkulatorische Kosten wurden in den Gebührenspiegeln Wertabschreibungen,<br />
Zinsen auf das eigenfinanzierte Anlagevermögen und<br />
Zuschlagssätze für Pensionen angesetzt.<br />
Die MA 6 – Rechnungsamt ermittelte den Pensionszuschlagssatz für<br />
den gesamten Magistrat zentral im Zuge eines Umlageverfahrens. Ausgehend<br />
vom gesamten Personalaufwand <strong>des</strong> Magistrats wurde jener<br />
Personalanteil, welcher auf die drei Gebührenhaushalte entfiel, anteilsmäßig<br />
berechnet. Auf Basis dieser Prozentwerte erfolgte eine Umlage<br />
der Pensionslasten an die Gebührenhaushalte.<br />
60 Wien 2010/2