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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Gebührenhaushalte Kanal, Wasser, Abfall<br />

Kalkulatorische<br />

Kosten<br />

Kanal bei Einnahmen aus der Kanaleinmündungsgebühr, aus einmaligen<br />

Kanalbenützungsgebühren, aus Leistungserlösen, aus Vermietung<br />

und Verpachtung sowie bei Rückersätzen für die Personalüberlassung.<br />

Im Jahr 2007 lag bspw. die Größenordnung dieser Positionen<br />

bei 17,32 Mill. EUR und entsprach 10,4 % der Nettoausgaben. In den<br />

beiden anderen Magistratsabteilungen war die Vorgangsweise ident.<br />

40.2 <strong>Der</strong> RH bemängelte, dass mit der Gleichsetzung der Einnahmen mit Kosten<br />

keine Kostenwahrheit gegeben war. Er empfahl der Stadt Wien, künftig<br />

auf Basis einer Kostenrechnung die tatsächlichen Kosten zu ermitteln<br />

und diese als Grundlage für die Gebührenkalkulation heranzuziehen.<br />

40.3 <strong>Der</strong> Wiener Stadtsenat entgegnete, der Hinweis <strong>des</strong> RH, wonach die<br />

Stadt Wien bei der Gebührenkalkulation unterstellt habe, dass die<br />

„Kosten den Einnahmen entsprachen“, sei nicht zutreffend. Vielmehr<br />

habe sie bei der Gebührenkalkulation „sonstige erfolgswirksame Einnahmen“<br />

von den korrespondierenden Kosten in Abzug gebracht, um<br />

auf diese Weise Erlöskomponenten, wie Erlöse aus Anlagenverkäufen,<br />

Leistungserlöse sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,<br />

zu berücksichtigen.<br />

40.4 <strong>Der</strong> RH stellte klar, dass die Stadt Wien die Einnahmen von den Kosten<br />

abzog und damit unterstellte, dass die Kosten gleich hoch wie die<br />

Einnahmen sind. Durch diese Annahme wird eine Ungenauigkeit der<br />

Gebührenkalkulation in Kauf genommen. Im Übrigen wies er darauf<br />

hin, dass die Stadt Wien die „sonstigen erfolgwirksamen Einnahmen“<br />

nicht von den „korrespondierenden Kosten“ in Abzug brachte, sondern<br />

von den Nettoausgaben.<br />

<strong>Der</strong> RH wies nochmals darauf hin, dass diese Einnahmen bei der Ermittlung<br />

<strong>des</strong> Kostendeckungsgrads nicht angesetzt wurden, was im Übrigen<br />

auch durch die Stellungnahme der Stadt Wien bestätigt wird.<br />

41.1 Als kalkulatorische Kosten wurden in den Gebührenspiegeln Wertabschreibungen,<br />

Zinsen auf das eigenfinanzierte Anlagevermögen und<br />

Zuschlagssätze für Pensionen angesetzt.<br />

Die MA 6 – Rechnungsamt ermittelte den Pensionszuschlagssatz für<br />

den gesamten Magistrat zentral im Zuge eines Umlageverfahrens. Ausgehend<br />

vom gesamten Personalaufwand <strong>des</strong> Magistrats wurde jener<br />

Personalanteil, welcher auf die drei Gebührenhaushalte entfiel, anteilsmäßig<br />

berechnet. Auf Basis dieser Prozentwerte erfolgte eine Umlage<br />

der Pensionslasten an die Gebührenhaushalte.<br />

60 Wien 2010/2

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