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Bericht des Rechnungshofes - Der Rechnungshof

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Wien<br />

Planung und Dokumentation Teilbereiche der Gesundheitsreform 2005<br />

mit Länderaspekten in Tirol und Wien<br />

Regionale Strukturpläne<br />

Gesundheit<br />

14.3 Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BMG würde es auch in seiner Funktion als<br />

Geschäftsführung der Bun<strong>des</strong>gesundheitsagentur kontinuierlich das<br />

Ziel eines umfassenden, über den stationären Akutbereich hinausreichenden<br />

ÖSG im Rahmen seiner Möglichkeiten verfolgen (z.B. durch<br />

die Entwicklung von entsprechenden Arbeitsprogrammen).<br />

In einer von den Ländern initiierten und geleiteten Arbeitsgruppe würden<br />

seit dem Frühjahr 2009 die Grundsätze und das zukünftige Prozedere<br />

für die ÖSG–Weiterentwicklung gemeinsam mit Bund und Sozialversicherung<br />

abgestimmt. Aufbauend auf diesen Festlegungen würden<br />

beginnend mit dem Jahr 2010 die notwendigen Erweiterungen <strong>des</strong> ÖSG<br />

auf alle Bereiche <strong>des</strong> Gesundheitswesens schrittweise vorgenommen.<br />

15.1 Gemäß Art. 4 Abs. 1 der Reformvereinbarungen 2005 und 2008 waren<br />

in den Bun<strong>des</strong>ländern auf Basis <strong>des</strong> als Rahmenplan erstellten ÖSG<br />

Detailplanungen in Form Regionaler Strukturpläne Gesundheit (RSG)<br />

zu erstellen.<br />

Die RSG sollten ebenso wie der ÖSG im Sinne einer integrierten Gesund‑<br />

heitsplanung alle Bereiche der Gesundheitsversorgung und angren‑<br />

zende Bereiche beinhalten sowie Verlagerungspotenziale zwischen den<br />

Bereichen der Gesundheitsversorgung berücksichtigen.<br />

Die Reformvereinbarungen enthielten weder Vorgaben in metho‑<br />

discher Hinsicht noch bezüglich der in die RSG aufzunehmenden<br />

(Min<strong>des</strong>t–)Inhalte. Auch der Zeitraum, auf den sich die Planungspe‑<br />

riode beschränken sollte (Planungshorizont), wurde nicht festgelegt.<br />

Die Bun<strong>des</strong>länder Wien und Tirol hatten bis Anfang 2009 noch keine<br />

RSG erstellt.<br />

Regionaler Strukturplan Gesundheit Tirol<br />

<strong>Der</strong> TGF beabsichtigte, den RSG Tirol in den Modulen stationär (akut‑<br />

stationär), ambulant und Nahtstellen zu erstellen. Das Land Tirol beauf‑<br />

tragte die Gesundheit Österreich GmbH im Februar 2007 zunächst mit<br />

Planungsarbeiten für den stationären Bereich der Versorgungsregion<br />

Nord Ost und im Jänner 2008 mit der Erstellung <strong>des</strong> stationären Moduls<br />

für alle Tiroler Versorgungsregionen.<br />

Die Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung beauftragte die zuständigen Organisati‑<br />

onseinheiten <strong>des</strong> Amtes der Tiroler Lan<strong>des</strong>regierung mit Beschluss vom<br />

März 2008, den ÖSG in den RSG Tirol umzusetzen.<br />

Wien 2010/2 157

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